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Autor Thema: WÜ und Unterhaltssicherung  (Gelesen 9574 mal)

peetworse86

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WÜ und Unterhaltssicherung
« am: 10. Juni 2014, 10:20:35 »

Hallo,

Kurz zur Info, ich bin vor 2 Jahren aus der Bundeswehr ausgeschieden als HF.
Jetzt überlege ich ob ich nicht zur Reserve gehen soll.
Leider blicke ich nicht mehr in der Besoldung/Unterhaltssicherung/ Zulagen in dem Wirrwarr der Bundeswehr durch und hätte gerne mal ausgerechnet was ich als Gesamtbetrag von der Bundeswehr/Unterhaltssicherungsbehörde bekommen würde.
Möchte gerne zur Reserve, möchte aber auf mein Lohn nicht verzichten wollen.
Mein Monatsbruttegehalt liegt bei ca. 5950€

Dann hab ich noch eine Frage:

Kann man sich aussuchen wo man den Dienst absolvieren kann oder kann man das vorher mit ner Einheit absprechen das die einen dort haben wollen und anfordern?


Danke schon mal!
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F_K

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #1 am: 10. Juni 2014, 10:45:56 »

@ peetworse86:

Du bist in der Reserve - per Definition (allgemeine Personalreserve).

Du kannst an DVags (dienstliche Veranstaltungen) teilnehmen, diese sind meistens einen Tag (am Wochenende), Informationen dazu erhältst Du bei Deinem Feldwebel für Reservistenangelegenheiten (über Dein zuständiges LKdo).

Wenn Du "Wehrübungen" machen möchtest, nun Reservedienstleistungen genannt, erhältst Du Deinen NettoVerdienstausfall erstattet, plus Wehrsold und ggf. Zulagen. Finanzielle Nachteile entstehen also nicht.

Dazu must Du natürlich einen Truppenteil finden, der Dich benötigt - mit diesem sprichst Du dann Zeiträume und Dauer ab.
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peetworse86

  • Gast
Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #2 am: 10. Juni 2014, 11:31:12 »

Aber gibt es da keine Grenze, bekomme ich mein komplettes Gehalt ersetzt?
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wolverine

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #3 am: 10. Juni 2014, 12:12:38 »

Ich hätte ja jetzt gedacht, dass ein HptFw in die Vorschrift guckt und nicht hofft, die richtige Latrinenmparole aufzuschnappen. ::)
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Peetworse86

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #4 am: 10. Juni 2014, 12:39:47 »

Ich habe in die Vorschrift geschaut mein lieber aber bei dem
Bundeswehr Wirrwarr mit X-Ausnahmen verliert man da leicht den Überblick wenn
man damit nicht mehr so viel zu tun hatte.

Meine Frage bezieht sich auch mehr darauf ob die 153,50 als Max pro Tag vom Brutto oder Netto abhängen. Und ich habe gedacht das sich hier vielleicht iwo ein schlaues Köpfchen verbirgt das AHNUNG hat und nicht nur dumm daherredet, sondern auch zahlen nennen kann!

MfG
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F_K

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #5 am: 10. Juni 2014, 12:47:31 »

Lieber Peetworse:

Zitat
nach Abzug der entrichteten Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung

Ist das Netto oder Brutto?

Bei Deinem Gehalt brauchst Du Dir also auch als Lediger keine Sorgen machen (bezüglich der Grenze).

Wenn Du keinen BeordTrT findest, wende Dich ans KC - oder versuche selber einen TrT zu finden.
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peetworse86

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #6 am: 10. Juni 2014, 17:35:31 »

Danke, das hab ich wohl überlesen... 8)

Was heißt denn TrT und KC?

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peetworse86

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #7 am: 10. Juni 2014, 17:37:14 »

Truppenteil und Karrierecenter? ???
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F_K

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #8 am: 10. Juni 2014, 17:40:04 »

Check
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Paul Kater

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #9 am: 18. Juni 2014, 19:36:23 »

Ich möchte mich mit einer Frage zur Unterhaltssicherung  anschließen.

Gem. 13 II USG (oben verlinkt) bekommt ein Arbeitnehmer-Reservist ja eine Verdienstausfallsentschädigung, die sich am monatlichen Bruttogehalt orientiert. Jetzt bin ich aber Salary Partner, was bedeutet, dass ich ein niedriges monatliches Grundgehalt und dann 2-3 Mal im Jahr einen entsprechend höheren Bonus erhalte.

Gemäß Gesetz - zumindest wie ich es jetzt verstehe  :) - würde ich die Verdienstausfallsentschädigung nur entsprechend meines niedrigen Montasbruttogehalts erhalten, ohne dass es auf den Bonus ankäme? Ist das zutreffend? Das Problem dürfte ja kein Einzelfall sein, sondern müsste sich bei vielen Vertrieblern auch stellen...
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F_K

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #10 am: 18. Juni 2014, 20:30:03 »

Ja, und?

Bonus gibt es ja trotzdem, wenn der Umsatz stimmt ....

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Paul Kater

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #11 am: 18. Juni 2014, 20:38:49 »

In der Zeit, in der ich bei der Bundeswehr bin, kann ich nicht arbeiten und somit auch kein Honorar vereinnahmen. Ergo wird sich der Honorareingang und somit auch der Bonus verringern.
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F_K

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #12 am: 18. Juni 2014, 20:41:16 »

.... Gleiches Problem wie bei allen Lohn Ersatzleistungen - deshalb ist als Arbeitnehmer ja ein anständiges Grundgehalt zu vereinbaren.
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Tommie

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #13 am: 18. Juni 2014, 21:23:26 »

@ Paul Kater:

Mein Rat an Sie lautet, dass Sie den Kontakt zum Sachbearbeiter Ihrer Unterhaltssicherungsbehörde suchen sollten! Schildern Sie ihm Ihre Situation und fragen Ihn, ob Sie ihm Ihr Einkommen aus den  Einkommensteuerbescheiden der letzten Jahre nachweisen können! Sollten Sie natürlich die EStErkl für 2013 noch nicht gemacht haben, dann haben Sie wahrscheinlich gelitten ;) ! Denn dann können Sie für das vergangene Jahr auf jeden Fall kein von den Grundgehaltszahlungen wesentlich erhöhtes Einkommen belegen!
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Paul Kater

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Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
« Antwort #14 am: 19. Juni 2014, 10:26:13 »

@ Tommie: Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Steuererklärung ist abgegeben. Werde mich morgen mal mit der örtlichen Unterhaltssicherungsbehörde in Verbindung setzen.

@ F_K: Freie Wirtschaft funktioniert nicht immer mit bloßem Grundgehalt. Anreize werden durch hohe Bonusleistungen gesetzt. Da ich gut verdiene, weil ich hohe Boni erhalte (weil ich gut arbeite  ;)), ist der Hinweis, ich hätte ein hohes Grundgehalt vereinbaren sollen, nicht wirklich hilfreich...
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