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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Grober zeitl. Ablauf OffzmilFD, hier: MatBew Offz  (Gelesen 26424 mal)

Ralf

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Antw:Grober zeitl. Ablauf OffzmilFD, hier: MatBew Offz
« Antwort #105 am: 30. April 2013, 15:49:27 »

Vor allem käme das nur in Betracht, wenn es nicht ausreichend Bewerber bei der Lw in dieser AVR geben würde.
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Helft mit, dass es so bleibt.

ulli76

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Antw:Grober zeitl. Ablauf OffzmilFD, hier: MatBew Offz
« Antwort #106 am: 30. April 2013, 15:52:25 »

Einverständniserklärung, dass das Deckblatt und relevante Befunde kopiert und nach Bad P. verschickt/per Lono/gesichertes Fax geschickt werden dürfen.
Und gleichzeitig das Einverständnis, dass dein Truppenarzt zu Hause weitere Erkenntnisse an den Truppenarzt vor Ort übermitteln darf.
Am einfachsten ist wenn die beiden Kollegen direkt miteinander telefonieren und der Truppenarzt zu Hause die Akte so durchsieht, als ob er den 90/5er macht.
Ist ganz einfach und hab ich selber schon von gemacht. Passiert z.B. auch mal ,dass Kameraden auf Lehrgängen ihre 90/5er machen und die Akte nicht da ist- da kann man das auch so machen.

Ist ja noch viel einfacher: Der Truppenarzt muss dich ja eh T6 schreiben und dann kann man erstmal abwarten, ob der beratende Arzt im Bundesamt für Personalmanagement noch ne Stellungnahme haben will.
Hast du mal nachgeschaut, ob die "schuldige" GZ überhaupt ein Ausschluss für deine Verwendung ist?
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Rollo83

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Antw:Grober zeitl. Ablauf OffzmilFD, hier: MatBew Offz
« Antwort #107 am: 30. April 2013, 19:37:07 »

Die GZ kann ja kein Ausschluß sein sonst wär ich ja nicht tauglich für meinen Dienstposten.

So meine Frist für den 90/5 wurd jetzt verlängert so das ich den machen kann so bald ich zu Hause bin. So einfach kann's gehn. Wenn das mal immer so klappen würde. Angeblich muss ich mich dann aber beeilen damit ich pünktlich zum Oberfähnrich befördert werde. Das kann ich zwar nicht so ganz glauben da ich meiner Meinung nach nicht die zeitlichen Voraussetzung erfülle. Naja was soll's jetzt ist ja alles im Lot.
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ulli76

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Antw:Grober zeitl. Ablauf OffzmilFD, hier: MatBew Offz
« Antwort #108 am: 30. April 2013, 19:47:25 »

Die Frage ist, ob du damit regulär eingestellt wurdest oder mit Ausnahmegenehmigung.
Wenn es regulär war, dann dürfte sie kein Ausschluss sein. Mit Ausnahme bräuchtest du jetzt auch wieder ne Ausnahme für die Übernahme.
Ich versteh aber auch nicht, warum die beiden beteiligten SanBereiche da so nen Problem mit haben.
Du hast ja ne hohe Gradation in der Gesundheitsziffer. Wahrscheinlich wird sich das der beratende Arzt eh noch genau anschauen.
Wenn du bis nach der Rückkehr wartest, verlierst du nur Zeit.
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Rollo83

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Antw:Grober zeitl. Ablauf OffzmilFD, hier: MatBew Offz
« Antwort #109 am: 30. April 2013, 20:05:01 »

Tja kein Plan.
Also ja, ich wurde mit Ausnahmegenehmigung eingestellt.
Aber es hat sich ja zu damals nichts geändert.
Von mir aus kann da auch noch mal ein Facharzt drüber gucken hab ja nichts zu verbergen und bin jetzt so fit wie lange nicht mehr.

Ich mach jetzt einfach hier die Voruntersuchung und hoffe das der Truppenarzt in der Stammeinheit macht da kein großes Trara und unterschreibt den Zettel einfach und alle sind zufrieden.

Mal ne blöde Frage. Was kann denn dem Arzt passieren wenn er jetzt sein Ok gibt und ich mich ein Jahr später beim Sport noch mal am Knie verletzt ? Da kann doch der Arzt nichts für, das kann jedem passieren !
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ulli76

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Antw:Grober zeitl. Ablauf OffzmilFD, hier: MatBew Offz
« Antwort #110 am: 30. April 2013, 20:14:16 »

Dann versteh ich das Problem noch viel weniger:
Irgendein Truppenarzt (sinnigerweise, der, der gerade für dich zuständig ist, kann aber auch der "Heimat-Truppenarzt" machen) muss dich jetzt wieder T4 schreiben und keine Eignung für die vorgesehene Verwendung.
Wenn er schlau ist, schreibt er gleich mit in´s Urteil: "Ausnahmegenehmigung befürwortet".

So- das eröffnet dir dein DV.
Daraufhin stellst du einen formlosen Antrag auf Ausnahmegenehmigung- da sollte grob drin stehen, dass du damit schon eingestellt wurdest, bisher alles mitmachen konntest, du auch im Einsatz bist und du der Meinung bist, dass du fit genug bist, den Mangel auszugleichen.
Dein DV schreibt dazu noch ne Stellungnahme von wegen, dass du keine größeren Ausfälle hattest, voll belastbar bist, deine IGFs erfüllt hast (sofern zutreffend) und dass er dihc für nen guten Soldaten hält.
Dein TrA sollte auch noch ne Stellungnahme schreiben- da steht einfach drin, dass du bisher gesundheitlich nicht aufgefallen bist, wegen dem Leiden nicht ausgefallen bist und er dich für voll belastbar hält (sinnigerweise schickt man dann den letzten Facharztbefund mit). So von wegen formell GZ IV 59, aber im täglichen Dienst keinerlei Einschränkungen...
Das schaut sich der beratende Arzt an und fragt deinen Personalführer, wie dringlich der dich haben will.
Und dann bekommste wahrscheinlich die Ausnahmegenehmigung.

Kann auch sein, dass der nen frischen Facharztbefund will- aber das kann man erstmal abwarten.

Wenn du dich in nem Jahr verletzt, dann ist das halt so. Deswegen wird ja geschaut, ob eine Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt ist oder nicht.
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