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Autor Thema: Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA  (Gelesen 9778 mal)

nickka

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Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« am: 03. April 2014, 23:19:58 »

Guten Abend. Ich habe gleich 3 Fragen. Hoffentlich könnt ihr mir helfen.

Bin Stuffz 22 Jahre jung und hänge in der Erfahrungsstufe 1 fest.
Habe natürlich schon im I-net geschaut. Leider mit schlechten Erfolg. Hier wird immer was anderes gesagt und Aktuell ist es zum teil auch nicht.
Bin Anfang 2010 in die BW. Durch gewisse Schwierigkeiten erst Anfang 2012 zum Uffz befördert. Anfang 2013 zum Stuffz.
Jetzt habe ich schon die ,,nette,, Dame angerufen, die auf der Lohnabrechnung steht. Sie hat sich leider sehr kurz gefasst und nur gesagt, ich
würde erst 2015 ist Stufe 2 aufsteigen. Wie sich das zusammen setzt konnte sie mir auch nicht erklären. Wer sonst?
Alles sehr komisch. Habe mal gelesen, das man eine gewisse Zeit in einer Dienstgradgruppe sein muss. Hat sich
aber auch wieder mit anderen Aussagen geschnitten. Da gibt es irgendwie keine klare Aussage.
Ich finde das sowieso alles sehr unübersichtlich. So kann mir auch keiner erklären, warum die Gefreite bei mir im Büro nur 10 Euro unter dem netto von mir liegt.
Sie ist genauso alt. Ist keine Heimschläferin. Ledig. Alles genauso wie bei mir. Die anderen sagen auch zum Teil, das da was nicht stimmen kann.
1645 ist mein Aktueller Nettoverdienst.
Bitte um Aufklärung.



Frage 2: Habe nach dem neuen Personalstrukturgesetz meine Dienstzeit auf 6 Jahre und 6 Monate festgesetzt. Mein BFD Anspruch bleibt ja trotzdem bestehen.
Bleibt auch die ,,Abfindung,, wie ein SAZ 8 bestehen oder wird es dementsprechend runtergerechnet? 

Frage 3: Ein guter Freund will nach seiner Ausbildung ROA werden. Eine Frage tut sich hierbei auf. Ist er nach den 2 aktiven Dienstjahren verpflichtet an Wehrübungen und Lehrgängen Teilzunehmen?
Als Reservist ist man ja soweit ich weiß verpflichtet, sofern der Arbeitgeber einen freistellt. Ist es als ROA genauso?

Fragen über Fragen. Selbstverständlich schon einige Kameraden gefragt. Keiner wusste auf diese Sachen eine Antwort. Hoffentlich weiß es hier jemand.
Ich danke schon mal diejenigen, die sich hier die Zeit für nehmen.
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Lidius

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #1 am: 04. April 2014, 00:31:13 »

Zu Frage 1 und der Stufenberechnung siehe: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/stufen.html

Die Zeiten rechnen ab dem 21. Lebensjahr, du wirst also 2 Jahre danach in Stufe 2 (und mit 25 Jahren und 3 Monaten in Stufe 3 usw.) kommen. Das passt mit der Aussage deiner Sachbearbeiterin das dies 2015 der Fall sein wird. 1645 Euro klingt für A6 Stufe 1 und Kasernenschläfer jetzt nicht unnormal für mich.

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dunstig

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #2 am: 04. April 2014, 01:06:13 »

Es sei denn, man erreicht vor dem 23. Lebensjahr die Besoldungsstufe A8 (?) oder höher. Dann benötigt man ab erreichen des 21. Lebensjahres 3! (statt 2) Jahre, um eine Erfahrungsstufe aufzusteigen.

Für jemanden wie mich, der mit 17 in die Bundeswehr eingetreten ist, natürlich ein wenig ärgerlich. Ich werde 7 Jahre gedient haben, bevor ich dann mit 24 mal eine Erfahrungsstufe aufsteige. Aber gut, ist ja nicht so, dass ich deswegen am Hungertuch nagen müsste. Auch wenn so ein extravagantes Leben in der Luftwaffe natürlich kostet 8).

