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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?  (Gelesen 199674 mal)

LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #165 am: 07. Dezember 2015, 15:14:42 »

Auch wenn das Gesetz noch nicht amtlich verkündet ist,

hat das BVA damit begonnen, für die bereits vor dem 01.01.2016 im Dienst befindlichen
SaZ und BS die Datenbestände bzgl. des Aufstiegs in die nächste Erfahrungsstufe automatisiert anzupassen.

Beispiel :
Der Soldat wäre nach bisherigen Recht zum 01.02.2017 von Stufe 7 in Stufe 8 aufgestiegen, nach 5 Jahren.

Jetzt ist im Datenbestand ein neuer Datensatz ab 01.01.2016 und im Datenfeld "N.Vorrück", 01.02.2016.

Da nach neuem Recht der Aufstieg von Stufe 7 nach Stufe 8 nach 4 Jahren erfolgt.



Wie sich die Maßnahmen für ab 01.01.2016 neu eingestellte Soldaten gestalten werden, muss noch abgewartet werden !
Es fehlt hier noch an den Durchführungsbestimmungen... (zumindest kenne ich sie noch nicht...)



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dunstig

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #166 am: 07. Dezember 2015, 15:23:01 »

Kann man die in deinem Beispiel erwähnte Regelung irgendwo nachlesen? Auf die Schnelle habe ich da jetzt nichts gefunden.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #167 am: 08. Dezember 2015, 11:43:25 »

Ergibt sich aus

Deutscher Bundestag  Drucksache  18/6156 (i.d.a.F.)
18. Wahlperiode
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten  Besoldungsänderungsgesetzes  (7. BesÄndG)
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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #168 am: 14. Dezember 2015, 07:22:09 »

Quelle : IntranetBw vom 10.12.2015

"Berlin, 10.12.2015.

Ein weiterer Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des Arbeitgebers Bundeswehr ist getan! Das Siebte Besoldungsänderungsgesetz vom 3. Dezember enthält zahlreiche neue Regelungen, die zu einer verbesserten Bezahlung der Beschäftigten führen.

Das Gesetz wurde am 5. November vom Bundestag beschlossen und tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Es enthält in Ergänzung zum Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz weitere Verbesserungen für die Angehörigen der Bundeswehr

Aufstieg in den Erfahrungsstufen

Ein Schwerpunkt ist die Neustrukturierung der Erfahrungsstufen der Grundgehälter der Soldatinnen und Soldaten. Hier entfällt die bisherige Bezugnahme auf die Vollendung des 21. Lebensjahres als Startpunkt für den Aufstieg in den Stufen. Nunmehr gilt die gesamte Zeit ab Einstellung als Erfahrungszeit. Junge Soldatinnen und Soldaten erreichen damit die zweite Erfahrungsstufe künftig früher als bisher. Auch Langdienende steigen schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 beziehungsweise ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten werden denen der Beamten angeglichen.

Ein 18-jähriger Soldat, der zum 1. März 2016 seinen Dienst bei der Bundeswehr antritt, erreicht zum Beispiel die zweite Erfahrungsstufe dann am 1. März 2018 und somit 3 Jahre früher als zuvor.

Sogenannten lebensälteren Quereinsteigern wurde bisher die Zeit zwischen dem 21. Lebensjahr und der Einstellung pauschal als Erfahrungszeit angerechnet. Um die Eingangsstufen für diese Gruppe weiterhin attraktiv zu halten, können ihnen nun gleichwertige hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst und bisherige Wehrdienstzeiten sowie bestimmte berufliche Qualifikationszeiten und förderliche hauptberufliche Zeiten als Erfahrungszeit angerechnet werden. Dies gilt für alle ab dem 1. Januar 2016 neueingestellten Zeit- und Berufssoldatinnen und -soldaten.

Soldatinnen und Soldaten, die bislang den alten Regelungen unterfallen, werden mindestens mit der bisher erreichten Erfahrungsstufe in die neue Stufensystematik übergeleitet und profitieren im folgenden Stufenverlauf von den kürzeren Stufenlaufzeiten.

