Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 27. April 2024, 17:40:47
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber  (Gelesen 47192 mal)

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.790
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #165 am: 27. August 2020, 20:00:19 »

Es ist, wie es ist.

Die BW nimmt in vielen Dingen letztendlich den Verteidigungsauftrag als nachrangig wahr und ordnet andere Dinge höher ein (Werbung für den Minister, Industriepolitik, Partikularinteressen ... whatever ..)
Gespeichert

Reservist10

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #166 am: 31. März 2022, 08:57:55 »

Moin an alle,

es wurde ja schon länger nicht mehr hier geschrieben. Dennoch möchte ich mal nachfragen, ob sich bei Richard_DH78 oder anderen diesbezüglich etwas ergeben hat?

Viele Grüße
Gespeichert

Reservist10

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #167 am: 06. April 2022, 13:39:36 »

Moin,

schade, dass bisher niemand geantwortet hat.

Interessanterweise hatte ich zuletzt ein Gespräch mit dem Karrierecenter Kiel, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass die Einverständniserklärung des Arbeitgebers in jedem Fall erforderlich sei. Eine Heranziehung werde ohne die Einverständniserklärung des Arbeitgebers nicht rausgeschickt.

Diese Aussage steht jedoch im Widerspruch zu den Schriften der Bundeswehr selbst:

- Die Reserve A2-1300/0-0-2 Allgemeine Regelungen (https://www.bundeswehr.de/resource/blob/46038/bc27e52eda570212394c5922ff3c96f9/pdf-die-reserve-data.pdf):

„2054. Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers/ des Dienstherrn
• bei Überschreiten der Dauer von RD von sechs Wochen im Kalenderjahr,
• [...]

erforderlich.“

Im Umkehrschluss ist eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers bis sechs Wochen Reservedienst im Kalenderjahr nicht erforderlich.

- RESERVISTIN ODER RESERVIST – IHRE >>ZWEITE<< KARRIERE (Seite 11) (https://www.bundeswehr.de/resource/blob/49004/1718bb2df94890b368f707a035dbf4e7/broschuere-reservist-ihre-zweite-karriere-data.pdf)

„Grundsatz
Der Arbeitgeber/Die Arbeitgeberin ist durch die Reservistin oder durch den Reservisten über alle beabsichtigten Reservistendienste vorab zu informieren, spätestens jedoch nach Zugang des Heranziehungsbescheides.

Die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers ist zwingend erforderlich, wenn
• ein einzelner Reservistendienst länger als drei Monate dauern soll,
• mehrere einzelne Reservistendienste insgesamt die gesetzliche Gesamtdauer von sechs
Wochen im Kalenderjahr überschreiten,
• eine besondere Auslandsverwendung vorgesehen ist (auch Reservistendienste zur Aus-
bildung für diese Auslandsverwendung).“

Man beachte die Angabe des Landeskommandos Brandenburg auf folgender Seite https://www.reservisten-brandenburg.de/anmeldung-zum-reservedienst/ zur Einverständniserklärung des Arbeitgebers: „nur bei mehr als 6 Wochen RD im Kalenderjahr“.

Es scheint Differenzen in der Auslegung zu geben...?

Also so wie ich es verstehe, ist die Zustimmung des Arbeitgebers (öffentlicher Dienst) nur eine Formalität. Grundsätzlich wird der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) zustimmen müssen, da der einzige Grund der Ablehnung die Unabkömmlichkeit des Arbeitnehmers ist. Die Unabkömmlichkeit ist so gut wie nie gegeben.

Heißt: Auch wenn der Vorgesetzte/die Vorgesetzte mit einer frühzeitig angekündigten Reservedienstleistung nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit sich an eine Instanz höher z.B. die Personalabteilung zu wenden und über diesen Weg die Zustimmung zur Reservedienstleistung einzuholen. Das gefällt dem Vorgesetzten/der Vorgesetzten sicherlich nicht, aber dagegen vorzugehen, ist nicht möglich, da das Arbeitsplatzschutzgesetz deutlich ist (§§ 1-4 und §§ 6-9 solange der RD im Kalenderjahr nicht länger als 6 Wochen dauert).

Es gibt diverse kleine Anfragen von Abgeordneten an die jeweilige Landesregierung, ob und inwiefern der öffentliche Dienst das Engagement seiner Arbeitnehmer unterstütze, als Reservist tätig zu sein bzw. an Reservedienstleistungen teilzunehmen. Diese Anfragen werden stets damit beantwortet, dass es im Interesse des öffentlichen Dienstes sei, dass die Arbeitnehmer als Reservisten dienen können.

