Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. April 2024, 17:15:29
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I  (Gelesen 11975 mal)

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.797
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #15 am: 19. April 2013, 12:19:14 »

@ Christoph1972:

Ich denke Ullis post macht Dir deutlich, dass Du im Gegensatz zu Deinen sonst durchaus fundierten Posts diesmal völlig daneben gelegen hast.

Oder soll ich Dir dieses nochmal sauber "auseinanderfiseln"?
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #16 am: 19. April 2013, 12:35:34 »

@F_K Danke für das Angebot der Erklärung. Mir ist der Mangel an Sanitätsoffizieren mit (zahn-) ärztlicher Ausbildung in der Verwendung Truppenarzt hinreichend bekannt.

Im zivilen Versorgungsgeschehen ist der (Fach-) Ärztemangel nun mit zeitlicher Verzögerung auch angekommen. Da wäre wohl eine engere Verzahnung - im Rahmen eines modernen PPP-Modells sicher eine Option. Klappt ja bei anderen Dingen auch mehr oder weniger gut.

@ulli76 Das Modell in WST mit der Ammerland-Klinik ist mir bekannt. Einige niedergelassene Gynäkologen stänkern deswegen auch rum. Ihnen würde damit Einkommen entgehen.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Online Online
  • Beiträge: 27.782
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #17 am: 19. April 2013, 12:37:07 »

Ja ne is klar- die paar Soldatinnen, die sich da hinverirren.
Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.797
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #18 am: 19. April 2013, 12:49:33 »

@ Christoph:

... dann doch nochmal der Kernpunkt:

- Der SanDienst steht schon bei der "normalen" truppenärztlichen Versorgung vor enormen Herausforderungen
- Eine Betreuung der Soldaten am Heimatort ist manchmal quasi unmöglich, wenn, dann mit hohen Fahrtkosten verbunden
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten.

- Kinder (von Soldaten) leben eher nicht in der Kaserne (leisten dort jedenfalls keinen Dienst) - d. h. wo sollten dann die "Militärpädiater" stationiert werden?

-> wir haben ein  HERVORRAGEND funktionierendes System der Beihilfe - die Kinder werden vollumfänglich vor Ort versorgt.

Insbesondere reagiert dieses System enorm flexibel auf Schwankungen der Patientenanzahl (Kinder) und Schwankungen der Personalstärke der Bundeswehr (grundsätzlicher Anspruch).

Ein Verbesserungspotential ist hier also nicht mal im Ansatz zu erkennen.
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #19 am: 19. April 2013, 13:16:57 »

Ja ne is klar- die paar Soldatinnen, die sich da hinverirren.

Besitzstände wollen halt verteidigt werden. Alles Teufelswerk: Ermächtigungen, MVZ, §§ 116b SGB V ....

Da geht es nicht um Sinnhaftigkeit, sondern um das Prinzip.

@ Christoph:
... dann doch nochmal der Kernpunkt:

- Der SanDienst steht schon bei der "normalen" truppenärztlichen Versorgung vor enormen Herausforderungen
- Eine Betreuung der Soldaten am Heimatort ist manchmal quasi unmöglich, wenn, dann mit hohen Fahrtkosten verbunden
- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten.

- Kinder (von Soldaten) leben eher nicht in der Kaserne (leisten dort jedenfalls keinen Dienst) - d. h. wo sollten dann die "Militärpädiater" stationiert werden?

-> wir haben ein  HERVORRAGEND funktionierendes System der Beihilfe - die Kinder werden vollumfänglich vor Ort versorgt.

Insbesondere reagiert dieses System enorm flexibel auf Schwankungen der Patientenanzahl (Kinder) und Schwankungen der Personalstärke der Bundeswehr (grundsätzlicher Anspruch).
Ein Verbesserungspotential ist hier also nicht mal im Ansatz zu erkennen.

Der ZSanD steht vor Herausforderungen. Unbestritten. Die heimnatnahe Versorgung der Soldaten wird schon deshalb schwierig, weil es zu Standortreduzierungen gekommen ist und kommen wird. Da sind wohl dann Lösungen gefordert, die eine wie auch immer geartete Einbeziehung der niedergelassenen Ärzte erfordert.