Ich hatte es schon einmal in einem Thread gefragt, aber leider wieder vergessen und finde die Antwort nicht mehr, deswegen frage ich einfach nochmal: Gibt es einen Grund, warum die Erfahrungsstufen erst ab dem 21. Lebensjahr beginnen zu zählen?
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Ralf

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #3 am: 04. April 2014, 05:21:56 »

Zitat
Gibt es einen Grund, warum die Erfahrungsstufen erst ab dem 21. Lebensjahr beginnen zu zählen?
Ja, weil es eine gesetzliche Regelung ist.
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Joe

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #4 am: 04. April 2014, 09:34:07 »

Worin liegt diese Regelung denn begründet?

Ich erinnere mich noch an die Klage zum Urlaubsanspruch einer unter-30-jähriger Arbeitnehmerin
(die in Eigeninitiative durchgeführte Recherche ergibt u.a. diesen Link  ;) :
http://www.stern.de/wirtschaft/job/urteil-des-bundesarbeitsgerichts-mehr-urlaub-fuer-juengere-im-oeffentlichen-dienst-1802622.html )

bei der die Richter beschieden, dass eine altersabhängige Staffelung des Urlaubsanspruchs nicht statthaft sei.

"Das Bundesarbeitsgericht wird 2012 noch weitere Klauseln prüfen, die mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz kollidieren könnten. Nach und nach würden alle altersbezogenen Regelungen in Tarif- und Arbeitsverträgen auf den Prüfstand kommen, hatte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt zu Jahresbeginn angekündigt."

Die Regelung, nach der die Erfahrungsstufen auch erst ab 21 anfangen zu zählen, scheint mir da ähnlich gelagert zu sein....
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Joe

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #5 am: 04. April 2014, 09:36:12 »

Ich sehe gerade, dass diese Sonderregelung nur für Soldaten gilt... weißt du die Begründung dafür, Ralf?
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F_K

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #6 am: 04. April 2014, 09:53:24 »

Zitat
Die Regelung, nach der die Erfahrungsstufen auch erst ab 21 anfangen zu zählen, scheint mir da ähnlich gelagert zu sein....

Der Unterschied zwischen Tarifverträgen und Gesetzen ist aber schon klar, oder?

Klar mag es auch nicht zulässige Gesetze geben - die werden aber extrem selten rückwirkend geändert - wenn überhaupt, gibt es eine Aufforderung an den Gesetzgeber, dass zukünftig anders zu regeln.
Dazu ist mir kein Urteil bekannt.
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Joe

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #7 am: 04. April 2014, 10:17:03 »

Zitat
Die Regelung, nach der die Erfahrungsstufen auch erst ab 21 anfangen zu zählen, scheint mir da ähnlich gelagert zu sein....

Der Unterschied zwischen Tarifverträgen und Gesetzen ist aber schon klar, oder?

Klar mag es auch nicht zulässige Gesetze geben - die werden aber extrem selten rückwirkend geändert - wenn überhaupt, gibt es eine Aufforderung an den Gesetzgeber, dass zukünftig anders zu regeln.
Dazu ist mir kein Urteil bekannt.

In beiden Fällen bekamen/bekommen Arbeitnehmer einzig aufgrund ihres Alters weniger Geld für gleiche Leistung.

Verfassungswidrige Gesetze gibt es des Öfteren, wenn man die Urteile des BVerfG (mit entsprechener Aufforderung zur Änderung) ansieht.

In §27 BBesG Abs. 4 heißt es nur:

(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; bei einer Ernennung nach diesem Monat werden Kinderbetreuungs- und Pflegezeiten nach § 28 Absatz 1 Satz 2 wie Erfahrungszeiten anerkannt. Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate. Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4. Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde.

Also welche Besonderheit der militärischen Personalstrukturen rechtfertigt eine Ungleichbehandlung allein aufgrund des Alters?
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Joe

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #8 am: 04. April 2014, 10:19:19 »

weniger Geld bzw. Urlaub für gleiche Leistung, sprich: weniger Leistung für gleiche Leistung ist natürlich gemeint.
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F_K

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #9 am: 04. April 2014, 10:22:50 »

Lieber Joe,

Du machst da einige Denkfehler:

Zitat
Arbeitnehmer


Soldaten sind keine Arbeitnehmer.

Zitat
BAG

.. ist nicht für Besoldung zuständig - die Urteile entfalten da keine Rechtswirkung.

Zitat
Verfassungswidrige Gesetze gibt es des Öfteren, wenn man die Urteile des BVerfG (mit entsprechener Aufforderung zur Änderung) ansieht.