Selbst wenn die erste Person in der Personalabteilung die Zustimmung nicht geben möchte, ist es also möglich, die „Befehlskette“ nach oben zu gehen, um die scheinbar doch erforderliche Zustimmung (s. oben die Aussage vom Karrierecenter Kiel) zu erhalten. In der Theorie zumindest.

Welche Probleme seht ihr?

Ich bin auf eure Antworten gespannt.

Viele Grüße
Gespeichert

2Cent

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #168 am: 06. April 2022, 13:55:16 »

Wir hatten hier vor ein paar Monaten den Fall, der das ganze auch relativ eskaliert hat... Ende vom Lied ohne Einverständnis vom Arbeitgeber keine RD, nicht einen Tag.

Wie der Öffentliche Dienst bei ihnen vor Ort das handhabt kann ihnen hier keiner sagen aber unabkömmlich sind sie ganz schnell.
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #169 am: 06. April 2022, 13:58:00 »

Der Arbeitgeber bzw. Dienstherr kann immer Gründe finden, die eine RDL verhindern. Passend zur aktuellen Lage, der willige RDL ist SB bei der Ausländerbehörde oder beim Sozialamt. Da dort qualifiziertes Personal eigentlich immer Mangelware ist und gerade der Ansturm der Ukraine-Flüchtlinge zu bewältigen ist, teilt der AG/DH das in gesetzten Worten dem KC mit und schon ist die geplante RDL gelaufen.

Gleiches dürfte für Bauingenieure o. ä. Professionen gelten.

§ 11 II SUrlV (Bund) räumt lediglich einen Anspruch auf Sonderurlaub für DVag ein. Von RDL ist da nicht die Rede.

Auch sehr schön, idR stehen die zivilen Beamten der Bundeswehrverwaltung für RDL wehrrechtlich auch nicht zur Verfügung. Begründung: Die wahrzunehmende Aufgabe als Zivilbeamter ist regelmäßig wichtiger, als die Ableistung einer RDL. Davon gibt es natürlich Ausnahmen, aber das ist schon relativ hart. Ausnahme: Teilnahme an einer Auslandsmission oder einer einsatzgleichen Verpflichtung in einer Verwendung, die der Tätigkeit im Inland entspricht oder für die entsprechend dringlicher Bedarf besteht.
Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

2Cent

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #170 am: 06. April 2022, 13:58:48 »

Hach lustig ist ja sogar derThread....einfach mal alles lesen.

Die Antworten stehen alle hier drin.
Gespeichert

Reservist10

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #171 am: 06. April 2022, 14:56:58 »

Den Thread hatte ich selbstverständlich gelesen. Daher hatte ich in meinem Post vor knapp einer Woche auch nach „ Richard_DH78“ gefragt, bei dem die Situation relativ eskaliert war.

@christoph1972: Auch wenn ich grundsätzlich Ihre Aussagen verstehe, können in der Regel vor allem Angestellte im mittleren oder gehobenen Dienst vertreten werden, sofern diese aus welchen Gründen auch immer verhindert sind. Andernfalls wäre es bei der Begründung der Unabkömmlichkeit durch den Arbeitgeber ein Eingeständnis, dass es kein adäquates Vertretungskonzept bei Personalausfällen gibt.

Nichtsdestotrotz ist es mir klar, dass sich der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bzw. die Vorgesetzten erst einmal querstellen können. Schade ist es, dass die Bundeswehr trotz eigener Schriften, die teils konträr zur Praxis stehen, nicht auf Grundlage des Arbeitsplatzschutzgesetzes einen Arbeitnehmer, sofern dieser einverstanden ist, bis sechs Wochen im Kalenderjahr „ziehen“ kann…

Hier sollte der Gesetzgeber handeln. Denn immer auf Anfragen von Abgeordneten schöne Worte finden, macht den Reservedienst unter Umständen scheinbar trotzdem nicht möglich.
Gespeichert

christoph1972

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.979
    • Ein Gespräch im Forum ...
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #172 am: 06. April 2022, 15:54:49 »

Den Thread hatte ich selbstverständlich gelesen. Daher hatte ich in meinem Post vor knapp einer Woche auch nach „ Richard_DH78“ gefragt, bei dem die Situation relativ eskaliert war.

