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Autor Thema: Steuererklärung Werbungskosten  (Gelesen 50574 mal)

Daniel191183

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Steuererklärung Werbungskosten
« am: 23. August 2013, 23:40:53 »

Hallo!

Ich habe meine Steuererklärung 2012 momentan noch beim Steuerberater liegen. Ich habe jedoch aufgrund seiner Aussagen zwecks Werbungskosten Bedenken, dass er sich wirklich 100% mit Soldaten auskennt.
Ich habe von Kameraden gehört, dass man z.B. die Rasur/Friseur mit Begründung ZDV pauschal absetzen kann. Ich fragte ihn, ob er das mit in die Steuer mit rein genommen hat. Leider weiß er nicht, ob sowas überhaupt geht.

Habt ihr Tipps für mich was man in die Werbungskosten, bzw generell als Soldat mehr absetzen kann als im Zivilen?

Danke im Voraus für eure Antworten!
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BlacKyMV

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Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #1 am: 24. August 2013, 00:02:02 »

Also hab schon von mehreren Kameraden gehört die es probiert haben mit dem Haarschnitt, jedoch ist es bei keinem durchgegangen.
Tatsache ist das der Haarschnitt nach § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz zu den Kosten der Lebensführung zählt. Der Bundesfinanzhof begründete es in einem Urteil (such das jetzt nicht raus, aber gibt mehrere zu diesem Thema) damit, das man die Frisur nicht ausschließlich beruflich nutzt auch wenn sie beruflich veranlaßt ist (ähnlich wie Bankangestellte Ihre Anzüge nicht absetzen können, weil Sie diese ja auch privat anziehen könnten).
Ich hab in meiner Steuererklärung immer Reinigungskosten von ca 300 € Jährlich angesetzt ( in meiner Einheit gibts sone Aufstellung mit BFH Urteil).
Ansonsten kann ich dir die Steuerfibel für Soldaten empfehlen, da stehen noch einige Kniffe drin.
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #2 am: 24. August 2013, 11:28:04 »

Waschkosten der Bekleidung und Haarschnitt ließen sich schon absetzen, jedenfalls mit dem richtigen Berater (z.B. LSt Hilfeverein). Auf der anderen Seite gibt es aber auch welche, die im Sinne des FA agieren und fast alles ablehnen.
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dv_uffz

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #3 am: 24. August 2013, 20:04:19 »

Hallo,

aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen in diesem Bereich hätte ich folgende Angaben.... (ohne Gewähr... es gibt Finanzämter die erkennen es an und andere eben nicht)

- Reinigungskosten Berufsbekleidung (pauschal 250-300 €, 300€ ausprobieren, evtl. schraubt FA das runter)

- Kosten für Arbeitsmittel (pauschal 110 €, Kosten für Bürobedarf, CD-Rohlinge, Druckerpatronen, Laminiergerät, etc.pp)

- Kosten für Kommunikation (pauschal 20 € / Monat als Höchstgrenze, mein FA erkennt es an)

- Beiträge für die Unteroffizierkasse (z.B. 2,50 € / Monat.... wird durch das FA in der Regel kassiert)

- Spende BundeswehrSozialwerk (im Moment 3 € / Monat, wenn man Mitglied ist)

- Laptop / Computer (wird in der Regel über drei Jahre abgeschrieben, z.B. Laptop kostet 1000 €.. FA erkennt 50% berufliche Nutzung in der Regel immer an. Also werden die 500 € über drei Jahre abgeschrieben, das heisst du kannst maximal 12/36tel pro Jahr abschreiben, in abhängig wann der Laptop gekauft worden ist)

- zusätzliche Arbeitsmittel wie privatbeschaffte AUsrüstung (Kampfstiefel)

- Auswärtstätigkeiten im Rahmen von Lehrgängen (Bescheide für das FInanzamt müssten gegengerechnet werden, bloß NICHT unterschlagen! )


Auf die schnell fällt mir jetzt erstmal nichts mehr ein ;)
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IdZ

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #4 am: 24. August 2013, 20:51:18 »

Rasurkosten nicht zu vergessen, sprich Schaum mund vor allem die Klingen, die kosten ja nicht gerade wenig...
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AriFuSchr

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #5 am: 24. August 2013, 21:31:48 »

also ich hab hier einen dicken Wälzer stehen "Kommentar zum EStG Hermann/Heuer/Raupach" ich lese mal nach, weil der Haarschnitt mich wirklich interessiert.

