Dann versteh ich das Problem noch viel weniger:
Irgendein Truppenarzt (sinnigerweise, der, der gerade für dich zuständig ist, kann aber auch der "Heimat-Truppenarzt" machen) muss dich jetzt wieder T4 schreiben und keine Eignung für die vorgesehene Verwendung.
Wenn er schlau ist, schreibt er gleich mit in´s Urteil: "Ausnahmegenehmigung befürwortet".
So- das eröffnet dir dein DV.
Daraufhin stellst du einen formlosen Antrag auf Ausnahmegenehmigung- da sollte grob drin stehen, dass du damit schon eingestellt wurdest, bisher alles mitmachen konntest, du auch im Einsatz bist und du der Meinung bist, dass du fit genug bist, den Mangel auszugleichen.
Dein DV schreibt dazu noch ne Stellungnahme von wegen, dass du keine größeren Ausfälle hattest, voll belastbar bist, deine IGFs erfüllt hast (sofern zutreffend) und dass er dihc für nen guten Soldaten hält.
Dein TrA sollte auch noch ne Stellungnahme schreiben- da steht einfach drin, dass du bisher gesundheitlich nicht aufgefallen bist, wegen dem Leiden nicht ausgefallen bist und er dich für voll belastbar hält (sinnigerweise schickt man dann den letzten Facharztbefund mit). So von wegen formell GZ IV 59, aber im täglichen Dienst keinerlei Einschränkungen...
Das schaut sich der beratende Arzt an und fragt deinen Personalführer, wie dringlich der dich haben will.
Und dann bekommste wahrscheinlich die Ausnahmegenehmigung.
Kann auch sein, dass der nen frischen Facharztbefund will- aber das kann man erstmal abwarten.
Wenn du dich in nem Jahr verletzt, dann ist das halt so. Deswegen wird ja geschaut, ob eine Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt ist oder nicht.