Na ja, "Soldaten im Feldjägerdienst" haben wir zwar auch, die agieren aber nicht im luftleeren Raum, sondern sind als Vorgesetzte nach §5 VorgVO von einem Feldjägerstreifenführer (der selber Vorgesetzter nach §3 VorgVO ist) eingesetzt worden, um eine bestimmte Tätigkeit im Rahmen des Feldjägerdienstes zu versehen. Das kann dann natürlich auch mal eine Personenkontrolle sein, aber das dürfte eher selten vorkommen. SollOrg-mäßig gibt es aber spätestens nächsten Monat sowieso keine Mannschaftssoldaten mehr im Feldjägerdienst (Ausnahme Feldwebelanwärter).
Bei den obigen Aufzählungen möchte ich nur noch ergänzend anmerken, dass ein Soldat, der Amtshandlungen vornimmt/vornehmen will durchaus in die Situation kommen kann sich ausweisen zu müssen. Grundsätzlich unterstehen Soldaten außer Dienst uneingeschränkt allen gängigen exekutiven Eingriffen, die unser föderaler Staat so hergibt und da ist es dann situationsabhängig egal, ob der Angehörige des Ordnungsamtes, des Zolls oder ein militärischer Vorgesetzter den Ausweis sehen will. Von daher lässt sich die Eingangsfrage kaum abschließend beantworten. Das geht nur für innerhalb der Bundeswehr mit einem einfachen: Jeder militärische Vorgesetzte kann den Truppenausweis zur Kontrolle verlangen.
Gruß Andi