- Deutschlandweit gibt es aber ein gutes, flächendeckendes Angebot an Ärzten /  Fachärzten. Das stimmt schon nicht mehr. In strukturschwachen Regionen und ländlichen Räumen, gibt es erhebliche Probleme, genug (Fach-/Haus-) Ärzte zu finden. Da wird schon mit Umsatzgarantien und Zuschüssen und kostenlosen Praxisräumen geködert. In Ballungsräumen gibt es insgesamt noch genug Ärzte.

Es gibt genug Ärzte die nur noch Privatpatienten, Selbstzahler und BG-Fälle behandeln. Einfach weil es finanziell attraktiver ist. Die behandeln zwar die privat versicherten Familienmitglieder, der Soldat, die Soldat muss jedoch den "Vertragsarzt" aufsuchen, weil es seit Ewigkeiten einen Vertrag zwischen BmVg und der KBV gibt.

Die HERVORGENDE Versorgung ist weniger dem System der Beihilfe geschuldet, als dem System der Abrechnung mit den deutlich besseren Honorarmöglichkeiten nach der GOÄ bzw. GOZ, an dem die Beihilfeberechtigten partizipieren.

Die sog. "Militärpädiater" könnten die Räume der Truppenärzte nutzen. Denn bis auf einige wenige Dinge (z. B. Wärmelampe/Untersuchungstisch, gleicht die Ausstattung einer Pädiaterpraxis, dem eines Allgemeimediziners. Gewisse Instrumente müssen einfach mit kindgerechten Zubehör beschafft werden.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

  • Forums-Doc
  • Administrator
  • ******
  • Online Online
  • Beiträge: 27.782
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #20 am: 19. April 2013, 13:30:42 »

Aber was sollen wir denn mit Militärpädiatern?
Die SanZentren sind nicht kindgerecht eingerichtet. Das Assistenzpersonal ist nicht auf Kinder ausgebildet. Die meisten SanZentren haben schlich keinen Platz um noch einen Pädiater unterzubringen.
Und es passt einfach von der Menge her nicht- ich bekomm jetzt schon täglich Anrufe von standortfremd kranken Soldaten, die keinen Truppenarzt aufsuchen können (teilweise auch von Soldaten, die in der Nähe des Standortes wohnen und den SanBereich aus anderen Gründen nicht erreichen können). Wieviele Kinder gibt es denn an den Standorten und dann in einer Entfernung, dass der SanBereich den nächsten Pädiater hat?
Hast du auch nur einen Hauch einer Vorstellung, wie viele Pädiater wir für eine flächendeckende Versorgung bräuchten? Incl. der Aus-und Weiterbildung des Nachwuchses? Und dann willst du die auch noch in den Einsatz schicken?
Wir bekommen jetzt schon nur einen Teil der Soldaten zu militärischen Fachärzten.
An manchen Standorten überlegt man den Vertrag mit den KV´en wirklich zu nutzen und den kurativen Anteil an zivile Hausärzte auszulagern- und jetzt sollen wir uns Pädiater einkaufen? FÜR WAS?

Gespeichert
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #21 am: 19. April 2013, 13:47:24 »

Ich streiche jeglichen Vorschlag zu den Pädiatern. :-X

Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.703
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #22 am: 19. April 2013, 13:53:23 »

Außerdem sind die und insbesondere das kasernierte Umfeld völlig konträr zu den friedenspädagogischen Zielen unserer Gesellschaft! >:(
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Leotau

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #23 am: 21. April 2013, 06:10:47 »

Die Dauer der Berufung eines Soldaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit verlängert sich ohne die Beschränkungen des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn dessen militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Nach § 40 Absatz 8 SG kann bestimmt werden, dass sich die Dienstzeit nicht nach § 40 Absatz 4 Satz 1 SG verlängert, wenn an der Verlängerung ausnahmsweise kein dienstliches Interesse besteht.

Sie ist Mannschaftssoldatin und dementsprechend hat sie auch keine Ausbildung von mehr als 6 Monate, sie wird dementsprechend normal zum 31.03.14 entlassen, nur was kommt dann?

Vielen Dank...
Gespeichert

Leotau

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #24 am: 21. April 2013, 06:12:14 »

Achja, nettes Thema das ihr da aufgegriffen habt, aber mir bringt es jetzt auch nicht viel mehr über die Sinnhaftigkeit und aktuellen Regelungen zu diskutieren.


Gruß
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.039
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #25 am: 21. April 2013, 08:24:37 »

Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Leotau

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #26 am: 23. April 2013, 06:26:20 »

Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.

