Eine Vorschrift übersteuert kein Gesetz.
D.h. es sind die Vorgaben des Gesetzes ( BwEinsatzBerStG ) anzuwenden.
Dies gilt für alle Vorgaben, die am 09.08.19 in Kraft traten.
Eine Vorschrift war noch nie am selben Tag "auf Stand" ... an dem Gesetzesänderungen wirksam wurden...
Hier die Uniformverordnung.
§ 2 Begriffsbestimmung
Text alt
"(1) Uniform im Sinne dieser Verordnung ist die Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit den Abzeichen des Dienstgrades, den zu führen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat berechtigt ist.
(2) Der Uniform nach Absatz 1 ist als besondere Kennzeichnung eine schwarz-rot-goldene Kordel als Überziehschlaufe auf den Schulterklappen zwischen Ärmeleinsatz und Dienstgradabzeichen oder ein goldfarbener Buchstabe „R" in Verbindung mit dem Dienstgradabzeichen (Marine) hinzuzufügen.
(3) Im Übrigen richten sich die Art, Trageweise und besondere Kennzeichnung der Uniform nach den für die Uniform der Soldatinnen und Soldaten geltenden Dienstvorschriften."
Text neu
"Uniform ist die Uniform der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit den Abzeichen des Dienstgrads,den zu führen die frühere Soldatin oder der frühere Soldat berechtigt ist."https://www.gesetze-im-internet.de/unifv_2008/BJNR077800008.html