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Autor Thema: hib-Meldungen 189/2014 vom 4. April 2014  (Gelesen 1801 mal)

StOPfr

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hib-Meldungen 189/2014 vom 4. April 2014
« am: 04. April 2014, 20:56:25 »

Themen heute:

   • Fortschritte bei der Abrüstung

   • Minderjährige bei der Bundeswehr


Fortschritte bei der Abrüstung
 
Auswärtiges/Unterrichtung - 04.04.2014

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht Fortschritte bei den internationalen Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle. Die internationale Kooperation zur Vernichtung syrischer Chemiewaffen sowie die ersten Verhandlungserfolge mit dem Iran zum Stopp des Atomprogramms „leisten einen wichtigen Beitrag zu einer sichereren Welt“, schreibt die Bundesregierung in ihrem als Unterrichtung vorliegenden „Bericht zum Stand der Bemühungen um Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung sowie über die Entwicklung der Streitkräftepotenziale 2013“ (Jahresabrüstungsbericht 2013, 18/933). Insbesondere die Vereinbarung des Gemeinsamen Aktionsplans der E3+3 (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, USA, Russland, China) mit dem Iran sei ein „Meilenstein“. Erstmals sei damit die Möglichkeit eröffnet, den Weg für eine umfassende Lösung des langjährigen Atomstreits zu bereiten. Mit der Abschaffung des syrischen Chemiewaffenprogramms und dem Beitritt Syriens zum Chemiewaffenabkommen als 190. Staat rückt auch die universelle Gültigkeit des Abkommens „mittlerweile in Reichweite“, heißt es in der Unterrichtung.

Die Bundesregierung betrachtet zudem das Zustandekommen „eines global gültigen, internationalen Vertrags über den Waffenhandel (ATT)“, als „außerordentlich bedeutsam“. Der Vertrag schaffe „zum ersten Mal rechtlich bindende, weltweit einheitliche, robuste Mindeststandards, um den internationalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern, insbesondere Exporte, zu regulieren“. Die Bundesregierung habe im Januar 2014 die vorläufige Anwendbarkeit der exportrelevanten Artikel 6 und 7 des ATT erklärt, „um sich schon vor dem Inkrafttreten des Vertrages zur Anwendung der beiden wichtigsten Artikel zu bekennen“. Sie erhofft sich davon eine Signalwirkung und will andere Staaten überzeugen, beide Artikel ebenfalls schon vorzeitig anzuwenden. Grundsätzlich setzte sich die Bundesregierung für „das baldige Inkrafttreten und die frühestmögliche Umsetzung“ des ATT ein.

Als weitere Aufgaben und Schwerpunkte für 2014 identifiziert die Bundesregierung unter anderem die „umfassende Modernisierung konventioneller Rüstungskontrolle und vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen in Europa, die den aktuellen sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und den Sicherheitsinteressen der betroffenen Staaten Rechnung trägt“ sowie die „Revitalisierung der Genfer Abrüstungskonferenz und Förderung der Aufnahme von Verhandlungen über ein Produktionsverbot von Spaltmaterial für Waffenzwecke“. Zudem stehe die „Eindämmung des nordkoreanischen Raketen- und Atomprogramms“ im Zentrum der Bemühungen.

Quelle


Minderjährige bei der Bundeswehr
 
Menschenrechte und humanitäre Hilfe/Antrag - 04.04.2014

Berlin: (hib/AHE) Die Grünen fordern von der Bundesregierung, auf die Rekrutierung Minderjähriger mit einem Mindestalter von 17 Jahren für den Dienst bei der Bundeswehr zu verzichten und dies gesetzlich zu verankern. Die Bundesrepublik setze sich „international gegen jegliche Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und gegen ihre Rekrutierung in militärische oder paramilitärische Organisationen“ ein, heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/981). Zudem habe Deutschland 2004 das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert und sich „damit zu einem weitreichendem Schutz von Minderjährigen verpflichtet“. Es würden jedoch nach wie vor Freiwillige mit einem Mindestalter von 17 Jahren in die Bundeswehr aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Für die Glaubwürdigkeit des Engagements erachten die Abgeordneten den konsequenten Schutz von Minderjährigen im eigenen Land als „unerlässlich“. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung soll die Bundesregierung von einer Ausbildung Minderjähriger im Umgang mit Waffen in der Bundeswehr absehen.

Quelle
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schlammtreiber

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Antw:hib-Meldungen 189/2014 vom 4. April 2014
« Antwort #1 am: 04. April 2014, 22:19:52 »

Zudem habe Deutschland 2004 das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert und sich „damit zu einem weitreichendem Schutz von Minderjährigen verpflichtet“. Es würden jedoch nach wie vor Freiwillige mit einem Mindestalter von 17 Jahren in die Bundeswehr aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen.

Jetzt könnte man fragen, warum die Grünen, die 2004 regierten, nach der Ratifizierung des Abkommens eben diese Rekrutierung Minderjähriger beibehalten und weitergeführt haben?
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Lidius

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Antw:hib-Meldungen 189/2014 vom 4. April 2014
« Antwort #2 am: 04. April 2014, 23:39:14 »

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StOPfr

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Antw:hib-Meldungen 189/2014 vom 4. April 2014
« Antwort #3 am: 05. April 2014, 10:49:15 »

Jawohl, das ist es.
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F_K

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Antw:hib-Meldungen 189/2014 vom 4. April 2014
« Antwort #4 am: 05. April 2014, 10:52:56 »

Das Eine hat ja mit dem Anderen nichts zu tun - da ist kein Widerspruch.
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Ralf

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Antw:hib-Meldungen 189/2014 vom 4. April 2014
« Antwort #5 am: 05. April 2014, 10:53:45 »

Mein Lieblingsthema: Es wäre kein Problem, dieses "Problem" in größeren Bereichen zu lösen.
ZAW-Maßnahmen an den Anfang als Zivilst (analog zu den AusbWkst) und anschl. die Verpflichtung der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit.
Würde auch dazu führen, dass nach Teilen der militärischen Ausbildung erst 21 Monate Vakuum ist.
Ähnliches könnte man sich auch mit dem Studium für OAs vorstellen.
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