Nimmt einen denn die GKV normal wieder auf ohne Probleme? Und wenn ja, dann erstmal kostenfrei?

Gruß
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I
« Antwort #27 am: 23. April 2013, 07:21:34 »

Mein Beitrag war die Antwort auf diese Frage:
Kurze Nachfrage,
seit wann wird denn Elternzeit nachgedient? Bei uns war das nicht der Fall! Wenn die Bedstimmungen noch so sind läuft die Dienstzeit ganz normal weiter. Wenn die UTV wegfällt gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen die GKV oder so wie wir es seinerzeit machten über die PKV/Beihilfe. Geht leider nur wenn man verheiratet ist und somit der Ehepartner Beihilfeberechtigt ist.
Nimmt einen denn die GKV normal wieder auf ohne Probleme? Und wenn ja, dann erstmal kostenfrei?
Gruß

Moin,

die GKV ist in dem Fall verpflichtet, einen aufzunehmen. Kostenfrei allerdings nicht. Da gibt es zur Beitragshöhe aber sehr spezifizierte Vorschriften. Am Besten bei der Kasse anrufen, wo man hinmöchte, die erteilen dann detailliert Auskunft. Das Kind ist ja dann kostenfrei mitversichert. Währt Ihr verheiratet, sähe das anders aus. Dann stellt die GKV einen Vergleich an, mit der Eventualfolge, dass das Kind dann privat versichert sein müßte. Entfällt aber, da Ihr "nur" eine eheähnliche Gemeinschaft seit.

Rechtzeitig an den Kindergeldantrag an die WBV denken!  ;)
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Leotau

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15

Sodele, einmal wieder gibt es kleine Änderungen...

Und zwar war meine Freundin bei der Sozialberaterin und nun wurde uns folgendes gesagt:

Sie empfiehlt folgendermaßen es dann zu machen, Anfang November 2013 in Mutterschutz, dann Elternzeit zu gehen bis zur Entlassung am 31.03.14. Dann die Übergangsgebürnisse in Anspruch zu nehmen (wären ja dann 75%) und sich dann zu 30% selber zu versichern. Zum 01.11.14 (das Kind wäre immer noch unter einen Jahr) würde es dann keine Unterstützung mehr geben, es besteht lediglich Anspruch dann auf ALG I (dann wieder über Arbeitsamt in der GKV) für 5 Monate - wobei ich mal der Meinung war, für ALG muss man ja eigentlich den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Nun meine Frage, wieder einmal wäre es nicht viel logischer die Übergangsgebürnisse auf November 2014 zu verschieben,  und davor dann halt 12 Monate Elterngeld zu beziehen, so wie man es normalerweise macht? Das würde dann finanziell ja so aussehen, dass man bis November 2015 immerhin Leistungen beziehen kann und dann auch wieder Arbeiten gehen kann.

Das Problem was wohl auftritt ist dann die Zeit zwischen DZE & Übergangsgebürnisse, angeblich muss man sich da selber zu 100% versichern, wer hat da Erfahrung? Muss ein nicht die GKV wieder nehmen, wenn man vorher dort Familienversichert war? Was wäre wenn man verheiratet war, würde dann nicht die Beihilfe zu 70% greifen? Wie teuer wäre so im Durchschnitt ne 30% private Krankenversicherung?

Hoffe auf Unterstützung, insbesondere idealerweise mit Quellen, da wirklich jeder was anderes erzählt.

Die Sozialberaterin so, die Krankenversicherung so...

Hoffe auf weiteres...

Gruß

Gespeichert

Leotau

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15

Okay neues,
also der neue Plan lautet:

November 2013 bis November 2014 - Elterngeld
Dezember 2014 bis Juni 2015 - Übergangsgebürnisse (ALG 1 Anspruch dann im schlimmsten Fall bis November 2015)

Probleme zur Zeit:

Krankenversicherung ab 01.04.2014 - November 2014 - Lösungen:

Wenn verheiratet: PKV 30%/70% (Ehefrau) + 20%/80% (Kind)
Wenn noch ledig: Freiwillige gesetzl. Krankenkasse angebl. Kosten ca. 150€ für beide

Wenn dann die Übergangsgebürnisse laufen wäre man so oder so bei 30%/70 & Kind 20%/80% oder?

Gruß

Und suche gerne weiter Hilfe :)
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de