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Autor Thema: Fragen zum Thema Hochzeit  (Gelesen 3463 mal)

Anja

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Fragen zum Thema Hochzeit
« am: 17. September 2013, 13:57:43 »

Hallo liebes Forum,
Ich habe mich nun einige Stunden damit befasst, aus all den Heirats-/Hochzeitsthemen schlau zu werden, allerdings konnte ich mir ein paar Fragen nicht beantworten.
Kurz zu meiner Situation:
Seit 4 Jahren  mit meinem Freund zusammen
Gemeinsame Wohnung seit 2 Jahren in meinem Heimatort
Mein Freund ist seit drei Jahren Soldat auf Zeit und derzeit 600km von Zuhause entfernt
So wie es aussieht, bleibt er vorerst an seinem jetzigen Standort

Wie man sieht, lebe ich seit drei Jahren in einer Fernbeziehung mit meinem Freund und so langsam halten wir es nicht mehr aus, wir wollen endlich richtig zusammen wohnen und denken auch ans Heiraten.
Ich habe dieses Jahr meine Ausbildung abgeschlossen und könnte jetzt die Gelegenheit wahrnehmen in eine andere Stadt zu ziehen.
Das Problem vor dem wir nun stehen ist, dass wir beide nicht viel Geld ansparen konnten und der Umzug nach unserer Rechnung etwa 7-8000€ kosten würde.
Unterstützung bekäme mein Freund in keinster Weise, da der Hausstand nicht anerkannt ist.

Die Überlegung ist nun: Wenn wir vor dem Umzug heiraten würden, würde der Hausstand sofort anerkannt werden und ein Umzug zu seiner Kaserne würde seitens der BW unterstützt werden, richtig?

Wir möchten definitiv in naher Zukunft heiraten, somit wäre es für uns doch nur von Vorteil, sich vorher das Ja-Wort zu geben oder?
Wenn wir den Umzug komplett selbst finanzieren müssen, könnten wir frühestens Mitte nächstes Jahr zusammen ziehen und so lang will ich einfach nicht mehr warten. Es macht mich fertig, jeden Freitag bis abends auf ihn zu warten, um ihn dann sonntags wieder gehen lassen zu müssen.  :'(

Desweiteren würde ich gern wissen:
Würden die Kosten, die der Umzug verursacht, im Vorhinhein bezahlt werden oder müssten wir uns ggf. verschulden?

Hat sonst irgendwer Informationen darüber, was wir noch zu beachten hätten, die mir noch nicht in den Sinn gekommen sind?

Ich danke euch
Liebe Grüße,
Anja
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Ralf

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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #1 am: 17. September 2013, 14:10:54 »

Ein Umzug würde wahrscheinlich auch trotz Heirat nicht bezahlt werden, da seine letzte Personalmaßnahme wahrscheinlich eine UKV-Zusage beinhaltet hatte und diese bereits abgegolten wurde (abgerechnet, sog. "Rucksackumzug"). Wenn er die UKV nicht zugesagt bekommen hatte, könnte er ggf. nunmehr die Zusage beantragen und dann wäre es möglich. Das sind aber alles Einzelfallprüfungen, dafür hat dein Freund ein Bundeswehrdienstleistungszentrum, in dem er sich auf seinen persönliche Situation zugeschneidert beraten lassen kann.
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christoph1972

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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #2 am: 17. September 2013, 14:16:56 »

Für dienstlich veranlasste Umzüge gilt das Bundesumzugskostengesetz (BUKG).

Um sich vorab zu informieren, gibt es die "Umzugsfibel" der Bundeswehr. Wenn es keinen anerkannten Hausstand gibt, gibt es auch keine Umzugskostenvergütung (UKV), wenn diese anläßlich der letzten Versetzung nicht zugesagt wurde oder der Soldat noch der Unterkunftspflicht unterliegt.

Nein, für dienstlich veranlasste Umzüge verschuldet man sich nicht, da es einen Rahmenvertrag gibt, den die Bundeswehr mit div. Umzugsunternehmen abgeschlossen hat. Die Abrechnung erfolgt dann zwischen dem Unternehmen und dem BwDLZ, sofern das Unternehmen die entsprechenden Angaben hat und der Antrag auf Festsetzung der Umzugskostenvergütung zeitnah dem BwDLZ vorliegt.

Ansonsten soll der zukünftige Ehemann sich im BwDLZ schlaufragen, denn dafür ist es da!
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wolverine

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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #3 am: 17. September 2013, 14:51:47 »

der Umzug nach unserer Rechnung etwa 7-8000€ kosten würde.
Wie kommen Sie eigentlich auf diesen Betrag? Wieviel Zimmer mit wieviel m2 haben Sie denn jetzt?
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christoph1972

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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #4 am: 17. September 2013, 15:08:28 »

der Umzug nach unserer Rechnung etwa 7-8000€ kosten würde.
Wie kommen Sie eigentlich auf diesen Betrag? Wieviel Zimmer mit wieviel m2 haben Sie denn jetzt?

Der größte Anteil dürfte auf den Fuhrlohn+Lkw-Maut entfallen ... aber 7.000 bis 8.000 € erscheinen mir persönlich auch sehr/zu viel. Dafür kann man ohne Auto mit 4 Personen und kompletten Hausstand in die USA umziehen.
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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #5 am: 17. September 2013, 15:17:58 »

Da war mein letzter Umzug sogar billiger, glaube ich. Und ich bin verheiratet und habe seit 25 Jahren eine eigene Wohnung.
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greeN2010

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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #6 am: 17. September 2013, 15:22:29 »

Also mein letzter Umzug, der komplett von einem Umzugsunternehmen gemacht worden ist hat mich 3200€ gekostet.

Eine Strecke von  170Km, die zweimal gefahren werden musste und vom 5. Stock ins Erdgeschoss.
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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #7 am: 17. September 2013, 15:37:42 »

Also mein letzter Umzug, der komplett von einem Umzugsunternehmen gemacht worden ist hat mich 3200€ gekostet.

Eine Strecke von  170Km, die zweimal gefahren werden musste und vom 5. Stock ins Erdgeschoss.

Also zu kleines Fahrzeug ... wie peinlich für das Unternehmen, denn dafür gibt es "eigentlich" Umzugsberater, die sehr genau abschätzen können, wieviel Kartons der unterschiedlichen Art gebraucht werden, ob Möbel im Ganzen oder teilmontiert transportiert werden können und wieviele fleissige Hände notwendig sind, um die Sachen fachgerecht einpacken zu können.

Vom 5 OG bis ins EG gab vermutlich einen Aufschlag für die Trageleistung bzw. einen Lastenaufzug, wenn die Fa. einigermaßen kompetent ist und es sich auch von den örtlichen Verhältnissen einrichten lässt.
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Andi

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Antw:Fragen zum Thema Hochzeit
« Antwort #8 am: 19. September 2013, 16:05:19 »

Die Abrechnung erfolgt dann zwischen dem Unternehmen und dem BwDLZ, sofern das Unternehmen die entsprechenden Angaben hat und der Antrag auf Festsetzung der Umzugskostenvergütung zeitnah dem BwDLZ vorliegt.

Nein! Der Vertrag wird zwischen Soldat und Umzugsunternehmen geschlossen, da darf es gar keine Abrechnung zwischen BwDLZ und Unternehmen geben.
Rahmenvertragsunternehmen haben mit dem Rahmenvertrag akzeptiert, dass die Rechnung durch den Soldaten erst beglichen wird, wenn er die Umzugskostenerstattung von der Bundeswehr erhalten hat.

Gruß ANdi
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