@christoph1972: Auch wenn ich grundsätzlich Ihre Aussagen verstehe, können in der Regel vor allem Angestellte im mittleren oder gehobenen Dienst vertreten werden, sofern diese aus welchen Gründen auch immer verhindert sind. Andernfalls wäre es bei der Begründung der Unabkömmlichkeit durch den Arbeitgeber ein Eingeständnis, dass es kein adäquates Vertretungskonzept bei Personalausfällen gibt.

Nichtsdestotrotz ist es mir klar, dass sich der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bzw. die Vorgesetzten erst einmal querstellen können. Schade ist es, dass die Bundeswehr trotz eigener Schriften, die teils konträr zur Praxis stehen, nicht auf Grundlage des Arbeitsplatzschutzgesetzes einen Arbeitnehmer, sofern dieser einverstanden ist, bis sechs Wochen im Kalenderjahr „ziehen“ kann…

Hier sollte der Gesetzgeber handeln. Denn immer auf Anfragen von Abgeordneten schöne Worte finden, macht den Reservedienst unter Umständen scheinbar trotzdem nicht möglich.

Lieber Reservist10,

als ehemals im Kommunal- und Landesdienst Beschäftigter, weiß ich, häufig existiert leider kein tatsächlich adäquates Vertretungskonzept. Gerade in Bereichen die mit viel "Publikumsverkehr" und "Spannungen" gesegnet sind, bemühen sich die Kolleginnen und Kollegen häufig, den Bereich zu wechseln, so dass selten genug Personal vorhanden ist und Personalpolitik in den Kommunen wird leider häufig nach Kassenlage statt nach Anforderungen betrieben.

Wenn der AG/DH dann mitspielt, sollte man seine RDL absolvieren. Nur führte gerade die lange Periode von Frieden nach 1989 zu schnell eingetrübter Erinnerung, an Zeiten, wo WÜ's in Verbandstärke Usus waren und ein Großteil der männlichen Bevölkerung Dienstpflichtig war und Abwesenheiten durch Ableistung von GWD und ZD ins tägliche Personalgeschäft gehörten.

Die Reserve wurde mit Aussetzung der Wehrpflicht und der Konzentration auf "Auslandseinsätze" in der Wahrnehmung vieler Personaler marginalisiert und RDL mehr als privates Hobby, denn als staatsbürgerliche Pflicht eingestuft.

Das ist jetzt die Gemengelage. Mit der dauerhaften Bedrohung aus der Russischen Föderation neuer Prägung wird sich das evtl. wieder in Richtung von mehr Verständnis für RDL entwickeln. Warten wir es einfach ab.

Gespeichert
„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

thelastofus

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #173 am: 06. April 2022, 20:31:15 »

Zitat
Im Umkehrschluss ist eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers bis sechs Wochen Reservedienst im Kalenderjahr nicht erforderlich.

Nicht erforderlich ja, aber de Fakto zieht kaum ein KC ohne die Zustimmung herran um dann im Nachgang den "Ärger" zu haben. Einige HschKp verlangen keine Zustimmung, aber das bezieht sich auf die WE Veranstaltungen.

Aber das steht ja schon ein paar Seiten vorher...

Und ja der AG kann einem da komplett Steine in den Weg legen, aber das Thema ist ja nicht neu, das kennen ehreamtliche genauso. Kann mich noch an den Kampf erinnern um 1 Woche für einen Lehrgang an der Feuerwehrschule zu bekommen, ging auch nur mit viel Blut und Schweiß ebenso die Freistellung für Einsätze. Oder um die Schichten für den RDH/RS zu fahren, andere wurden freigestellt ich nicht.

Klar war das früher anders als es noch den GWD/Zivildienst gab, da fehlten die Leute ja quartalsweise für mehrere Monate oder länger und danach waren ja oft noch große Übungen. Und auch die Ersatzdienste waren ja "gut" besucht. Unser THW hatte früher keine Probleme tagsüber/nachts große Bergungseinsätze auf der BAB von 4-5 zu bewältigen, die freigestellten waren ja verpflichtet, und wurde das auch umgesetzt.

Aber das wird sich auch nicht so schnell ändern, es wird immer welche geben die "viel" üben können und  meiner Wahrnehmung nach sind es eben sehr oft Selbstständige, Studenten, Arbeitslose oder eben Angestellte aus dem ÖD oder der Rüstung.

Wobei ich mich auch oft frage welcher Selbstständige sein Geschäft so oft "liegenlassen" kann, oder welche Behörde sooft auf Personal verzichten kann.