Der beschleunigte Aufstieg in den Erfahrungsstufen führt im Ergebnis zu einer verbesserten Besoldung für sowohl neu einzustellende als auch bereits im Dienst befindliche Soldatinnen und Soldaten."




Pauschal kann man also festhalten:

1.
Ab 01.01.2016 wird nach den neuen Regeln bei Einstellung verfahren

2.
Bei Einstellung mit einem untersten Dienstgrad ( Schütze, Flieger, etc. ) beginnt die Berechnung der Erfahrungsstufen
mit Stufe 1 ab dem ersten des Monats der Ernennung zum SaZ.

3.
Es gibt eine gesonderte Staffelung der Erfahrungsstufen für die Offz/Uffz-Laufbahn und Mannschafts-Laufbahn

4.
Für Soldaten, die mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können, wird zukünftig individuell geprüft, ob u.a.
- Ausbildungszeiten
- hauptberufliche Tätigkeiten
bei der Einstellung angerechnet werden können.

Diese individuelle Prüfung hat zur Folge, dass Fragen nach der Erfahrungsstufe nicht mehr pauschal
beantwortet werden können!

Denn es gibt Zeiten die "soll" die zust. Stelle anerkennen und Zeiten die "kann" die zust. Stelle anerkennen.

Wie sich dies in der Praxis gestalten wird, muss abgewartet werden...




Hier ein Beispiel wie es bei Einstellung mit höherem Dienstgrad sein kann:

Einstellung eines Bewerbers im Sanitätsdienst als Rettungsassistent im Dienstgrad Hauptfeldwebel

Der Bewerber hat zum Zeitpunkt der Einstellung

+ eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Rettungsassistenten (Abschluss nach zwei Jahren) und
+ war im Anschluss in diesem Beruf 13 Jahre tätig. 


Folgende Zeiten können als Erfahrungszeiten anerkannt werden:

+ Die berufliche Ausbildungszeit von zwei Jahren,
   auch wenn die regelmäßige berufliche Ausbildungszeit drei Jahre umfasst
 
+ Die Berufstätigkeit von 13 Jahren, da es sich um eine förderliche hauptberufliche Tätigkeit handelt

Der Bewerber ist bei Einstellung der Erfahrungsstufe 5 zuzuordnen.

Für den Stufenaufstieg in die Stufe 6 sind bereits drei Jahre zu berücksichtigen.
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Jens79

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #169 am: 14. Dezember 2015, 07:51:14 »

Zitat
Auch Langdienende steigen schneller in höhere Stufen auf, da die bisherigen Stufenverlängerungen ab Stufe 4 beziehungsweise ab der Besoldungsgruppe A 8 entfallen. Die Stufenlaufzeiten der Soldaten werden denen der Beamten angeglichen.

Heißt ich brauche von A8 Stufe 5 zu A8 Stufe 6 "nur" noch 4 Jahre statt bisher 5 Jahre?
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #170 am: 14. Dezember 2015, 08:10:47 »

Ja.
Zitat
Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7. Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit in den Stufen 5 bis 7 bei Beamten in den Laufbahnen des einfachen Dienstes und bei Soldaten in den Laufbahnen der Mannschaften jeweils drei Jahre.
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leon381

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #171 am: 16. Dezember 2015, 15:41:11 »

Hallo zusammen,

Frage was passiert mit mir ab dem 01.01.16 ?

Ich Geb. 03/1981
Dienstzeitbeginn 11/99 Grundwehrdienst und (im Anschluss SaZ und BS) mit abgeschlossenen und später anerkannten Beruf (Automatisierung und Computertechnik).

Also mit den alten Erfahrungsstufen angefangen und als Oberfeldwebel A7 Ü4 in die Überleitfasse gegangen.
So jetzt kommt das was ich nicht Verstehen will.