Ja, und?

Es geht hier übrigens nicht um ein "verfassungswidriges" Gesetz, sondern ob das AGG überhaupt auf Besoldungsregeln anwendbar ist, und wenn ja, wie.

... und dies kann nur das zuständige Gericht klären, wenn dann mal eine Klage durch die Instanzen durch ist - bis dahin haben wir ein Gesetz, dass von der Verwaltung genauso umgesetzt wird.


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Ralf

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #10 am: 04. April 2014, 10:23:42 »

Joe, andersherum gefragt: warum erhalten Beamtenanwärter Anwärterbezüge (z.B. auf ein Eingangsamt A09 1083,-) und ein OA, FA, UA Einstiegsgehälter um die 1600,-?
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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #11 am: 04. April 2014, 11:21:55 »

Soldaten sind keine Arbeitnehmer.

Danke, an die Feinheiten muss ich mich noch gewöhnen. Gemeint sind natürlich arbeitende Menschen, die aus dem Steuersäckel bezahlt werden.

Zitat
BAG ist nicht für Besoldung zuständig - die Urteile entfalten da keine Rechtswirkung.

Habe ich auch nirgends behauptet, was die Erfahrungsstufen bei der Bundeswehr angeht wäre dann eben ein anderes Gericht (welches?) zuständig.

Zitat
Es geht hier übrigens nicht um ein "verfassungswidriges" Gesetz, sondern ob das AGG überhaupt auf Besoldungsregeln anwendbar ist, und wenn ja, wie.

d'accord.

Joe, andersherum gefragt: warum erhalten Beamtenanwärter Anwärterbezüge (z.B. auf ein Eingangsamt A09 1083,-) und ein OA, FA, UA Einstiegsgehälter um die 1600,-?

An diesen Unterschied habe ich bislang nur in Bezug auf die von dieser Regelung ausgehenden, leider fragwürdigen, Anreize gedacht. Denn niemand wird eine Laufbahn wegen 1083,- Anwärterbezügen (eventuelle Anwärtersonderzuschläge außer Acht gelassen) einschlagen. Wird aber vom ersten Tag an ein volles Gehalt (ein voller Sold) ausgelobt, lockt das gewiss auch Glücksritter an, die hauptsächlich auf das schnelle Geld schielen.

Ich muss die Frage also zurückgeben: was ist der Grund? Und wie lässt sich damit Ungleichbehandlung aufgrund des Alters rechtfertigen?
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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #12 am: 04. April 2014, 11:26:27 »

Zitat
Danke, an die Feinheiten muss ich mich noch gewöhnen. Gemeint sind natürlich arbeitende Menschen, die aus dem Steuersäckel bezahlt werden.

Rechtlich völliger Blödsinn - ein beauftrager Gärtner wird auch "aus dem Steuersäckel" bezahlt, hat aber mit TVÖD nichts zu tun.

Du musst hier schon differenzieren.

Zitat
was ist der Grund?

Der Grund ist ein GESETZ.

Zitat
Und wie lässt sich damit Ungleichbehandlung aufgrund des Alters rechtfertigen?

Da benötigt es keiner "Rechtfertigung", weil es ein Gesetz gibt.
Ob überhaupt eine Ungleichbehandlung vorliegt, ist ebenfalls unklar.

Bei Fragen ist Dein Bundestagsabgeordneter die richtige Ansprechstelle ...
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Joe

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #13 am: 04. April 2014, 11:40:52 »

Ob überhaupt eine Ungleichbehandlung vorliegt, ist ebenfalls unklar.

Ein Rekrut, der seinen Dienst mit achtzehn antritt, verdient trotz genau gleicher Aufgaben über die Jahre hunderte, wenn nicht tausende Euro weniger als einer, der seinen Dienst mit einundzwanzig antritt. Dass das eine Ungleichbehandlung allein aufgrund des Alters ist, steht außer Frage.
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Andi

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Antw:Gehalt/Erfahrungsstufen und BFD und ROA
« Antwort #14 am: 04. April 2014, 11:50:16 »

Dass das eine Ungleichbehandlung allein aufgrund des Alters ist, steht außer Frage.

Nö, es handelt sich auf eine Gleichbehandlung auf Grund von Lebens- und Diensterfahrung, die sich auf die dienstliche Leistungsfähigkeit auswirken.
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