nochmal zum Dienstlichen Zweck:
Es gibt halt Einheiten wie die der Fallschirmjägertruppe, da ist die Sprungausbildung STAN-mäßig vorgesehen. Bei anderen Einheiten nicht, daher gehen die auch nicht auf den Lehrgang. Es gibt natürlich freie Restkapazitäten für die Bestenförderung und die "Belohnungen" für Leistungen.
Ärzte, die in Krisengebiete als Kräfte der ersten Stunde geschickt werden (wovon du sprichst), sind dann Angehörige entsprechender Verbände - sprich Kommando Spezielle Einsatzkräfte Sanitätsdienst oder Truppensanitätsdienst DSO / Luftlandesanitätskompanien der Luftlandeunterstützungsbataillone. SanOffze, die auf solche Dienstposten gesetzt werden sollen, werden dann auch auf Springerlehrgang geschickt (und müssen auch bestehen, wenn ich das richtig verstanden habe, weil das Bedingung für den Posten ist).
Naja, Du kannst ja in den Semesterferien nochmal ein schönes Truppenpraktikum machen, zB als Führer in der AGA eines Sanitäts- oder Lazarettregimentes. Macht Spass und sieht in der Personalakte später gut aus, wenn es um eine Postenzuweisung nach der Approbation geht (auf das der AiP endlich wegfalle!).