Schreibe dann am Montag, vorher schaff ich es nicht und die Schrift ist klein, die Seiten dünn und das Konklomerat umfasst so 15 Bände....

vorab:
IdR liegen selbst dann Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 EStG) vor, wenn berufsbedingter Mehraufwand anfällt.
(s. FG Hamburg vom 16.12. 1988, EFG 1990 S. 226 rkr. : Haarschnitt eines Soldaten).
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Kameradschaftliche Grüsse 
 
                            




AriFuSchr

dv_uffz

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #6 am: 25. August 2013, 20:08:16 »

Guten Abend zusammen,

Die Haarschnitt und Rasursache ist immer so eine Sache, wie ich finde wo endlich mal ganz hohes Recht gesprochen werden sollte... Es gibt FA die erkennen es und es gibt FA die Lachen sich vermutlich dreimal Tod.

Meine persönliche Meinung sind es Kosten der persönlichen Lebensführung...

Es wird immer die Vorschrift als rechtliche Grundlage hinzugezogen. Friseurbesuche sind Luxuskosten, welche von z.B. 7 € - 25 € reichen je nach Umfang und Qualität. Gehen wir von einem Friseurbesuch alle vier WOchen aus... Dann werden sechs Wochen Urlaub abgezogen, wo die berufliche Veranlassung fehlt, sich die Haare schneiden zu lassen. Sind wir bei 11-12 Besuchen pro Jahr.

Jetzt kommt die Unterscheidung:

- HptGefr Müller will immer schick aussehen, um die Mädels in der Disse abzuschleppen. Gleichzeitig bekommt er noch ne Kopfmassage beim Friseur..... 11 * 25 € = 275 € p.a.

- HptGefr Schmidt findet den 3-6 mm Kurzhaarschnitt cool. 11 * 7 = 77 € p.a.

Wenn ich das FA wäre und die Erklärung beider Soldaten bearbeiten würde, würde die Steuererklärung von HptGefr Schmidt so durchgehen. Die Erklärung vom HptGefr Müller würde ich auf den Betrag von 77 € reduzieren.

Jetzt wirds lustig ;)
In welcher Vorschrift steht, dass der Soldat eine schöne Frisur haben soll ? In keiner ;)
Was hält die Soldaten davon ab sich ne eigene Haarschneidemaschine zu kaufen und selber Hand anzulegen ? Da würde ich sogar noch die berufliche Notwendigkeit sehen!




Da das ja alles schön in irgendwelchen VOrschriften steht, frage ich mich wieso noch niemand auf die IDee gekommen ist, Haarshampoo und Duschgel von der Steuer abzusetzen  ;D
Sportausbildung sowie die Nachbereitung (Duschen) stehen auf dem Dienstplan... Ist ja befohlen und notwendig....



Ich kann Euch nur als TIpp geben... übertreibt es nicht bei der Steuererklärung mit irgendwelchen herbeigezogenen Kosten... die 50 € - 100 € sinds nicht wert. Am Ende kommen eh nur nen paar Euros raus... und wenn man dem Finanzamt auf der Nase rumtanzt mit solchen belanglosen Sachen, kann es am Ende auch schmerzhaft werden wenn es darum geht km Nachweise für das Auto heranzubrigen etc.pp.
Ich spreche da aus Erfahrung, weil ich Kameraden kenne, die ihre Steuererklärung versucht haben zu "optimieren" (in Klammern zu bescheissen.)


Schönen Abend noch Männers und Frauen :)
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Büroratte

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #7 am: 18. September 2016, 14:41:22 »

@dv_uffz:

Vielen Dank für den Beitrag!
Als Finanzbeamter kann ich zu 100% unterschreiben, was Sie geschildert haben.
Nochmal in Kurzform + Ergänzung:

- Anerkennung hängt vom Sachbearbeiter ab.
- Versuchen kann mans, aber je abstruser die Beträge, desto eher wirds abgelehnt.
- Hat man erst einmal den Eindruck beim Bearbeiter erweckt, dass man übertreibt, wird idR die ganze Steuererklärung nach diesem Motto 'korrigiert' - und das kann teuer werden, da im Zweifel der Sachbearbeiter immer am längeren Hebel sitzt.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann Einspruch einlegen - der dann nochmal vom selben Bearbeiter geprüft wird.
Ist man sich sicher, dass man ungerecht behandelt wird, müsste man vor Gericht gehen - und dafür fallen erstmal 200€ + an Gebühren an, die man normalerweise nicht wieder sieht...


