Ein Kollege kam heute mit der aktuellen Ausgabe der besagten Gazette bei mir vorbei und ich musste mir den Artikel dann mal durchlesen!
Was die Bildzeitung unterschlagen hat: 1. Der Kamerad Weber bekommt keine Dienstbezüge als Feldwebel, sondern Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, die sich in seinem Falle wahrscheinlich nach den Einkünften als selbständiger Schauspieler aus den letzten 12 Monaten zusammen setzen dürften (Achtung: Das ist Spekulation, d. h. ich nehme an, dass ...!) 2. Der tägliche Wehrsold in Höhe von € 13,76 sollte nicht unterschlagen werden, dass macht in einem Monat mit 30 Tagen immerhin auch € 412,80, die zu den € 3.300,-- AVZ dazu kommen und seine monatlichen Eingänge auf dem Konto schon mal auf (mindestens) € 3.712,80 (ohne die USB-Leistungen!) erhöhen! 3. Selbst wenn der Kamerad Weber von der Unterhaltssicherung nur den Mindestsatz erhält, dann sind das beim Dienstgrad Feldwebel, verheiratet, zwei Kinder, auch täglich € 29,00, was im obigen Beispiel-Monat wieder € 870,-- macht und die Gesamteinnahmen auf monatlich € 4582,80 hoch schraubt. Und dafür muss eine alte Frau schon sehr lange stricken
!
Ergänzung: Wenn Gregor Weber nicht-selbständig beschäftigt und gesetzlich kranken- und rentenversichert wäre, müsste er für diesen Betrag an Netto-Bezügen ein monatliches Brutto-Einkommen von ca. 7.000,-- € haben! Und ein Jahreseinkommen von über 80.000,-- € gibt es im "richtigen Leben" auch nicht dafür, dass man einmal an Tag den Hof fegt
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Und wenn es stimmen sollte, dass der Kamerad Weber mit 44 Jahren zwar nicht mehr wirklich jung ist
, aber trotzdem das Geld braucht, dann halte ich das für die denkbar ungünstigste Motivation, in einen Einsatz zu gehen, vor allen Dingen in einen Einsatz in Kunduz!