Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 26. April 2024, 17:39:25
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?  (Gelesen 11402 mal)

MKassel93

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« am: 02. November 2014, 20:59:37 »

Liebe Leute,

Ich habe folgendes Problem bzw. Anliegen:

Ich wurde anfang diesen Jahres wegen Betrugs zu 500,00 € (Zahlung an einen gemeinnützigen Verein) verurteilt. Keine Gefängnisstrafe, keine Sozialstunden. Urteil erfolgte nach Jugendstrafrecht als heranwachsender. Jugendsünde aus 2012. Eine Wiedergutmachung und die Zahlung der 500,00 € sind bereits vor 2 Monaten erfolgt. Alle Auflagen gemäß Urteil sind erledigt.

Nun meine Frage(n):

Kann ich trotzdem zur Bundeswehr (SaZ) und meinen beruflichen Weg dort einschlagen?
Stehe ich im Bundeszentralregister und/oder im Führungszeugnis?

Vielen Dank für eure Antworten!
Gespeichert

Dmnk.prk

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 36
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #1 am: 02. November 2014, 21:41:24 »

Beantrage doch einfach dein Führungszeugnis und sieh selber nach (: Bzw. Beantrage das erweiterte-Führungszeugnis, da steht alles drinn. (:
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #2 am: 02. November 2014, 21:55:02 »

Über Ihre Einstellung entscheidet der Rechtsberater. Planen Sie für die Prüfung auf jeden Fall mehr Zeit für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ein. Wie der RB in ihrem Fall entscheidet, weiß hier keiner.
Ein endgültiges Einstellungsuntersuchung ist dieses Verfahren nicht.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Pofi

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 505
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #3 am: 02. November 2014, 21:58:35 »

Jugendsünde aus 2012
Naja, viel älter werden Sie ja wohl heute nicht sein....  ::)

Der Psychologe wird bestimmt auch noch ein paar Fragen haben, während der Eignungsfeststellung....  ???
Gespeichert

MKassel93

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #4 am: 02. November 2014, 22:50:25 »

Ich möchte schon gerne wissen, ob bzw. welche Daten gespeichert und wie dabei die rechtlichen Grundlagen sind.
Gespeichert

MKassel93

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #5 am: 02. November 2014, 23:28:23 »

Jugendsünde aus 2012
Naja, viel älter werden Sie ja wohl heute nicht sein....  ::)

Doch, von der Reifer her gesehen sicher um einiges. Mittlerweile geregeltes Leben, Einkommen, eine Chefin die sehr viel fordert und sehr auf Pünktlichkeit etc. achtet. In diesem Jahr von befristet auf unbefristet eingestellt weil ich gezeigt habe, das ich mich hinter viele Dinge klemmen kann. Trotzdem möchte ich meinen Kindheitstraum, zur Bundeswehr, wahr machen ;-)

Zitat
Der Psychologe wird bestimmt auch noch ein paar Fragen haben, während der Eignungsfeststellung....
  ???

Edit: Zitat getrennt
« Letzte Änderung: 03. November 2014, 04:57:18 von Ralf »
Gespeichert

flares

  • Gast
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #6 am: 02. November 2014, 23:45:14 »

Hallo,
du wurdest verurteilt? Betrug fällt demnach nicht unter Jugendsünde.

Eingetragen werden im Bundeszentralregister:
Jugendstrafen, Nebenfolgen und Maßregeln.

Im Erziehungsregister werden eingetragen:
Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Diversionsentscheidungen.

Deine Geldstrafe bzw. Wiedergutmachung fällt unter Zuchtmittel.

Günstige Beseitigungsvorschriften sollen den Anreiz zum straffreien Leben bieten.
Eine Strafe oder ein Strafarrest bei Verurteilung zu nicht mehr als 2 Jahren Jugendstrafe wird nach Aussetzung zur Bewährung erlassen.
Ansonsten: frühestens 2 Jahre nach Verbüßung, wenn eine positive Bewertung des Jugendlichen vorliegt (§ 97 JGG).

