@ kampfkobold:
DEINE Einschätzung der Lage ist richtig, ausländische Sonderabzeichen (wie hollänisches Springerabzeichen) dürfen nur getragen werden, wenn ALLE folgenden Bedinungen erfüllt sind:
- Erwerb nach allen Regel des Ausstellerlandes
- IM Dienst erworben oder zumindest auf einer Patenschaftsveranstaltung
- Trageerlaubnis erteilt.
@ Schlammtreiber:
Der Ausdruck "Kuttenglatzen" zeigt eindeutig, welches Geistes Kind Du bist, insbesondere wenn Du mit Stolz Abzeichen trägst, die NICHT getragen werden dürfen.
Es soll sogar Kameraden geben, die EINIGE Abzeichen rechtmäßig tragen dürfen, aus Prinzip aber am Feldanzug nur die Abzeichen tragen, die getragen werden MUESSEN (Dienstgradabzeichen / schlaufen, Litze, Flagge, Namensband).
Thema Kleinigkeiten:
- War es nicht Friedrich der Große, der gesagt hat (zu seinen Generälen): in den kleinen Dingen liegt viel Ruhm verborgen meine Herren.
- Wenn Einheiten schon solche kleinen Befehle nicht gelöst kriegen, wie sieht das den erst bei schwierigen Aufgaben aus ....