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Autor Thema: Innere Führung  (Gelesen 5777 mal)

Timid

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Re:Innere Führung
« Antwort #15 am: 18. Dezember 2005, 17:27:15 »

Glücklicherweise gibt es ja solche Sachen auch im Internet, also hier der Link: http://www.zentruminnerefuehrung.de/InnereFuehrung/Konzeption.htm (wahlweise http://www.zentruminnerefuehrung.de -> "Innere Führung" -> "Konzeption Innere Führung").

Um den Inhalt dieser Seite zusammenzufassen:
  • Die Innere Führung dient vier Zielen:
    • Legitimation
      Zitat
      Gefordert wird, die politischen und rechtlichen Begründungen des soldatischen Dienstes zu vermitteln und den Sinn des militärischen Auftrags einsichtig und verständlich zu machen. Der Soldat soll bereit sein, aus Überzeugung seinen militärischen Auftrag zu erfüllen und sich aus Einsicht für den Schutz der Menschenwürde, des Rechts und des Friedens in Freiheit einzusetzen.
    • Integration - Einbingung des Soldaten und der Armee in Staat und Gesellschaft, Werte und Normen des Grundgesetzes sind der Rahmen dafür.
    • Motivation des Soldaten zu Pflichterfüllung usw., wofür ein Klima des Verständnisses, Vertrauens und der Kameradschaft nötig ist.
    • Eine menschenwürdige und an den Prinzipien unseres Rechtsstaates orientierte Gestaltung der inneren Ordnung.
  • Daraus resultiert das Bildes des Staatsbürgers in Uniform.

  • Um diese 4 Ziele zu erreichen, gibt es 15 zu befolgende Grundsätze:
    • Primat der Politik - Bundeswehr als durch die Politik gelenkter Teil der Exekutive
    • Bindung an Recht und Gesetz - Bundeswehr als Teil der Exekutive und dadurch gebunden an die Gesetze der BRD
    • Rechte und Pflichten des Soldaten - siehe Soldatengesetz
    • Besonderer Rechtsschutz des Soldaten - neben den normalen staatsbürgerlichen Rechten die Möglichkeit der Beschwerde und der Eingabe an den Wehrbeauftragen
    • Treueverständnis zwischen Staat und Soldat
    • Verpflichtung auf die FDGO
    • Gestaltung der Inneren Ordnung
      Zitat
      Die militärische Auftragserfüllung führt zu den Besonderheiten in den Streitkräften. Die Bundeswehr muß bei der Gestaltung der inneren Ordnung zwischen konkurrierenden Zielen und Prinzipien sorgfältig abwägen, um Auftragserfüllung und die rechtlich garantierten Ansprüche der Soldaten miteinander in Einklang zu bringen. Die Grundrechte und auf die Rechtsstaatlichkeit setzen hier den verbindlichen Rahmen.
    • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
    • Ausrichten am Auftrag - Einsatzorientierte Ausbildung, um den Auftrag erfüllen zu können, nicht nur Erlernen der "militärischen Grundkenntnisse".
    • Fördern des Leitbildes vom Staatsbürger in Uniform
    • Beteiligung - durch VP, Soldatenbeteiligungsgesetz etc.
    • Rechtzeitige und umfassende Information sowie ständige Kommunikation als Grundlage der Auftragserfüllung.
    • Beispielhaftes Verhalten der Vorgesetzten
    • Teilnahme am politischen, kulturellen, religiösen und sozialen Leben unter Berücksichtigung der soldatischen Dienstpflichten.
  • Daneben gibt es 10 Anwendungsbereiche der Inneren Führung. Dazu zählen
    • Menschenführung
    • Personalführung
    • Betreuung und Fürsorge durch den Dienstherrn, repräsentiert durch die Vorgesetzten
    • Sanitätsdienstliche Versorgung
    • Militärseelsorge
    • Dienstgestaltung und Ausbildung so Einsatznah wie mögich
    • Politische Bildung
    • Organisation
      Zitat
      Als Bedingungsfaktoren seien Personal- und Infrastruktur, Haushalt, Verwaltung, Technik und Logistik genannt. Sie sind so zu gestalten, daß der Vorgesetzte genügend Zeit und Mittel hat, seinen täglichen Dienst im Sinne der Inneren Führung zu leisten.

