Vielen Dank!
@Klaus
Ich hab dich hier eigentlich immer als sehr kompetent und umgänglich eingeschätzt. Warum übst du nicht einfach direkt Kritik an Textpassagen die dir zu dem Thema nicht passen. Ich bin der Letzte, der sich nicht eines besseren belehren lassen würde, wenn es konstruktiv ist.
Hier nochmal der Text:
Da haben Sie den Sinn des Parlamentsbeteiligungsgesetzes nicht verstanden. Es werden lediglich Anzahl, Kosten und Zeitraum eines Auslandseinsatzes sowie der Zweck/das Ziel durch den Bundestag genehmigt. Die Standorte sind für das Parlament erstmal völlig irrelevant.
Mehr als die letzte Information wollte ich gar nicht wissen, das wäre es schon gewesen.
Also:
Die Staatspraxis hat angesichts des Widerspruchs zwischen Parlamentsbeteiligungsgesetz und der erforderlichen Geheimhaltung ein informelles Verfahren entwickelt, bei dem das Bundesministerium der Verteidigung die Obleute im Verteidigungsausschuss vertraulich über solche Einsätze informiert.
1Weil dieses Verfahren weiterhin kritisiert wird, hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, auch die Vorsitzenden und Stellvertreter des Verteidigungs- und Auswärtigen Ausschusses alle sechs Monate zu informieren.
2 Dennoch bleibt die Frage, ob tatsächlich weiter von einer „Parlamentsarmee“ die Rede sein kann, wenn lediglich 14 Bundestagsabgeordnete von insgesamt 613 Genaueres über die KSK-Einsätze erfahren.
3 "Wie bereits in der Einleitung ausgeführt, hat der Verteidigungsausschuss im September 2008 festgestellt, dass die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Parlament über KSK-Einsätze zu informieren, bisher nicht ausreichend nachgekommen sei und es einen Regelungsbedarf für ein Informationsverfahren gebe, das den Ansprüchen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes (ParlBetG) gerecht wird, ohne jedoch die erforderliche Operationssicherheit der Soldaten zu gefährden."
"Diese intransparente Informationspolitik ist zwar im Hinblick auf eine entsprechende Güterabwägung zwischen der Operationssicherheit des KSK einerseits und dem Recht auf Information der Öffentlichkeit andererseits, nachvollziehbar, nährt aber Zweifel an der Legitimität der KSK-Einsätze."
1 Axer, Georg: Das "Kommando Spezialkräfte" zwischen Geheimschutzinteresse und Parlamentsvorbehalt, 2007, S.82
2 Fröhling, Hans-Günther: Mehr Transparenz. Das Kommando Spezialkräfte (KSK) aus dem Blickwinkel der Inneren Führung, 2008, S.33
3 siehe oben (Axer, Georg:...)
Ihr habt mich scheinbar missverstanden... ich weiß, dass das Parlamentsbeteiligungsgesetz jenes umfasst, was Chriztoph netterweise im ersten Satz ausgeführt hat. Meine eigentliche Frage war nur, ob die Stationierung von Truppenteilen dazugehört. Dass die Regierung die Einsätze des KSK nicht immer nachskizziert ist auch öffentlichen Behörden bekannt. Ist auch für mich persönlich kein Problem, die Aussage oben war nicht negativ konnotiert gewesen.