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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trageberechtigung(en)  (Gelesen 7670 mal)

U. Kaiser

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Trageberechtigung(en)
« am: 28. Juli 2003, 16:56:10 »

Hallo!

Mir ist aufgefallen, dass beim Vier-Tage-Marsch in Nimwegen eine ganze Reihe deutscher Reservisten (im Gespräch erfahren) als Einzelteilnehmer in voller Uniform mitmarschierten (nicht als Teilnehmer einer "offiziellen" Bw - Mannschaft). Auf meine Frage, ob sie nicht wüssten, dass dies ein Verstoß gegen die (berühmt-berüchtigte) "Uniformtrageerlaubnis" sei, sagten sie, dass es noch aus den Tagen des Generals von Kirchbach (der ein begeisterter Nimwegen-Marschierer war) eine stillschweigende Übereinkunft gebe, in dieser Frage Toleranz zu üben, was meines Erachtens ja auch ganz vernünftig ist. Nun gibt es diesen bürokratischen Erguss ja wirklich. Andererseits sagt mir die Erfahrung aus meiner Wehrdienstzeit und diversen Reserveübungen, dass bei der Bw wie kaum irgendwo sonst der Leitspruch des "PRAKTIKER"- Baumarktes gilt "Geht nicht?" - "Gibt's nicht!". Wie seht ihr das?
PS: Was ich hier am Beispiel von Nimwegen beschrieben habe, gilt genau so für andere Problemfälle, z.B. Trageberechtigung bzw. Nichttrageberechtigung für Abzeichen. Trotz "eindeutiger" Bestimmungen scheint auch hier der Willkür (des jeweiligen Vorgesetzten) Tür und Tor geöffnet zu sein: der eine genehmigt's, der andere verbietet's und jeder beruft sich treuherzig auf die einschlägige Vorschrift.

MkG

Ulrich Kaiser
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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #1 am: 28. Juli 2003, 18:18:35 »

@ Ulrich:

Was die "abzeichen" an der uniform angeht, so ist das alles EINDEUTIG in der ZDV 37/10 geregelt.

Es mag zwar Situationen geben, wo ein Vorgesetzter gewisse Dienstpflichtverletzungen nicht wahrnimmt (wahrnehmen will), wenn er aber Trageerlaubnisse FÄLSCHLICHERWEISE ausstellt, begeht er selber eine Dienstpflichtverletzung. PUNKT.

Thema Uniformtragen in NIJMEGEN:
- eine allgemeine UTE zählt hier NICHT, einmal weil der Anlaß NICHT passt, um anderen weil ausland.
- eine spezielle UTE vom VB Kommandeur SOLLTE es nicht geben, da die BW eine offizielle Delegation stellt, und daher KEIN dienstlicher Zweck für Einzelmarschierer gegeben ist.

Daher darf nur die offizielle Delegation in Uniform marschieren, EINZIGE Ausnahme ist der "Bund der deutschen Infantrie" der für seine Marschgruppe eine SONDERGENEHMIGUNG erwirkt hat.

Alles andere sind Gerüchte, wobei sich wohl keiner die Mühe macht, die Einzelmarschierer in Uniform dingfest zu machen ... (steht ja auch in keinem Verhältnis ...).
« Letzte Änderung: 06. November 2008, 12:27:30 von Timid »
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Kobold

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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #2 am: 28. Juli 2003, 21:32:07 »

Da hätte ich auch mal eine Frage.

Ein befreundeter SanOA will mich nach Texel zum Sprungkurs mitschleppen, da er das niederländische Springerabzeichen machen will.
Sprungtauglich und -willig bin ich zwar, aber ich sage, dass das Abzeichen nicht getragen werden darf, da es nicht im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung erworben wurde (sondern privat), ergo laut ZDv 37/10 verboten.
Er sagt, dass das niederländische Heeresamt eine Trageerlaubnis an die jeweilige Dienststelle schicken würde und dann ginge das; er kenne auch einen SanOA, der hier im StOSanZ D´dorf aufgehängt ist und das Teil trägt.

Wie sieht´s denn nun aus? Kann jemand etwas dazu sagen?
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schlammtreiber

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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #3 am: 29. Juli 2003, 08:10:22 »

Zwei ehemalige Kameraden von mir trugen auch das niederländische Springerabzeichen, das sie privat in Texel gemacht hatten, täglich offen an der Uniform. Gesagt hat nie jemand was, ob es allerdings hochoffiziell war wage ich nicht zu behaupten.

Vielleicht ließ man ihnen auch nur das EINE Abzeichen - waren ansonsten ziemliche Kuttenglatzen (VersZg)  ;)
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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #4 am: 29. Juli 2003, 08:52:23 »

@ kampfkobold:

DEINE Einschätzung der Lage ist richtig, ausländische Sonderabzeichen (wie hollänisches Springerabzeichen) dürfen nur getragen werden, wenn ALLE folgenden Bedinungen erfüllt sind:

- Erwerb nach allen Regel des Ausstellerlandes
- IM Dienst erworben oder zumindest auf einer Patenschaftsveranstaltung
- Trageerlaubnis erteilt.

@ Schlammtreiber:

Der Ausdruck "Kuttenglatzen" zeigt eindeutig, welches Geistes Kind Du bist, insbesondere wenn Du mit Stolz Abzeichen trägst, die NICHT getragen werden dürfen.

