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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108725 mal)

PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #105 am: 22. September 2016, 09:10:45 »

Zitat
Um Besetzungszahlen vorweisen zu können. der Gedanke von zivilberuflichen Expertisen ist schon lange tot. BWLer und Juristen en masse bringen der Bw genau gar nichts. Und gerade die Herren Juristen hätten ja doch so gerne einen Stabsoffizierdienstgrad auf der Visitenkarte. Deshalb wurde in der ZMZ auch A vorerst gestoppt, da die Neckermann-Flut Dimensionen angenommen hatte, die nicht mehr vermittelbar war.

Das ist natürlich nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig (und eventuell spricht auch der Neid aus den Zeilen). Wenn man als Jurist zivilberufliche Erfahrungen aus Personalwesen oder Verwaltungsrecht mitbringt, ist man sicherlich ein Gewinn für die Truppe in den entsprechenden Fachbereichen. Auch ein BWLer im Controlling kann helfen. Da kommt es auf die Dauer der Übungen an und die eigene Bereitschaft, sich in neue Themen reinzuarbeiten.

Nur wegen der Visitenkarte ist das Ganze m.E. viel zu aufwändig und, sorry, zu schlecht bezahlt, zumindest für Topjuristen.
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ToMA

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #106 am: 22. September 2016, 15:14:47 »


Nur wegen der Visitenkarte ist das Ganze m.E. viel zu aufwändig und, sorry, zu schlecht bezahlt, zumindest für Topjuristen.

Definiere Topjurist! Top-Leute werden ohnehin eher als externe Berater beauftragt (siehe große Unternehmensberatungsgesellschaften).

Und der Verdienst ist ja auch immer relativ zu sehen. Ich würde das jetzt nicht unbedingt als "schlechte Bezahlung" bezeichnen:
_________________________________________________
7.2 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
7.2.1 Allgemeines
Die Leistungen für RDL nach dem USG. können bis zu 16.000 Euro auf den Monat berechnet betragen.
Insbesondere bei einer Reservistin oder einem Reservisten mit höheren Einkünften ist vorab zu prüfen, ob ein RD im Verhältnis zu den Kosten steht.
_________________________________________________
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

DA40

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #107 am: 22. September 2016, 16:00:20 »


Und der Verdienst ist ja auch immer relativ zu sehen. Ich würde das jetzt nicht unbedingt als "schlechte Bezahlung" bezeichnen:
_________________________________________________
7.2 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
7.2.1 Allgemeines
Die Leistungen für RDL nach dem USG. können bis zu 16.000 Euro auf den Monat berechnet betragen.
Insbesondere bei einer Reservistin oder einem Reservisten mit höheren Einkünften ist vorab zu prüfen, ob ein RD im Verhältnis zu den Kosten steht.
_________________________________________________

Ja, das ist schon sehr gut - aber die Summe kann per Definition nicht größer sein als das sonst Verdiente... Im Gegensatz zu dem Studien-adWlern, die sich damit ihr Studium finanzieren, sorgt das USG bei gut verdienenden Juristen dafür, dass sie zumindest nicht schlechter stehen, als in ihrem eigentlichen Job.
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Paul Kater

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #108 am: 22. September 2016, 19:42:53 »

-Und gerade die Herren Juristen hätten ja doch so gerne einen Stabsoffizierdienstgrad auf der Visitenkarte. Deshalb wurde in der ZMZ auch A vorerst gestoppt, da die Neckermann-Flut Dimensionen angenommen hatte, die nicht mehr vermittelbar war.

Also ich bin ja auch so einer: Rechtsanwalt, Oberstleutnant d. Res. und Dienstposten in ZMZ-A.

Ich käme aber nie auf die Idee, meinen Dienstgrad auf meine Visitenkarte zu schreiben - Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps :D.

Kannst Du (oder jemand anderes) das vielleicht näher erläutern, inwiefern es hier zu einer "Neckermann-Flut" gekommen sein soll: wurden hier wirklich in den letzten Jahren verstärkt in einer unvertretbar hohen Zahl Dienstposten in der ZMZ-Reserve geschaffen? Und wurden hierfür wirklich vor allem Juristen genommen? Ich bin zwar, wie geschrieben, auch Jurist, habe aber auch einen Abschluss in Internationaler Poitikwissenschaft, sodass ich meine Beorderung mehr mit diesem Abschluss begründet hatte.
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Getulio

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #109 am: 23. September 2016, 22:17:47 »


Nur wegen der Visitenkarte ist das Ganze m.E. viel zu aufwändig und, sorry, zu schlecht bezahlt, zumindest für Topjuristen.