Eine Einstellung dürfte dennoch möglich sein. Versuch macht klug. Allerdings keine Feldwebellaufbahn oder Offz.

Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.034
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #7 am: 03. November 2014, 04:58:57 »

Eine Einstellung dürfte dennoch möglich sein. Versuch macht klug. Allerdings keine Feldwebellaufbahn oder Offz.
Kann man so pauschal nicht sagen, weil es kein absolutes Einstellungshindernis ist. Hier gilt das bereits gesagte, dass ein RB eine Empfehlung ausspricht und die Einstellungsorganisation dann im Gesamtzusammenhang eine Eignung/Nichteignung feststellt.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

BulleMölders

  • Freibeuter und Quotenmariner
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8.282
    • Bordgemeinschaft Zerstörer Mölders
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #8 am: 03. November 2014, 07:14:33 »

Ohne jetzt eine Bewertung des TE vorzunehmen.

Aber 500 Euro wegen Betrugs nach Jugentstrafrecht, kommt das mir nur so vor das die Tat da nicht mal nur eine Bagatelle war?
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #9 am: 03. November 2014, 07:44:17 »

Eine Einstellung dürfte dennoch möglich sein. Versuch macht klug. Allerdings keine Feldwebellaufbahn oder Offz.
Super, jetzt können wir hier das KarrC outsourcen. ::) Ulli kann endlich Musterungen anbieten; einen RB haben wir jetzt auch und Flex betreibt die Kantine für die, die alle Tests bis dahin überstanden haben ... ;D
« Letzte Änderung: 03. November 2014, 15:44:40 von wolverine »
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

MKassel93

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 5
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #10 am: 03. November 2014, 08:00:50 »

Ohne jetzt eine Bewertung des TE vorzunehmen.

Aber 500 Euro wegen Betrugs nach Jugentstrafrecht, kommt das mir nur so vor das die Tat da nicht mal nur eine Bagatelle war?

500 € für einen gemeinnützigen Verein weil ich in einem Arbeitsverhältnis stehe und entsprechend verdiene.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #11 am: 03. November 2014, 08:06:46 »

Wir entscheiden das hier nicht! Das ist allein die Zuständigkeit des Rechtsberaters, der Ihr Bewerbungsverfahren bearbeitet.
Das einzige, was man raten kann: Lesen Sie sich die Fragen bzgl. Ermittlungsverfahren und Strafen auf dem Bewerbungsbogen sehr genau durch und geben Sie auf jeden Fall alles an. Sonst sind Sie schneller wieder draußen als Sie es sich vorstellen können.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

flares

  • Gast
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #12 am: 03. November 2014, 10:04:53 »

Dass ich nur mutmaße sollte dem TE klar sein. ::)
Chancen auf Einstellungen bestehen, je höher die Einstellung, desto weniger Chancen.

BulleMölders, wie geschrieben, bei kleinen Jugendsünden wird das Verfahren bei Ersttätern i.d.R. eingestellt. Mit 500€ hat er aber nichts Großes angestellt oder er hatte einen guten Anwalt.
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.702
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #13 am: 03. November 2014, 10:14:55 »

"Wird z. B. die Einstellung des Strafverfahrens von der Bezahlung eines Geldbetrages in Höhe von mehr als 500 Euro abhängig gemacht, so ist dieser Umstand im Verwaltungsverfahren als Indiz dafür zu würdigen, dass das Strafgericht die Verfehlung nicht als unbedeutend eingestuft hat."
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.789
Antw:Verurteilt, trotzdem zur Bundeswehr?
« Antwort #14 am: 03. November 2014, 10:29:05 »

@ Wolverine:

Mag ja sein, dass die Verfehlung nicht unbedeutend ist, es gilt aber die Unschuldsvermutung (weiterhin, trotz Einstellung gegen Auflage).

Es bleibt richtig:

Zitat
Über Ihre ... entscheidet der Rechtsberater. Planen Sie für die Prüfung auf jeden Fall mehr Zeit für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ein. Wie der RB in ihrem Fall entscheidet, weiß hier keiner.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de