Lieber Bayern Bazi,
ich muss Ihnen da gleich in mehrfacher Hinsicht widersprechen. Reservisten sollen Mittler zwischen der Bundeswehr und dem zivilen Umfeld sein. Das hat in erster Linie etwas mit Haltung und dem zu tun, diese Haltung in das zivile Leben zu bringen. Am Arbeitsplatz, in Familie und Freundeskreis, in Vereinen, den Kommunalparlamenten oder wo man sonst seine Freizeit verbringt. Dabei trägt der Reservist ja grundsätzlich keine Uniform. Und wirkt trotzdem, wenn er es denn tun möchte.
Die Uniform soll bei entsprechenden Veranstaltungen deutlich machen, wer dazu gehört und wer nicht. Doch gilt eben für Soldaten, dass mit dem 65. Lebensjahr Schluss ist mit dem Uniformtragen. Wer als Reservist oder Pensionär danach etwas für die Bundeswehr tun will, tut das sehr glaubwürdig auch in Zivil, wenn er dazu steht und entsprechend auch für die Bundeswehr stehen kann, sprich: über sioe kompetent Auskunft geben kann. Alles Amdere ist doch einfach nur peinlich. Sowohl bei ehemaligen GWDL/FWDL/SaZ und BS. Ich sehe bei der einen oder anderen Veranstaltung optisch scheintote Gefreite oder StUffze .... die erkennbar seit Jahrzehnten nichts mehr mit der aktiven Bundeswehr zu tuzn hatten. Was sollen die denn mit der Uniform für eine Botschaft außer Peinlichkeit aussenden?
Zum Thema "Feldanzug bei feierlichen Anlässen" - hierzu ist nur anzumerken, dass im Heer immer noch der Poeppel-Erlass gilt, demzufolge derartige Veranstaltungen im großen Dienstanzu stattzufinden haben. Und, @ Ulli, mit Verlaub, das mit der nicht verfügbaren Volláusstattiung mit den Artikeln des dienstanzugs in allen Ehren. Das war im Einzelfall bei der einen oder anderen SVS mal der Fall. Anber weder flächendeckend, noch anderweitig, um als Begründung für diese Unsitte als Argument herzuhalten.
Die Anzugsordnung und die ZDv 10/8 Nachfolger geben hierüber eindeutig Auskunft, was bei derartigen Anlässen zu tragen ist. Und zwar unabhängig von der TSK/milOrgBer - und Gottseidank handelt es sich inshgesamt um Ausnahmen, die man hier und dort sehen kann. Die Vorschrift sagt nämlich eindeutig, dass der anordnende Vorgesetzte IM EINZELFALL aufgrund von .... von dieser Vorschrift abweichen kann. Seltsamerweise sind diese Einzelfälle mit Masse nicht an Wetterkapriolen oder unvollständiger Ausstattung mit dienstanzügen festzumachen, sondern an gewissen Dienststellen, die meinen, die Regelung permanent übertreten zu dürfen, wie zum Beispiel die Schule für Stabsdienst und Feldjäger in Hannover, das dortige Kommando Feldjäger oder deutsche Truppenteile der D/F-Brigade.