Definiere Topjurist! Top-Leute werden ohnehin eher als externe Berater beauftragt (siehe große Unternehmensberatungsgesellschaften).

Und der Verdienst ist ja auch immer relativ zu sehen. Ich würde das jetzt nicht unbedingt als "schlechte Bezahlung" bezeichnen:
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7.2 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG)
7.2.1 Allgemeines
Die Leistungen für RDL nach dem USG. können bis zu 16.000 Euro auf den Monat berechnet betragen.
Insbesondere bei einer Reservistin oder einem Reservisten mit höheren Einkünften ist vorab zu prüfen, ob ein RD im Verhältnis zu den Kosten steht.
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Die 16.000 bekommt aber genau der, der sie im Zivilberuf auch (mindestens) verdient. Bei einem, der in der G1-Abteilung einen Spiegeldienstposten wahrnimmt, wird man das wegen Satz 2 sicherlich eher nicht machen.
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MMG-2.0

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #110 am: 27. September 2016, 06:16:10 »

Wo sind denn die Beiträge der letzten drei Tage geblieben?
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wolverine

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #111 am: 27. September 2016, 07:41:00 »

Wo sie hingehören.
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #112 am: 03. Oktober 2016, 09:10:14 »

Kurze Nachfrage: hat jemand außer dem Einplanungsschreiben was Neues gehört aus dem BPers oder von den Karrierecentern? Still ruht der See...gibt es wieder eine Änderung (so wie bei der ZMZ)?
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AC

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #113 am: 03. Oktober 2016, 13:36:19 »

Welche Änderung meinst du?

Ich habe demnächst meinen Untersuchungstermin beim Karrierecenter. Also bin ich noch nicht sehr weit gekommen.
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särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #114 am: 03. Oktober 2016, 16:45:17 »

Nein, ich habe seither auch nichts mehr gehört. Auch nicht, wie bei AC, ob ich überhaupt zur Untersuchung ins KC muss oder nicht.
Aber da ich auch hier mit ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit rechne, sollte ja bald eine Nachricht kommen.
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #115 am: 04. Oktober 2016, 03:57:39 »

Immerhin hat ja AC schon seinen Untersuchungstermin. Dann warten wir mal ab, aber meine Frau (Beamtin) meinte nur: "du bist die Laufzeiten des öffentlichen Dienstes nicht gewöhnt".
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #116 am: 04. Oktober 2016, 11:56:39 »

Ich habe auch einen Termin zur Untersuchung.
Es hilft ggf. sich hier mal mit seinem KC in Verbindung zu setzen.

Hatte zwar auch gehofft, bereits weiter zu sein, aber: "Die Hälfte seines Lebens wartet der Soldat vergebens..."
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kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #117 am: 05. Oktober 2016, 06:37:01 »

Ich hatte ca. 3 Wochen danach einen Anruf vom KC zur Terminvereinbarung. Dieser ist jetzt übermorgen. Am Telefon sagte mir das KC, dass das BAPersBw ziemlich aufs Tempo drückt und ich der Termin zeitnah sein soll (Kann auch an der Einplanung liegen).
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #118 am: 05. Oktober 2016, 10:19:31 »

Wann hattest du deinen Bescheid denn erhalten?
Ich hatte in etwa 4 Wochen gewartet bis ich mich ans KC gewand hatte. Ich wurde dann drei Mal nach meinen Wunschterminen gefragt und nach knapp einen Monat hatte ich dann meinen Termin (welcher vorgemerkt ist, wer weiß, was da noch passiert...).

Ab Erhalt meines Bescheides wären es dann ca 2 1/2 Monate bis zur Untersuchung. Dann muss das Ergebnis wieder zurück ans BAPersBw und dann kann das Beorderungsverfahren eingeleitet werden. Wer weiß, wie lange das dann noch dauert.
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #119 am: 06. Oktober 2016, 04:00:31 »

Das Bottleneck scheint also das KC zu sein. ??? Muss mal dort anrufen.
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