Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. April 2024, 17:04:43
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Viele Fragen bzgl. Elterngeld & Übergangsgebürnisse & ALG I  (Gelesen 11975 mal)

Leotau

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15

Keiner mehr Ergänzungen?

Gruß
Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.766

Ich empfehle Ihnen dringend :

- Vereinbaren Sie umgehend einen richtigen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Sozialdienst !
  (...das Thema ist viel zu kompliziert, als es "...kurz am Telefon..." abzuklären - das bringt nichts!)

- Sagen Sie dem Sozialdienst, dass Sie vergessen haben sich zu Beginn Ihrer Dienstzeit
  um den Krankenversicherungsschutz nach dem DZE zu kümmern.

- Bitten Sie den Sozialdienst, sich auf folgende Fragen während des Gesprächs vorzubereiten:

1. Habe ich und mein Kind nach DZE Zugang zur GKV ? 
2. Muss die GKV mich und mein Kind versichern ?
3. Wie hoch sind die Beiträge ?
4. Wo sind dabei die Unterscheide bei Ledig zu verheiratet ?
5. Habe ich nach DZE Zugang zur PKV ?
6. Kann ich jetzt noch eine Anwartschaft bei einer PKV für mich und mein Kind abschließen ?
7. Beiträge in der PKV ?
8. Besonderheiten ledig zu verheiatet in Bezug auf PKV ?

Und das Ganze vor dem Hintergrund der zeitlichen Abläufe erst Elternzeit >> dann Bezug Übergangsgebührnisse!

Dadurch das Sie sich nicht frühzeitig Gedanken über Ihren KV-Schutz nach dem DZE gemacht haben,
ist die Sachlage einfach zu kompliziert, um Ihnen hier im Forum helfen zu können.

Sie brauchen jetzt und sofort kompetente Hilfe vor Ort !
Und der Sozialdienst kann Sie auch in den Verhandlungen mit den Krankenkassen unterstützen.

Und noch als Hinweis:

Sie haben ein "KV-Problem" nicht nur bis November 2014 !!

Sondern auch während des Bezuges der Übergangsgebührnisse !!

Denn wenn Sie und Ihr Kind dann Beihilfeberechtigt sind, müssen Sie
die Restkosten - in der Regel - über eine PKV abdecken.

Nur keine PKV muss weder Sie noch Ihr Kind versichern !

Deshalb ist ja die Frage so wichtig, ob Sie JETZT noch eine Anwartschaftsversicherung,
für Sie selbst + Kind, bei einer PKV abschließen können.

Denn dann muss diese PKV Sie und Ihr Kind, ohne Gesundheitsprüfung, verichern,
sobald die Restkostenversicherung gebraucht wird.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Leotau

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15

Guten Morgen,

erstmal danke für deine lange Antwort LwPersFw,

und zwar waren wir ja schon bei der Sozialberaterin und diese meinte, man müsste sich komplett privat versichern, wenn man die Übergangsgebürnisse verschiebt.
Dies bezweifel ich aber, da es ja z.B. die Möglichkeit gibt wenn man verheiratet wäre Beihilfe zu 70% bekommen oder natürlich die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV für ca. 150€ + inkl. Versicherung für Kind wenn nicht verheiratet.

Weiterhin besteht ja seit Beginn der Bundeswehrzeit eine kleine Anwartschaft bei der DBV.

Liebe Grüße

Gespeichert

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.766

1.
Wenn Sie eine Anwartschaftsversicherung haben, sind Sie ja für den Zeitraum des Bezuges der Übergangsgebührnisse
"auf der sicheren Seite"... Denn dann läuft ja ein Teil über die Beihilfe und der Rest über die DBV.

Sie sollten aber jetzt bei der DBV - schriftlich - nachfragen, ab Ihr jetziger Anwartschaftsvertrag auch das Kind einschließt.

2.
Wenn Sie durch eine Heirat beihilfeberechtigt werden, ist die Absicherung über die DBV ebenfalls gegeben.

Sie sollten aber auch diese Frage mit der DBV und der Beihilfestelle abklären - schriftlich -.

3.
Bleibt als letzte Frage... wenn in Elternzeit...nicht verheiratet...und kein Bezug von Übergangsgebührnissen...

Habe ich dann Zugang zur GKV als freiwilliges Mitglied nach DZE.

Diese Frage sollten Sie - schriftlich - mit der GKV abklären, bei der Sie zuletzt, vor Dienstantritt, versichert waren.

Denn auch hier gibt es bestimmte "Spielregeln" !
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de