Es soll sogar Kameraden geben, die EINIGE Abzeichen rechtmäßig tragen dürfen, aus Prinzip aber am Feldanzug nur die Abzeichen tragen, die getragen werden MUESSEN (Dienstgradabzeichen / schlaufen, Litze, Flagge, Namensband).

Thema Kleinigkeiten:
- War es nicht Friedrich der Große, der gesagt hat (zu seinen Generälen): in den kleinen Dingen liegt viel Ruhm verborgen meine Herren.

- Wenn Einheiten schon solche kleinen Befehle nicht gelöst kriegen, wie sieht das den erst bei schwierigen Aufgaben aus ....
« Letzte Änderung: 06. November 2008, 12:27:45 von Timid »
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schlammtreiber

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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #5 am: 29. Juli 2003, 11:15:18 »

Der Ausdruck "Kuttenglatzen" zeigt eindeutig, welches Geistes Kind Du bist, ...

Jawoll, Herr Diplom-Psychologe.
Läßt evtl der hinter dem Halbsatz stehende Smiley eine Aufweichung der Theorie zu ?


Uuups, hinter Dir, eine VORSCHRIFTSÄNDERUNG !!!!! .... ääätsch, reingefallen !
« Letzte Änderung: 30. Januar 2008, 21:43:46 von Timid »
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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #6 am: 29. Juli 2003, 11:51:57 »

Hallo Schlammtreiber:

" Der getroffene Hund bellt ...".

Ich kannte den Ausdruck "Kuttenglatze" jedenfalls bisher noch nicht, DICH kenne ich auch nicht so weit, das ein wirkliches Urteil fundiert wäre ...

Aber mit diesem Ausdruck, Deinem stolz getragenem "Scharfschützenabzeichen", mit Litzen als Luftwaffensoldat reicht es zumindest für ein Vorurteil ...

(und das kann man dann auch in dem von Dir zitierten Ausdruck "Geistes Kind" formulieren, die Schwelle zur Beleidigung ist da bei WEITEM unterschritten, ich habe ja nur einen Denkanstoß gegeben, welche Geist dahintersteckt, mag jeder selber beurteilen ...)

Auf einmal wird hier kein Spaß mehr verstanden ?
« Letzte Änderung: 06. November 2008, 12:28:02 von Timid »
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schlammtreiber

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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #7 am: 29. Juli 2003, 12:15:04 »

"Auf einmal wird hier kein Spaß mehr verstanden ? "


 ???  ???  ???
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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #8 am: 29. Juli 2003, 12:40:03 »

Hallo Schlammtreiber:

Also noch mal meine Position:

- Ich fange keinen Thread zum Thema O&E bzw. Anzugsordnung an
- Falls aber dazu eine Frage kommt, gibt es eine Antwort dazu von mir (nach besten Wissen und Gewissen VORSCHRIFTSKONFORM).
- Bei nicht vorschriftsgemäßen Antworten reagiere ich allergisch (d. h. heftig, und eher übertrieben).

Läuft mir ein Soldat mit OFFENSICHTLICH falschen Abzeichen über den Weg (Scharfschützenabzeichen), wird er belehrt.

Läuft mir ein Soldat mit WAHRSCHEINLICH falschen Abzeichen über den Weg (z. b. Texel, über 99% der Träger dürfen das NICHT tragen), nehme ich das so hin (keine Reaktion, da steht der Aufwand in keinen Verhältnis).

Sollte ich mit dem Soldaten mal ein Bier trinken, wird es aber angesprochen ...

Andere Meinungen kann ich akzeptieren (bzw. ignorieren), aber wenn diese als "richtig" dargestellt werden, gibt es halt eine allergische Reaktion.

Ich denke, die Positionen sind dargestellt, jeder soll sich seinen Teil denken, laufen wird uns mal als Soldaten über den Weg, lade ich Dich auf ein Bier ein (ein Taschenmesser stelle ich Dir dann aber auch zur Verfügung.).

So long.
« Letzte Änderung: 06. November 2008, 12:28:14 von Timid »
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schlammtreiber

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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #9 am: 29. Juli 2003, 13:47:33 »

Einladung akzeptiert.
 ;D
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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #10 am: 29. Juli 2003, 14:03:51 »

Hallo Schlammtreiber:

Ich kann als Termin anbieten:
- Nächstes Jahr TMPT, Harskamp, NL (2 Tage DVag, viel Spaß ...)
- im september bin ich ne Woche im SIRA Stützpunkt Brandenburg
- Im Oktober 2 Wochen in Hammelburg (Heimat der Infanterie).
- vielleicht nächstes Jahr MKP (wobei das im Zweifelsfall tatsächlich nen Herzinfarkt gibt, was die Anzugsordnung angeht ... war ein Scherz, ich nehme mir das trotz allergischer Reaktion nicht wirklich zu herzen ...)

und wahrscheinlich Nijmegen erst wieder übernächstes Jahr, da nächstes Jahr mal wieder ne längere WÜ in der Truppe ansteht (für Lehrgänge gibt es ja keine Beurteilungen, und die braucht man ja ab und zu )
« Letzte Änderung: 06. November 2008, 12:28:40 von Timid »
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schlammtreiber

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Re:Trageberechtigung(en)
« Antwort #11 am: 29. Juli 2003, 14:26:52 »

Hammelburg klingt ideal, leider wird´s dieses Jahr wohl bei mir kaum was werden bezüglich WÜ o.ä.

Aber MKP müßte sich einrichten lassen.

Bis dahin hab ich ja noch Zeit, den Anzug in Ordnung zu bringen  ;)
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