Mag zwar etwas ungerecht sein, aber hat leider seine Gründe warums so geregelt ist.
Wer clever sparen will, sollte die Experimente (Frisurkosten) in nem engen Rahmen halten.
Ich selber würde im Amt darüber schmunzeln, aber es mit max. 50 € durchlaufen lassen - allein schon wegen der Kreativität, die man investiert hat...  :P
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Papierberg

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #8 am: 18. September 2016, 15:12:12 »

Ich hoffe mal, dass die Einsprüche lediglich im Rahmen einer Abhilfeprüfung von demjeniger Sachbearbeiter geprüft werden, der auch die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat. Ansonsten stellt sich wirklich die Frage, ob der Zweck des Rechtsbehelfs nicht weitgehend ad absurdum geführt wird.
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justice005

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Antw:Steuererklärung Werbungskosten
« Antwort #9 am: 18. September 2016, 15:35:17 »

Zitat
Als Finanzbeamter kann ich zu 100% unterschreiben, was Sie geschildert haben.
Nochmal in Kurzform + Ergänzung:

- Anerkennung hängt vom Sachbearbeiter ab.
- Versuchen kann mans, aber je abstruser die Beträge, desto eher wirds abgelehnt.
- Hat man erst einmal den Eindruck beim Bearbeiter erweckt, dass man übertreibt, wird idR die ganze Steuererklärung nach diesem Motto 'korrigiert' - und das kann teuer werden, da im Zweifel der Sachbearbeiter immer am längeren Hebel sitzt.

Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann Einspruch einlegen - der dann nochmal vom selben Bearbeiter geprüft wird.
Ist man sich sicher, dass man ungerecht behandelt wird, müsste man vor Gericht gehen - und dafür fallen erstmal 200€ + an Gebühren an, die man normalerweise nicht wieder sieht...


Mag zwar etwas ungerecht sein, aber hat leider seine Gründe warums so geregelt ist.
Wer clever sparen will, sollte die Experimente (Frisurkosten) in nem engen Rahmen halten.
Ich selber würde im Amt darüber schmunzeln, aber es mit max. 50 € durchlaufen lassen - allein schon wegen der Kreativität, die man investiert hat...


Wenn Sie wirklich Finanzbeamter sein sollten, dann wird es mir Angst und bange. Ich habe lange nicht so einen Dünnpfiff gelesen wie diesen hier.

1. Der Sachbearbeiter hat im Grunde keinerlei persönliches Ermessen, was er durchgehen lässt und was nicht. Denn was man absetzen kann, wird durch das EStG und die entsprechende Rechtsprechung der Finanzgerichte vorgegeben. Richtig ist vielmehr, dass auf Effizienzgründen fragwürdige Dinge durchgewunken werden, weil die Erstattung betriebswirtschaftlicher ist, als langatmige Diskussionen und das nachfordern von Unterlagen. Meistens gehen viele Erklärungen auch "blind" durch, weil man sich auf die Plausibilitätsprüfung der Software verlässt und keine extremen Zahlen vorkommen.

2. Der Sachbearbeiter hat sich ausschließlich an Recht und Gesetz zu halten und nicht an sein persönliches Befinden. Es ist erschreckend, dass ein (angeblicher) Finanzbeamter hier öffentlich damit prahlt, willkürlich zu handeln! Bereits der Eindruck, der hier in der Öffentlichkeit vermittelt wird, bewerte ich als schweres Dienstvergehen.

3. Ein Einspruch wird selbstverständlich nicht von gleichen Sachbearbeiter geprüft. Der gleiche Sachbearbeiter macht höchstens eine Abhilfeprüfung, wie mein Vorredner schon richtig vermutete. Erfolgt keine Abhilfe, wird die Akte an die entsprechende Abteilung weitergegeben, die ausschließlich Einsprüche bearbeitet.

Zitat
Ich selber würde im Amt darüber schmunzeln, aber es mit max. 50 € durchlaufen lassen - allein schon wegen der Kreativität, die man investiert hat...

Sie würden also vorsätzlich rechtswidrige Entscheidungen treffen? Eine sehr bemerkenswerte Äußerung. Vielleicht sollten Sie besser nichts mehr dazu sagen. Bei manchen Leuten braucht man sich echt nicht zu wundern, warum der öffentliche Dienst unter so schlechtem Ansehen leidet.

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