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Autor Thema: Zeit nach der Eignungsübung  (Gelesen 1158 mal)

Wicht

  • Gast
Zeit nach der Eignungsübung
« am: 01. Oktober 2012, 21:27:55 »

Hallo,
ich habe die Eröffnung der Einplanungsentscheidung erhalten und werde ab 02.01.13 eine Eignungsübung ableisten.
Ich gehe einmal davon aus, da dort alles anständig und den Vorstellungen nach verlaufen wird.
Jetzt zu dem Teil den ich nicht verstehe:
Der Dienstposten für den ich vorgesehen bin ist erst ab 01.01.2014 zu besetzen und die Eignungsübung dauert ja nur 4 Monate.
Was ist also in den Monaten Mai 2013 - Dez 2013?
Bin ich da bei der Truppe oder muss ich mich für den gegebenen Zeitraum "anderweitig beschäftigen" bis zur Einstellung?
Lieben Gruß
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KlausP

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  • Beiträge: 29.522
Antw:Zeit nach der Eignungsübung
« Antwort #1 am: 01. Oktober 2012, 22:27:03 »

Zitat
Bin ich da bei der Truppe oder muss ich mich für den gegebenen Zeitraum "anderweitig beschäftigen" bis zur Einstellung?

Wieso sollen Sie sich anderweitig beschäftigen müssen und wieso bis zur Einstellung? Mit Beginn Ihrer EÜb sind Sie doch bereits eingestellt, nur, dass Sie erst spätestens am 1. Tag des 5. Dienstmonats in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen werden. Das Datum 01.01.14 in Ihren Unterlagen besagt, dass Ihre Stelle zu diesem Zeitpunkt erst von dem jetzigen DP-Inhaber frei gemacht wird, weil sein BFG-Anspruch beginnt. Sie werden so lange auf einer gesonderten Planstelle geführt und werden sicher auch schon den einen oder anderen Lehrgang besuchen. Ihnen wird also nicht langweilig werden.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Wicht

  • Gast
Antw:Zeit nach der Eignungsübung
« Antwort #2 am: 01. Oktober 2012, 22:30:26 »

Vielen Dank! :)
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BulleMölders

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Antw:Zeit nach der Eignungsübung
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2012, 07:25:36 »

Eignungsübung bedeutet ja Einstellung mit höherem Dienstgrad.
Um diesen höheren Dienstgrad aber komplett ausfüllen zu können, fehlen Ihnen ja mindestens noch die militärischen Lehrgänge für den entsprechenden Dienstgrad.
Diese werden Sie zum teil oder auch ganz in dem Zeitraum bis zum frei werden des zu besetzenden Dienstpostens besuchen.
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