Ich bin in einem Großkonzern, der sich je nach Sprech auch mal gerne als "Staatsunternehmen" sieht und auch da ist es schwierig. Es gibt zwar TVs und BVs zur Förderung des Ehrenamtes, da ist die Bw natürlich nicht aufgeführt aber die Umsetzung ist dennoch schwierig. Diejenigen die es ohne Probleme schaffen sitzen natürlich in B. oder in FFM im Silberturm in der Teppichetage.

Zur Zeit klappt es mit Hängen und Würgen, aber ich musste schon eine Zuziehung zurücknhemen weil eine Abnahme mit dem EBA anstand und ich da unbedingt dabei sein musste weil sonst etwas nicht in Betrieb geht oder außer Betrieb genommen wird.

Viele HschKp fahren die Schiene lieber erst mal zusagen udn dann absagen als umgekehrt.

Wie gesagt der AG kann einem da immer Steine in den Weg legen, da hilft ein Gesetz auch nicht unbdingt (Feuerwehr selbe Problematik). Ich hätte zwar gedacht das es im ÖD besser ist, aber sicher herrscht auch hier Personalmangel, auch wir sind ja nicht mehr so gut besetzt wie zu Bundesbahnzeiten..

Zitat
Die Reserve wurde mit Aussetzung der Wehrpflicht und der Konzentration auf "Auslandseinsätze" in der Wahrnehmung vieler Personaler marginalisiert und RDL mehr als privates Hobby, denn als staatsbürgerliche Pflicht eingestuft.

Das ist jetzt die Gemengelage. Mit der dauerhaften Bedrohung aus der Russischen Föderation neuer Prägung wird sich das evtl. wieder in Richtung von mehr Verständnis für RDL entwickeln. Warten wir es einfach ab.

Dem 1. Satz kann ich auch nur zustimmen, meine Wahrnehmung ist auch das Ehrenamt wie Vereinsarbeit, Flüchtlingshilfe, Tafeln usw. eher angenommen und freigestellt wird (was auch richtig ist diese Ämter sind genauso wichtig!)
Mein alter AG hatte kein Verständnis für RDL, für den (ungedient, T5 hätte sonst in den 70ern gedient), eher "Soldat spielen".

Den letzten Satz kann ich auch zustimmen, auch wenn ich mir einen anderen Anlass für das etwaige Umdenken gewünscht hätte.
Gespeichert

Reservist10

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #174 am: 06. April 2022, 21:50:46 »

Vielen Dank für eure bisherigen Beiträge. Eure Aussagen kann ich sehr gut verstehen.

Dennoch stört es mich, denn 1. gibt es die Schriften zum Thema, die den Sachverhalt deutlich darlegen (keine Einverständniserklärung des Arbeitgebers erforderlich bei RD bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr) und 2. kommuniziert die Politik deutlich nach außen, dass das Engagement von Reservisten im öffentlichen Dienst unterstützt werde.

Eine weitere Information, die ich noch vergessen hatte:

Neben dem Karrierecenter Kiel stand ich auch mit der Abteilung VI Personalführung Reservisten im Austausch. Nach meiner kurzen Schilderung fragte mich der Gesprächspartner (ein Personalführer), ob er mich aufklären dürfe: Bis zu sechs Wochen RD im Kalenderjahr sei keine Einverständniserklärung des Arbeitgebers erforderlich.

Warum das Karrierecenter Kiel eine Heranziehung ohne die Einverständniserklärung des Arbeitgebers nicht rausschickt, kann ich daher nicht nachvollziehen. Um mal den Wortlaut von thelastofus zu übernehmen: Welchen Ärger sollte ein KC im Nachgang bitte haben? Das Arbeitsplatzschutzgesetz regelt doch den Sachverhalt, solange der RD im Kalenderjahr nicht sechs Wochen übersteigt.

Ich sehe hier dringenden Handlungsbedarf der Politik. Die aktuelle Situation führt dann leider dazu, dass das gesamte Konzept der Reserve - Reservisten als Mittler, Verstärkung der Bundeswehr, Steigerung der zivilen und militärischen Kompetenzen, usw. - gar nicht umgesetzt wird.
Gespeichert

Thomi35

  • Zoowärter
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1.065
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #175 am: 06. April 2022, 22:34:12 »

Wir hatten hier im Forum auch schon die Schilderung eines Falls, in dem ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst zu einer RDL wollte, die Vorgesetzte dagegen war. Die Rechtslage ist zwar klar, aber der Fall ging vor das Verwaltungsgericht, und dieses hat dann festgestellt, daß der AG diesen Mitarbeiter nicht für RDL freistellen braucht. Es lagen keine Hinderungsgründe wie z. B. schon über sechs Wochen Reservedienstleistungen in dem Jahr vor.

