Ich empfehle Ihnen dringend :
- Vereinbaren Sie umgehend einen richtigen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Sozialdienst !
(...das Thema ist viel zu kompliziert, als es "...kurz am Telefon..." abzuklären - das bringt nichts!)
- Sagen Sie dem Sozialdienst, dass Sie vergessen haben sich zu Beginn Ihrer Dienstzeit
um den Krankenversicherungsschutz nach dem DZE zu kümmern.
- Bitten Sie den Sozialdienst, sich auf folgende Fragen während des Gesprächs vorzubereiten:
1. Habe ich und mein Kind nach DZE Zugang zur GKV ?
2. Muss die GKV mich und mein Kind versichern ?
3. Wie hoch sind die Beiträge ?
4. Wo sind dabei die Unterscheide bei Ledig zu verheiratet ?
5. Habe ich nach DZE Zugang zur PKV ?
6. Kann ich jetzt noch eine Anwartschaft bei einer PKV für mich und mein Kind abschließen ?
7. Beiträge in der PKV ?
8. Besonderheiten ledig zu verheiatet in Bezug auf PKV ?
Und das Ganze vor dem Hintergrund der zeitlichen Abläufe erst Elternzeit >> dann Bezug Übergangsgebührnisse!
Dadurch das Sie sich nicht frühzeitig Gedanken über Ihren KV-Schutz nach dem DZE gemacht haben,
ist die Sachlage einfach zu kompliziert, um Ihnen hier im Forum helfen zu können.
Sie brauchen jetzt und sofort kompetente Hilfe vor Ort !
Und der Sozialdienst kann Sie auch in den Verhandlungen mit den Krankenkassen unterstützen.
Und noch als Hinweis:
Sie haben ein "KV-Problem" nicht nur bis November 2014 !!
Sondern auch während des Bezuges der Übergangsgebührnisse !!
Denn wenn Sie und Ihr Kind dann Beihilfeberechtigt sind, müssen Sie
die Restkosten - in der Regel - über eine PKV abdecken.
Nur keine PKV muss weder Sie noch Ihr Kind versichern !
Deshalb ist ja die Frage so wichtig, ob Sie JETZT noch eine Anwartschaftsversicherung,
für Sie selbst + Kind, bei einer PKV abschließen können.
Denn dann muss diese PKV Sie und Ihr Kind, ohne Gesundheitsprüfung, verichern,
sobald die Restkostenversicherung gebraucht wird.