Ja ne is klar- die paar Soldatinnen, die sich da hinverirren.
Besitzstände wollen halt verteidigt werden. Alles Teufelswerk: Ermächtigungen, MVZ, §§ 116b SGB V ....
Da geht es nicht um Sinnhaftigkeit, sondern um das
Prinzip.
@ Christoph:
... dann doch nochmal der Kernpunkt:
- Der SanDienst steht schon bei der "normalen" truppenärztlichen Versorgung vor enormen Herausforderungen
- Eine Betreuung der Soldaten am Heimatort ist manchmal quasi unmöglich, wenn, dann mit hohen Fahrtkosten verbunden
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten / Fachärzten.
- Kinder (von Soldaten) leben eher nicht in der Kaserne (leisten dort jedenfalls keinen Dienst) - d. h. wo sollten dann die "Militärpädiater" stationiert werden?
-> wir haben ein HERVORRAGEND funktionierendes System der Beihilfe - die Kinder werden vollumfänglich vor Ort versorgt.
Insbesondere reagiert dieses System enorm flexibel auf Schwankungen der Patientenanzahl (Kinder) und Schwankungen der Personalstärke der Bundeswehr (grundsätzlicher Anspruch).
Ein Verbesserungspotential ist hier also nicht mal im Ansatz zu erkennen.
Der ZSanD steht vor Herausforderungen. Unbestritten. Die heimnatnahe Versorgung der Soldaten wird schon deshalb schwierig, weil es zu Standortreduzierungen gekommen ist und kommen wird. Da sind wohl dann Lösungen gefordert, die eine wie auch immer geartete Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte erfordert.
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten / Fachärzten. Das stimmt schon nicht mehr. In strukturschwachen Regionen und ländlichen Räumen, gibt es erhebliche Probleme, genug (Fach-/Haus-) Ärzte zu finden. Da wird schon mit Umsatzgarantien und Zuschüssen und kostenlosen Praxisräumen geködert. In Ballungsräumen gibt es insgesamt noch genug Ärzte.
Es gibt genug Ärzte die nur noch Privatpatienten, Selbstzahler und BG-Fälle behandeln. Einfach weil es finanziell attraktiver ist. Die behandeln zwar die privat versicherten Familienmitglieder, der Soldat, die Soldat muss jedoch den "Vertragsarzt" aufsuchen, weil es seit Ewigkeiten einen Vertrag zwischen BmVg und der KBV gibt.
Die HERVORGENDE Versorgung ist weniger dem System der Beihilfe geschuldet, als dem System der Abrechnung mit den deutlich besseren Honorarmöglichkeiten nach der GOÄ bzw. GOZ, an dem die Beihilfeberechtigten partizipieren.
Die sog. "Militärpädiater" könnten die Räume der Truppenärzte nutzen. Denn bis auf einige wenige Dinge (z. B. Wärmelampe/Untersuchungstisch, gleicht die Ausstattung einer Pädiaterpraxis, dem eines Allgemeimediziners. Gewisse Instrumente müssen einfach mit kindgerechten Zubehör beschafft werden.