Hallo,
Ich habe vor einiger Zeit hier schon mal einen Thread eröffnet.
Ich war letzten Sommer schon beim BW-Karrierecenter und bewarb mich für den Freiwilligen Wehrdienst.
Leider liefen zu der Zeit zwei Strafverfahren gegen mich: 1x Trunkenheit im Verkehr(später: Fahrlässiger Vollrausch)+ 1x wgn. Betrug.
Ich gab das natürlich ordnungsgemäßig an und bekam dann irgendwann von der Rechtsabteilung einen Brief, u.a. sollte ich Kopien der Urteilsabschriften einreichen.
Das Problem war: Die Verfahren liefen schon mehrere Jahre und es war noch kein Ende in Sicht.
Also ließ ich die Frist verstreichen und kümmerte mich erstmal nicht mehr darum, da ich hier keine Chance sah trotzdem eingestellt zu werden.
Im Januar war jetzt zum Glück die letzte Gerichtsverhandlung: Wurde wgn. dem Betrug zu Verwarnung+80 Sozialstunden und wgn. dem Fahrlässigen Vollrausch (bin unter Medikamentenwirkung gefahren) zu einer Verwarnung+Führerscheinentzug mit 3 Monaten Sperrzeit (Mindestdauer). Beides jeweils nach Jugendstrafrecht, weil ich damals noch unter 21 war.
Jetzt meine Frage: Mein Führungszeugnis dürfte ohne Eintragungen sein, muss ich die Verurteilungen trotzdem angeben?
Vor allem in Hinblick auf die Tatsache, dass ich sie bei meiner ersten Bewerbung angegeben habe und soweit ich mich erinnern kann, gibt es auch ein weiteres Feld für "Wurde ihnen schon mal die Fahrerlaubnis entzogen?" gibt?
Ist es wahrscheinlich das es dazu führt, dass ich für den freiwilligen Wehrdienst nicht tauglich bin?
Und zuletzt noch eine andere Frage: Frühester Dienstantritt wäre ja der 01.04.2015. Da ich eventuell eine Ausbildung anfangen möchte, könnte es sein, dass ich am 01.09 (also nach 5 Monaten) abbrechen müsste, ist man dann trotzdem Reservist? Das wäre mir persönlich schon wichtig.