Das mag jetzt zwar ein Einzelfall sein, aber häufig wird das Recht nicht so umgesetzt, wie es in den Gesetzesbüchern steht. Unter Umständen kann man das Recht dann auch nicht vor Gericht durchsetzen.

Es dürfte auch -obwohl man im Recht ist- nicht gerade förderlich für das Arbeitsklima sein, wenn RDL-Tage nicht einvernehmlich mit dem Arbeitgeber/Dienstherrn vereinbart werden können.

Gespeichert

Reservist10

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #176 am: 07. April 2022, 07:43:04 »

Also mich würde interessieren, welcher Fall das gewesen sein soll - @Thomi35 Haben Sie ggf. den Thread hierzu?

Mit dem Dienstherrn wird es ja abgesprochen - unter Umständen aber nicht mit dem direkten Vorgesetzten, sondern mit höheren Instanzen, die diesbezüglich entscheidungsbefugt sind.
Es darf ja eigentlich nicht sein, dass ein Vorgesetzter entsprechende Befugnisse hat, wenn dieser vielleicht einfach nur aufgrund von "Schikane" den Reservistendienst des Mitarbeits verhindert.

Dass es dem direkten Vorgesetzten eventuell dann nicht gefällt, ist die eine Sache. Die andere Sache ist es doch, was für einen selbst wichtig ist und ob man sich im Rahmen eines Staatsdienstes engagieren möchte.

Ganz offensichtlich wird dieses Engagement nicht ausreichend gewürdigt.
Gespeichert

2Cent

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #177 am: 07. April 2022, 08:14:37 »

@Reservist10

Es macht mir den Eindruck als läge ihr Problem mehr in der Organisation ihrer Dienststelle als der Bundeswehr und dem Gesetzgeber.
Wenn alle drei sich einige sind, Bundeswehr, Reservedienstleistender und Arbeitgeber ist die Ampel grün, ansonsten halt nicht.

Stellen sie sich mal vor was los wäre wenn die Bundeswehr da immer in irgendwelche "Pissing Matches" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einbezogen wird.
Gespeichert

thelasofus

  • Gast
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #178 am: 07. April 2022, 09:20:49 »

Genau das..

Klar kann man immer auf Recht usw. pochen aber das vergiftet nur unnötig die Stimmung. Kenne das wie gesagt vom Thema Feuerwehr und Tagesalarm. Klar steht es im Gesetz, und klar kann man darauf pochen, aber ob es immer Sinn macht das AV dann so zu belasten. Das kommt irgendwann zurück. Klar ist es schade, aber da hilft oft nur der Wechsel des AG.

Und dem ganzen will die Bw denke ich aus dem Weg gehen. Wer da keinen verständnisvollen AG hat dem bleibt nur der Weg über die Heimatschutzkompanien oder andere Einheiten die hauptsächlich am WE üben.
Gespeichert

arcd008

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 95
Antw:Zustimmung einer RDL durch den Arbeitgeber
« Antwort #179 am: 07. April 2022, 11:10:14 »

Hi,


Wobei ich mich auch oft frage welcher Selbstständige sein Geschäft so oft "liegenlassen" kann, oder welche Behörde sooft auf Personal verzichten kann.


ich bin so ein Selbsttändiger und war insgesamt letztes Jahr über 40 Tage in Uniform unterwegs. "Liegengelassen" wird bei mir nichts. Das ist schlicht nicht möglich, sonst habe ich bald keine Aufträge mehr. Es erfordert nicht gerade wenig Zeit, Termine, Bearbeitungen und Kommunikation mit dem Büro so einzurichten, dass alles auch aus der Ferne gut läuft. Sehr oft sitze ich abends bis in die Nacht noch an Bearbeitungen, Schriftsätzen usw., gehe nicht essen, sondern telefoniere in der Mittagspause mit dem Büro, etc.

Das alles läßt sich stemmen, wenn man entsprechend motiviert ist und einem sowohl der zivile Job als auch die RDL in der aktiven Truppe tatsächlich Spaß macht.

so long

arcd008
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de