Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 22:29:25
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Krankenversicherung als FWDL  (Gelesen 25020 mal)

Phil123

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 44
Krankenversicherung als FWDL
« am: 06. August 2012, 17:41:49 »

Hallo Zusammen,

ich werde ab dem 1. Oktober wahrscheinlich dem FWD beitreten.

Eine bekannte von uns (die bei einer Krankenversicherung arbeitet) sagte mir, dass ich mich ganz dringend bei ihr melden soll, sobald feststeht, dass ich den FWD mache, da es sonst zu großen Problemen kommen könnte und ich viel privat zahlen müsste.

Der Wechsel von meiner Krankenversicherung zu der der Bundeswehr sei wirklich kompliziert.

Hat da jemand Erfahrungen gemacht?

Gruß
Philipp
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #1 am: 06. August 2012, 17:43:38 »

Nein; mit dem Einberufungsschreiben bekommt man auch die Formulare zur Abmeldung bei der Krankenkasse geschickt. Nur für eine Pflegeversicherung muss man selbst sorgen. Entweder hat sie keine Ahnung oder möchte etwas verkaufen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

ske

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #2 am: 07. August 2012, 10:30:49 »

Wohl eher verkaufen :) Nach meiner Erfahrung sind die KK eigentlich recht kulant, selbst wenn man mal nen Monat in der "Schwebe hängt".
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #3 am: 07. August 2012, 10:47:57 »

Zitat
Nach meiner Erfahrung sind die KK eigentlich recht kulant, selbst wenn man mal nen Monat in der "Schwebe hängt".

Hä? Quelle?

Zitat
Wer gesetzlich oder privat keine Krankenversicherung abgeschlossen hat, der muss nachbezahlen. Wer nicht mehr genau weiß wie lange er ohne Krankenversicherung ist, bei dem werden einfach 5 Jahre angenommen was dann ungefähr 14 Monatsbeiträgen entspricht.

Es gibt in Deutschland eine KrankenversicherungsPFLICHT.

In diesen Sinne ist Dein "Ratschlag" einfach Quatsch.
Gespeichert

schlammtreiber

  • Spam - Meister
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21.656
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #4 am: 07. August 2012, 11:31:19 »

Hä? Quelle?

Gibt er doch an  ;)

Zitat
Nach meiner Erfahrung...

Gespeichert
Semper Communis
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, daß es so bleiben kann

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #5 am: 07. August 2012, 12:18:27 »

Zitat
Als Quellen können alle Dinge mit Informationsgehalt dienen, wie z. B. Fotos, Zeitungsartikel, Statistiken, Zeichnungen, Tonaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen, Zeitungen, Magazine, Zeitschriften. In vielen Werken mit historischem Gehalt werden auch oft Zeitzeugen genannt. Diese werden dann bei ihrem Bericht gefilmt oder es wird der Ton mitgeschnitten, um eine Quelle zu haben, die man belegen kann.

In diesen Sinne ist die Quelle "eigene Erfahrung" von "ske" weder belegbar, noch hat diese verwertbaren Informationsgehalt.

(ich kanns auch deutlicher formulieren, aber dann wird das Pony wieder traurig ...)
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #6 am: 08. August 2012, 17:12:11 »

Sie als aktiver Soldat erhalten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.

Dies muss aber der Krankenversicherung mitgeteilt werden.
Dafür haben Sie entsprechende Formulare erhalten.

Denn der Bund übernimmt für die Dauer des FWD die Beiträge/Anteile
Zur Kranken,-Renten-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Wenn Sie dazu noch Fragen haben, lassen Sie sich bei der für Sie
zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde beraten !!

Als FWD erhalten Sie daneben Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz.

Das Thema Krankenversicherung finden Sie in § 7

Der Wehrpflichtige erhält Sonderleistungen nach Absatz 2 Nr. 2, 2a und 4 bis 6.
Die Sonderleistungen werden neben den allgemeinen Leistungen nach § 5 gewährt.

(2) Als Sonderleistungen werden gewährt

2. Ersatz der Ruhensbeiträge zu einer privaten Krankenversicherung zu Gunsten
    nichtkrankenversicherungspflichtiger Wehrpflichtiger;

2a. Ersatz der Beiträge zu einer privaten Pflegeversicherung zu Gunsten Wehrpflichtiger,
     für die keine Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung entrichtet werden;

4. Ersatz der Beiträge zu Versicherungen gegen Vermögensnachteile mit Ausnahme von 
    Versicherungen, die mit dem Führen und Halten von Kraftfahrzeugen zusammenhängen;

