Freut mich, Herr F_K, dass wir uns zumindest in Teilbereichen annähern!
Zum Abgewöhnen noch zwei Fallbeispiele:
1. Nach der Siegerehrung eines militärischen Vielseitigkeitswettkampfes im Rahmen des VdRBw. Ein befreundeter Oberstabsfeldwebel d.R. (Einzelkämpfer, Goldenes Springerabzeichen, diverse Auslandseinsätze, über 1000 freiwillige Wehrübungstage, Ehrenkreuz in Gold, über 500 Absprünge) wurde durch den Brigadekommandeur (Brigadegeneral) gemaßregelt. Was hatte er sich zu Schulden kommen lassen? Sein Fehler: er trug neben dem deutschen und dem französischen auch das britische Fallschirmspringerabzeichen, was ja nach dem Wortlaut der ZDv 37/10 verboten ist. So weit, so schlecht. Was dem Ganzen jedoch die Krone aufsetzte: Der Herr General wandte sich nicht direkt an den Freveltäter, sondern sprach dessen Sohn (Oberleutnant d.R. der Fallschirmtruppe), der direkt dabei stand, an: "Herr Oberleutnant, sagen Sie Ihrem Herrn Vater, dass das Tragen von drei Springerabzeichen einen Verstoß gegen die Anzugsordnung der Bundeswehr darstellt."
2. Szenenwechsel: Unsere RK unterhält eine Partnerschaft mit der Fernmeldetruppenschule des österreichischen Bundesheeres in Wien und erhält jedes Jahr eine Einladung zu Veranstaltungen. Der Transport erfolgt i.d.R. mit gemieteten Fahrzeugen, was jeden Teilnehmer ein erkleckliches Sümmchen kostet neben dem Aufwand an Urlaubs- u. Freizeit. Die Bundeswehr steuert meist nur eine Auslands UTE bei. Unsere Leute sind in Wien meist durch gute Leistungen und IMMER durch tadelloses Auftreten aufgefallen, d.h. sie machten praktisch KOSTENLOS Werbung! Wie jedem bekannt, sind bei der Beantragung besonders von Auslands UTE'n äußerst großzügig bemessene Fristen einzuhalten (über deren Sinn oder Unsinn man ebenfalls diskutieren kann). Wie auch immer. Möglicherweise wurde der Antrag im VBK verschleppt, was dazu führte, dass er wegen Fristüberschreitung abgelehnt wurde. (4 Tage!!!)
Was taten unsere
Kameraden? Sie fuhren trotzdem und zwar in Uniform und ohne UTE im Gepäck. Und es kam, wie es kommen musste. Der Militärattache stellte sie in "vorbildlicher Erfüllung seiner soldatischen Pflichten" zur Rede, nachdem sie die Trageerlaubnis nicht vorweisen konnten. Nachdem jedes weitere Tragen der Uniform verboten wurde, einigte man sich schließlich innerhalb der Wettkampfmannschaft darauf, in Zivil weiter zu machen. (Glücklicherweise hatte jeder einen anderen Trainingsanzug dabei, so dass von Uniformität nun keine Rede mehr sein konnte). Um die Blamage perfekt zu machen errang man noch einen Platz auf dem Treppchen, wo man dann zwischen den militärisch vorbildlich gekleideten Konkurrenten recht merkwürdig aussehend herumstand. Bleibt nur noch die Frage, wer sich hier stärker blamiert hat, die Bundeswehr oder unsere Mannschaft. Wie gesagt, unsere Mannschaft hat sich vorbildlich verhalten, sogar in dieser unwürdigen Situation.
PS Zu Hause gab's dann noch einen "Nachschlag", der aber glücklicherweise
verhalten
ausfiel (auch für den einzigen aktiven Soldaten der Mannschaft, mit einer damaligen Restdienstzeit von einem Jahr!)
Ein Urteil über diese beiden Fälle möchte ich jedem selbst überlassen, beide sprechen jedoch für sich!
U. Kaiser