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Autor Thema: asperger  (Gelesen 10321 mal)

isi

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asperger
« am: 19. März 2014, 20:11:02 »

hallo,ich habe das aspergersyndrom in leichter Ausprägung,das heißt ich brauche keinen begleiter ,habe gute freunde,bin teamfähig und gehe 2 mal die Woche ins Judo.ich wurde mich gerne bei der bundesehr bewerben und weiß auch schon in etwa ,was auf mich zukommt.Ist eine Einstellung für leute mit asperger symdrom generell unmöglich oder gibt es ausnahmen?
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ulli76

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Antw:asperger
« Antwort #1 am: 19. März 2014, 20:13:21 »

Wenn du keinerlei Einschränkungen hättest, wäre die Diagnose ja wohl kaum gestellt worden, oder?
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Maeglin89

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Antw:asperger
« Antwort #2 am: 20. März 2014, 14:39:38 »

Eine Diagnose bedeutet ja nicht automatisch eine Einschränkung! Es bedeutet lediglich, dass festgestellt wurde, dass etwas nicht im "Normbereich" ist. Die Art und Tiefe der Einschränkung ist dann immer noch individuell.

Zu deiner Frage:
Ich weiß nicht ob man dir hier direkt eine Antwort darauf geben kann, da solche Fragen sehr individuell entschieden werden müssen. Das beste wäre dich mit einem Berater der Bundeswehr in Verbindung zu setzen. Diese sollten dir eine geeignete Antwort geben können,  da sie auch die Ausscheidekriterien kennen sollten!
Ich persönlich würde aber sagen, dass es in deinem Fall keinen Hinderungsgrund darstellen würde, da du ja trotzdem voll einsatzfähig zu sein scheinst.

Gruß
Thorgen
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schlammtreiber

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Antw:asperger
« Antwort #3 am: 20. März 2014, 14:42:11 »

Ich persönlich würde aber sagen, dass es in deinem Fall keinen Hinderungsgrund darstellen würde, da du ja trotzdem voll einsatzfähig zu sein scheinst.

Das nenn ich mal eine schneidige Ferndiagnose o.l.G.   ;D
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Maeglin89

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Antw:asperger
« Antwort #4 am: 20. März 2014, 14:48:44 »

Eine schneidige persönliche Meinung ;)
Für eine Ferndiagnose sehe ich mich nicht befugt ;)
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KlausP

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Antw:asperger
« Antwort #5 am: 20. März 2014, 14:49:02 »

Zitat
Das beste wäre dich mit einem Berater der Bundeswehr in Verbindung zu setzen. Diese sollten dir eine geeignete Antwort geben können,  da sie auch die Ausscheidekriterien kennen sollten!

Nur dann, wenn der Berater im "Nebenjob" auch noch Musterungsarzt wäre - und das dürfte die absolute Ausnahme sein.

Ich persönlich würde aber sagen  ::), Sie haben jedenfalls keine Ahnung von der Materie.
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Maeglin89

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Antw:asperger
« Antwort #6 am: 20. März 2014, 14:55:18 »

KlausP ich weiß nicht mit welcher Art Berater sie zu tun hatten, aber diese sollten durchaus in der Lage sein zu beantworten ob dies ein Ausscheidekriterium ist!
Ich habe nicht von einer Diagnose gesprochen, sondern lediglich von einer Beratung. Mein Berater konnte mir jedenfalls genau sagen welche Kriterien sofort zur vorzeitigen Ausmusterung führen!
Anschließend kann ich auch nur sagen, dass ich jedenfalls auch nie behauptet habe mich mit der Materie auszukennen, sondern habe meine Meinung geschildert und im Vergleich zu ihnen einen Tipp zur Problemlösung gegeben. ;)
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Ralf

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Antw:asperger
« Antwort #7 am: 20. März 2014, 14:57:46 »

Ein seriöser Karriereberater wird sich auf das Feld nicht begeben, solange es da nicht nur schwarz/weiß gibt, z.B. Körpergröße oder BMI.
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F_K

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Antw:asperger
« Antwort #8 am: 20. März 2014, 15:02:52 »

Zitat
Persönlichkeitsstörung, neurotische und/oder somatoforme
Störung mit dauernder Einschränkung der Anpassungs-,
Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit(auch
therapierbares ADHS). Therapieresistente, funktionelle
psychische Störungen. Überstandene oder bestehende
(nicht organische) Psychosen jeder Art.

Wenn man es da einstuft, wäre Untauglichkeit die Folge.

Ansonsten gilt wohl:
Zitat
Anmerkungen:
– In Zweifelsfällen ab Gradation III neurologisch-psychiatrischer Befundbericht erforderlich, in jedem Fall ab Gradation V.

Anmerkung: Ich möchte keinen Menschen mit Waffen sehen, der Probleme mit Kommunikation hat ...