5. Ersatz der Aufwendungen für den Bau oder Kauf von eigenem selbstgenutzten Wohnraum;

6. Ersatz der notwendigen Aufwendungen für die Bestattung von Familienangehörigen, soweit diese
   Aufwendungen nicht durch Ansprüche gegen Versicherungen oder ähnliche Einrichtungen gedeckt sind.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.762
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #7 am: 08. August 2012, 17:22:20 »

F_K, dass mit den 5 Jahren bzw. 14 Monaten bezieht sich auf Selbstständige, die keinen
Zugang zur GKV haben.
Wenn diese nun ihrer Versicherungspflicht nachkommen wollen, weil sie zuvor - als noch keine
Versicherungspflicht bestand - nicht versichert waren, dürfen die PKV Beiträge rückwirkend
ab 01.01.2009 nachfordern. Dies kann im Einzelfall einen 5-stelligen Eurobetrag bedeuten.
Dies können viele "Ein-Mann/Frau-Betriebe" nicht leisten...
Deshalb gibt es unter diesen viele Menschen ohne Krankenversicherung... (und da hilft auch kein Amt...)
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Phil123

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 44
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #8 am: 09. August 2012, 12:21:49 »

Also das bedeutet für mich jetzt, dass ich am Tag meiner Musterung und Einplanung Unterlagen bekomme, die mir helfen?
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #9 am: 09. August 2012, 12:33:12 »

Das bedeutet für DICH, dass Du erstmal feststellen solltest, ob Du privat- oder gesetzlich versichert bist.
Dann solltest Du Dir überlegen, wie Du Deine Zukunft planst, insbesondere in Bezug zur KV.

... und auf Basis dieser Daten ist dann eine Entscheidung bezüglich der Versicherungsform zu treffen - danach dann die Anbieterauswahl.
Gespeichert

Phil123

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 44
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #10 am: 09. August 2012, 13:06:58 »

ich bin gesetzlich versichert.

Was meinst du mit Zukunft planen im Bezug auf KV ?
Welche Versicherungsformen gibt es?
Und wieso verschiedene Anbieter?
Ich habe gedacht, dass die Bundeswehr mit einem Anbieter zusammen arbeitet. (Continentale?)
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.525
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #11 am: 09. August 2012, 13:22:27 »

Zitat
Ich habe gedacht, dass die Bundeswehr mit einem Anbieter zusammen arbeitet. (Continentale?)

"Die Bundeswhr" arbeitet hier mit gar keinem Versicherer zusammen.

Zitat
ich bin gesetzlich versichert.

Wo ist dann Ihr Problem? Mit Ihren Einberufungsunterlagen zum FWD erhalten Sie zwei Formblätter, die Sie (zu unterschiedlichen Zeiten) ausfüllen und Ihrer KV zusenden. Den ersten Vordruck "Mitteilung über den Beginn ..." senden Sie der KV zu, bevor Sie Ihren Dienstantreten. Damit weiss die KV, dass Sie für die Dauer Ihres FWD keine Beiträge von Ihnen bekommt. Den zweiten Vordruck füllen Sie aus, wenn Ihre Dienstzeit zu Ende geht. Damit weiss die KV, dass Sie am bem Tag "X" wieder Beiträge zahlen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Phil123

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 44
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #12 am: 09. August 2012, 13:26:30 »

ah ok. 

also funktioniert das doch so "einfach" !? :)

wie schon geschrieben, unsere Bekannte meinte, dass es zu Problemen kommen würde, wenn ich mich nicht bei ihr melde.
Aber ich denke das KWEA, wo ich am montag bin, kann mir auch beratend zur Seite stehen.

Trotzdem vielen Dank
Gespeichert

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27.781
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #13 am: 09. August 2012, 13:41:38 »

Welche Probleme soll es da geben? Während du Soldat bist, brauchst du keine Krankenversicherung-da genießt du unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Ob sich eine Anwartschaft lohnt, musst halt überlegen- bei der Dienstzeit eines FWDL und gesetzlicher Krankenversicherung würde ich gefühlsmäßig mal sagen: Nein, brauchste nicht.

So- und da die Krankenkasse ja nicht hellsehen kann, aber wissen muss, von wann bis wann sie nicht mehr zuständig ist, gibbet das Formular von der Bundeswehr, wo das  drauf steht.
Kannst deine Bekannte ja mal fragen, was sie meint,was du wann privat zahlen musst. Aber lass dir blos nix aufschwatzen.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.525
Antw:Krankenversicherung als FWDL
« Antwort #14 am: 09. August 2012, 13:49:42 »

Wenn Sie nach Ihrer Zeit als FWDL definitiv in eine PKV wechseln wollen, könnte sich eine Anwartschaft lohnen. Dann sollten Sie aber auch Angebote verschiedener Versicherer einholen und diese vergleichen. Wenn Sie in der GKV bleiben wollen, müssen Sie in dieser Hinsicht gar nichts unternehmen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de