Nur, damit klar ist, wie der Dienstherr die Innere Führung definiert ;)

Solche Sachen wie die Vorbildfunktion des Vorgesetzten oder die Information der einzelnen Soldaten sind somit Teil der Inneren Führung, nicht (nur) der Menschenführung. Auf der anderen Seite ist die Menschenführung aber auch nur ein Teil der Inneren Führung, die jedoch noch einige Grundsätze und Anwendungsbereiche mehr umfasst, als die bisher in diesem Thread genannten.
« Letzte Änderung: 18. Dezember 2005, 17:33:06 von Timid »
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schlammtreiber

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Re:Innere Führung
« Antwort #16 am: 19. Dezember 2005, 07:57:33 »

Alles sehr interessante Beiträge. Die sog. "Innere Führung" bezieht sich aber auf die "Vorgesetztenverordnung", die "WBO" und "Rechte und Pflichten des Soldaten". Eure Beiträge zielen aber auf "Menschenführung" und "Methodik der Ausbildung"..... .

Nicht soviel von Sachen reden, von denen man nichts versteht.
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T5-Breft

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Re:Innere Führung
« Antwort #17 am: 19. Dezember 2005, 12:18:31 »

Mit den Begriffen "Innere Führung" und "Staatsbürger in Uniform" verbinde ich auch das aktive und das passive Wahlrecht.

Ist es einem Soldaten während seiner Dienstzeit tatsächlich gewährleistet für ein Amt zu kandidieren und diese Funktion dann auch wahrzunehmen?
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Fitsch

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Re:Innere Führung
« Antwort #18 am: 19. Dezember 2005, 13:06:51 »

ja, sehr beliebt ist die Methode sich in den örtlichen Gemeinde-/ Stadrat wählen zu lassen um nicht versetzt zu werden  ;D
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https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

Timid

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Re:Innere Führung
« Antwort #19 am: 19. Dezember 2005, 13:51:35 »

Mit den Begriffen "Innere Führung" und "Staatsbürger in Uniform" verbinde ich auch das aktive und das passive Wahlrecht.

Jein. Der Staatsbürger in Uniform ist, wie jeder Staatsbürger, angehalten, sich an der Gestaltung des Staatswesens zu beteiligen (ergo: auch von seinem Wahlrecht gebrauch zu machen), mit Innerer Führung wiederum hat das direkt eher nichts zu tun - abgesehen davon, dass diese auch den Grundsatz hat, dass das Bild des Staatsbürgers in Uniform gefördert werden soll.

Zitat
Ist es einem Soldaten während seiner Dienstzeit tatsächlich gewährleistet für ein Amt zu kandidieren und diese Funktion dann auch wahrzunehmen?

Tatsächlich ist der Soldat Staatsbürger mit allen Grundrechten (wenn auch manche davon eingeschränkt sind) - und dazu zählt neben dem aktiven auch das passive Wahlrecht. Siehe dazu auch Paragraph 25 Soldatengesetz sowie die dort genannten Paragraphen des Abgeordneten- und Bundesministergesetzes für "in die gesetzgebenden Körperschaften" gewählte Soldaten.
Demnach kann ein Soldat durchaus auch Mitglied des Bundes- oder eines Landtages werden, wird dafür dann aber wohl vom Dienst freigestellt. Bei einer Wahl in eine "kommunale Vertretung" ist dem Soldaten Urlaub unter Belassung von Geld- und Sachbezügen zu gewähren, es sei denn, den Interessen der Bundeswehr ist gegenüber den kommunalen Interessen Vorrang einzuräumen - was der IBUK entscheidet.

Allerdings besagt z.B. §46 SG, dass ein Zeit- oder Berufssoldat, der zum Zeitpunkt seiner Ernennung MdB oder MdL ist und das Mandat nicht fristgerecht niederlegt, aus dem Dienstverhältnis zu entlassen ist.
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T5-Breft

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Re:Innere Führung
« Antwort #20 am: 19. Dezember 2005, 16:37:48 »

Was ist den "der IBUK"?
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wolverine

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Re:Innere Führung
« Antwort #21 am: 19. Dezember 2005, 17:29:39 »

Der "Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt" ;)
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