1.) Wieso sollte der InspH allgemein für den Außendienst pp. etwas in seiner Weisung befehlen, was ohnehin Standard ist? Das ist doch widersinnig.
In der Tat werden durch die Weisung ganz überwiegend Dinge thematisiert und zum Teil ausdrücklich befohlen, die bereits in identischer Form inhaltsgleich aus der Anzugordnung folgen. Der InspH hat hiermit gemäß Ziff. 4 der Weisung die Absicht verfolgt, auf bestimmte Dinge hinzuweisen, weil ihm aufgefallen war, dass geltende Vorschriften nicht immer hundertprozentig befolgt oder durchgesetzt werden.
Zudem können Verstöße gegen diejenigen Teile der Weisung, die Befehlscharakter haben, härter sanktioniert werden, da die Anzugordnung wohl nur noch den Charakter einer Dienstvorschrift hat, seit sie nicht mehr vom GenInsp erlassen wird. (Vgl. hierzu diesen Thread:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=58254)
Die Regelungen zur Kopfbedeckung in der Weisung sind allerdings zwar weitgehend, aber nicht vollständig identisch zu den Regelungen der Anzugordnung, und somit eine echte Einzelregelung gem. Ziff. 104 AnzugO.
2.) Sollte er tatsächlich die von Ihnen interpretioerte Intention gehabt haben - was schlicht nicht zutrifft -, weil ihm auffällt, dass die Masse im Kasernentagesdienst gegen die allgemeine Vorgabe der Anzugsordnung verstößt, dann hätte die Weisung ja konsequenterweise lauten müssen, dass grundsätzlich zu allen Diensten im Feldanzug die Feldmütze zu tragen wäre bis auf weiter genannte Ausnahmen.
Wenn Interpretation Nr. 2 zutrifft, dann würde die Weisung in der Tat in diese Richtung gehen.
(Zur Vermeidung etwaiger Mißverständnisse: Dies ist nicht meine persönliche Interpretation, ich habe nur festgestellt, dass der Wortlaut der Weisung diese Interpretation zuläßt.)
3.) Der allgemeine Dienstanzug für HUT ist der Feldanzug und im "Kasernentagesdienst" das Barett - diese Weisung des Insp H gibt es nämlich ebenfalls.
Danke für den Hinweis, wenn eine solche Weisung existiert, dann ginge sie natürlich der Anzugordnung vor. Steht denn fest, dass sie noch gültig ist? (Als ich das letztemal recherchiert habe, konnte ich weder in Vorschriften-Online noch im allgemeinen Intranet noch im Bw-Wiki etwas anderes finden als die Weisung vom 29.05.2015 (die die andere Weisung auch nicht im Bezug etc. erwähnt), und es wäre ja auch zumindest ungewöhnlich, dass der InspH das Tragen von Kopfbedeckungen im Heer ohne Querverweis in zwei unterschiedlichen Weisungen regelt - ausgeschlossen ist es aber natürlich nicht.)
4.) Im Übrigen dürfen gem. Anzugsordnung Offiziere und Unteroffiziere im Tagesdienst - wenn nichts anderes befohlen - den militärischen Anzug mit Ergänzungen/Abwandlungen frei wählen.
Ja, gemäß Ziff. 109 AnzugO gilt dies allerdings auch für Mannschaften. Für Marinesoldaten in Stäben der Marine enthält die AnzugO in Ziff. 203 allerdings die Einschränkung, dass Offiziere und Unteroffiziere grundsätzlich den Dienstanzug, Mannschaften jedoch grundsätzlich den Kampfanzug tragen.