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Autor Thema: Trennungsgeld mit schwangeren Frau bei Lehrgangsantritt  (Gelesen 1435 mal)

Xativus

  • Gast

Hallo zusammen,

zu meiner Lage:

Ich bin zur Zeit auf ZAW (2 Jahre Lehrgang). Meine Freundin war zu Beginn des Lehrgangs im 4ten Monat schwanger.
Wie man mir sagte steht einem Trennungsgeld zu sobald man eine anerkannte Wohnung etc. hat, was bei mir nicht zutrifft, oder wenn man ein Kind hat.
Nun ist das Kind ja noch nicht geboren, jedoch schon iwie "da".
Die Aussage meines RefÜs war, das das Kind vor Lehrgangsbeginn geboren sein muss.

Meine Frage ist nun ob das so der Wahrheit entspricht, da ich zur Zeit keine Möglichkeit habe großartig ZDvs oder Vorschriften zu studieren? Ich kann bzw. möchte es nicht glauben, da wir hier von viel Geld sprechen, was man gut gebrauchen kann. Zudem hatte ich bis jetzt immer nur ReFü's (gerade auf Lehrgang) die nur das minimum machten, außer man zeigte ihnen seine Rechte.

Gibt es ähnlich Fälle hier, die eventuell ihre Erfahrungen mitteilen könnten oder hat jemand den genauen Artikel, der mir Klarheit verschafft? Ich finde zu dieser Aussage nämlich leider nichts.

Schonmal Danke für die Unterstüzung.

MkG
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KlausP

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  • Beiträge: 29.551
Antw:Trennungsgeld mit schwangeren Frau bei Lehrgangsantritt
« Antwort #1 am: 31. August 2013, 12:55:50 »

Zitat
Wie man mir sagte steht einem Trennungsgeld zu sobald man eine anerkannte Wohnung etc. hat, was bei mir nicht zutrifft, oder wenn man ein Kind hat.

Das wäre mir vollkommen neu, aber man lernt ja nie aus ...  ::)

Zitat
Meine Frage ist nun ob das so der Wahrheit entspricht, da ich zur Zeit keine Möglichkeit habe großartig ZDvs oder Vorschriften zu studieren?

Brauchen Sie auch nicht, die Trennungsgeldverordnung ist im Internet verfügbar. Das ist die einzige Rechtsgrundlage für die die Berechnng von TG.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen
 

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