kann man bei volltrunkenen nich auch auf unzurechnungsfähigkeit plädieren??
glaub nich oder ??
Versuchen könnte man es vor Gericht auf jeden Fall. Ob das allerdings einen Disziplinarvorgesetzten oder die entsprechenden rechtsprechenden Organe in der Bundeswehr interessiert, ist eine andere Frage ...
Immerhin könnte man argumentieren, dass ein Soldat, der sich nicht unter Kontrolle hat und sich deshalb dermaßen die Birne zuknallt, dass er am nächsten Tag noch nicht einmal mehr etwas von der ihm zur Last gelegten Tat weiss, charakterlich ungeeignet ist für den Beruf des Soldaten. Besonders, wenn er eine höhere Laufbahn (also UA aufwärts) einzuschlagen gedenkt bzw. zu dieser Laufbahngruppe gehört.
Nebenbei: Selbstverschuldete Trunkenheit führt auf jeden Fall bei Straftaten nach WStG
nicht zu einer Verminderung der Strafe.