Also: Bewerben, MUSTERN lassen, dann hast Du eine Antwort.
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Maeglin89

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Antw:asperger
« Antwort #9 am: 20. März 2014, 15:08:13 »

Es gibt ja ein schwarz und weiß und zwar durch eine schriftliche Diagnose seines Arztes die aussagt ob und in welchem Maße er die Krankheit hat und diese ihn einschränkt. Wenn ein Berater anhand dessen keine Aussage treffen oder Information geben kann ist er an seinem Platz verkehrt. Soviel maße ich mir jetzt einfach an. Ein kompetenter Berater sollte dazu eine Aussage treffen können und wenn er es nicht direkt selbst kann zumindest Informationen einholen um dies zu können. Dafür gibt es verschiedene Ansprechpartner auf diese sie auch Zugreifen können sollten. Ansonsten läuft in dem ganzen Ablauf inzwischen viel schief!
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ulli76

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Antw:asperger
« Antwort #10 am: 20. März 2014, 15:11:18 »

Nein, die Karriereberater können es eben nicht sagen. Ganz einfach, weil sie keine Musterungsärzte sind.
Sie sind zwar in der Lage, die Musterungsvorschrift zu lesen und können sagen, mit welcher Gesundheitsziffer man welche Ausschlüsse hat. Aber sie können nicht sagen, mit welcher Krankheit man welche Gesundheitsziffer bekommt (von eindeutigen Fällen wie Gewicht, Körpergröße, fehlende Körperteile etc. mal abgesehen).

Ich finde es allerdings immer wieder erstaunlich, wie Menschen, die meinen gesund zu sein, an ihre Diagnosen kommen.
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Antw:asperger
« Antwort #11 am: 20. März 2014, 15:20:55 »

@ Maeglin89:

Dann wage ich mal eine Ferndiagnose: Du leidest am Dunning-Kruger Effekt, mein Beileid.

Ansonsten: Wir haben eine KLARE ZUSTÄNDIGKEIT für diese Fragestellungen - und dies funktioniert seit Jahren sehr gut - und wir haben hier viele Beispiele, dass Interessenten mit Fragen zu einem Krankheitsbild kommen, ansonsten "gesund und sportlich" sind, dann aber doch wegen bisher unbekannten "Fehlern" untauglich sind.

(.. wenn es anders ginge, könnte man viel Geld / Zeit sparen, dann macht alles einfach der Berater - die Eignungsfrage ist ja auch trivial, oder?)
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wolverine

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Antw:asperger
« Antwort #12 am: 20. März 2014, 15:49:02 »

Medizinische Fragen beurteilt ein Arzt; laufbahntechnische ein Karriereberater. Alles andere ist Unfug.
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KlausP

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Antw:asperger
« Antwort #13 am: 20. März 2014, 16:57:54 »

Es gibt ja ein schwarz und weiß und zwar durch eine schriftliche Diagnose seines Arztes die aussagt ob und in welchem Maße er die Krankheit hat und diese ihn einschränkt. Wenn ein Berater anhand dessen keine Aussage treffen oder Information geben kann ist er an seinem Platz verkehrt. Soviel maße ich mir jetzt einfach an. Ein kompetenter Berater sollte dazu eine Aussage treffen können und wenn er es nicht direkt selbst kann zumindest Informationen einholen um dies zu können. Dafür gibt es verschiedene Ansprechpartner auf diese sie auch Zugreifen können sollten. Ansonsten läuft in dem ganzen Ablauf inzwischen viel schief!

So ein Schwachsinn! Der Karriereberaster ist für die laufbahnrechtliche Seite der Beratung der Bewerber zuständig. Da pfuscht ihm der Musterungsarzt ja schließlich auch nicht rein. Und ich wiederhole mich gerne: Ich behaupte, Sie haben keine Ahnung vom Personalgeschäft der Bundeswehr.
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Tommie

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Antw:asperger
« Antwort #14 am: 20. März 2014, 17:28:29 »

Ich persönlich würde aber sagen, dass es in deinem Fall keinen Hinderungsgrund darstellen würde, da du ja trotzdem voll einsatzfähig zu sein scheinst.

Tja, auch wenn Sie hier ziemlich steil aus der Sonne kommen, muss ich leider für eine ganz harte Landung sorgen! Nachdem ich diesen Fred schon gestern Abend gesehen habe, suchte ich heute das Gespräch mit einem unserer Musterungsärzte und fragte ihn so nebenher, was denn bei einer Diagnose passieren würde, in der das Wort "Asperger-Syndrom" vorkommt. Die Antwort war eindeutig: Abteilung kehrt! - Ausmusterung! Somit sind wir da bei einer Gradation VI nach ZDv 46/1, GNr. 13, weil das Asperger-Syndrom ganz klar eine tiefgreifende Persönlichkeitsstörung ist. Dies gilt unabhängig von der aktuellen Ausprägung schon dann, wenn die Diagnose Asperger gesichert ist!
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