Im März 2010 habe ich meine Erfahrungsstufe (neu) 4 erreicht.
Im Oktober 2012 Beförderung zu A8 (HF) in Stufe 4
So heute ist der 15.12.2015 bin sozusagen im 17 Dienstjahr und habe immer noch Stufe 4 und das noch bis zum 03/16
Also 6 Jahre Stufe 4 und egal wenn ich dazu befragt habe WBV/BVA die sagen das ist halt leider so.
Es geht mir nicht nur ums Geld (ein bisschen aber schon ;) ) aber ich habe mittlerweile ganz schön viele jüngere vom Alter und auch Dienstjahren bei mir im Gang sitzen die mich in der Erfahrungsstufe überholt haben und das ist was mich so ärgert.
Also wenn ich mir die neue Tabelle von den Erfahrungsstufen anschaue fehlen mir durch die Überleitung 2,5 Jahre und wenn jetzt noch ab 01.01.16 nicht mehr das 21. Lebensjahr ausschlaggebend ist, noch mal 3 Jahre.. Erfahrungszeit gegen über die jetzt neu einsteigen.
Oder sehe ich das Falsch??



 

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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #172 am: 18. Dezember 2015, 10:59:51 »

Hallo leon381,

auf Grund der sehr komplizierten Überleitungsregeln lässt sich von außen nur schwer eine sachgerechte Aussage treffen.

Meine Empfehlung:

1.
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an das BVA und bitten Sie um Prüfung und ggf. Berichtigung Ihrer
Erfahrungssstufe, da Sie die Vermutung haben, dass Sie bereits zum 01.03.2013 in Stufe 5 hätten aufsteigen müssen.

2.
Berufen Sie sich dabei auf das Schreiben:

Bundesministerium des Innern
"Durchführungsbestimmungen zu Artikel 3 DNeuG (Besoldungsüberleitungsgesetz) und Artikel 14 DNeuG
(Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung)" Az D3 - 221/020/54 vom 12.05.2009

und daraus auf das dort angeführte Beispiel auf Seite 48 , "Beispiel 2"

3.
Bitten Sie um Neufestsetzung der Erfahrungsstufe und Nachzahlung der entgangenen Bezüge.

4.
Bitten sie darum, dass man Ihnen im Falle der Ablehnung ganz klar erläutert, wie das BVA die
bisherigen Erfahrungsstufen berechnet hat und auf welcher rechtlichen Grundlage.

5.
Sobald Sie den Bescheid auf Ihren Antrag haben, kann man dann weitersehen...

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LwPersFw

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #173 am: 22. Dezember 2015, 13:37:02 »

Das 7. Besoldungsänderungsgesetz ist verkündet worden.

Dadurch werden die meisten der darin genannten Bestimmungen zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Im Anhang ein Informationsschreiben des BVA.
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Cally

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #174 am: 22. Dezember 2015, 13:55:43 »

Echt lustig, hab zufälligerweise gerade heute Mittag just4fun mal die EF 1-5 für mich samt Dienstbezüge und Alter ausgerechnet, geh ins Forum und sehe, es gibt eine Gesetzesänderung haha :D

Weiß schon jemand ob die Dienstbezüge sich ab März ändern?
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #175 am: 22. Dezember 2015, 21:16:24 »

Helft mir bitte mal auf die Sprünge. Mit welcher Erfahrungsstufe mache ich am 01.04.2016 als SU (FA) Wiedereinsteller weiter? Ich bin dann immer noch 29 Jahre jung.

Vom 01.04.2004 - 31.03.2008 habe ich bereits als Mannschafter vier Jahre gedient.

Jetzt habe ich mich ab 01.04.20016 bzw. 04.04.2016 als SaZ 16 für weitere zwölf Jahre verpflichtet.

Nach dem Download der vorgehangenen Datei komme ich zur folgender Erkenntnis:

Für ab dem 01.01.2016 neu eingestellte Soldatinnen und Soldaten:
- Die Stufenlaufzeit beginnt grundsätzlich mit dem Dienstantritt. (Was ja Erfahrungsstufe 1 bedeuten würde?)
- Für alle Soldatinnen und Soldaten gilt in der Stufe 1 eine einheitliche Laufzeit von zwei (welche ich ja als SaZ 4 bereits geschafft habe?)
Jahren.
Danach gilt:
für Feldwebel und Offiziere (entsprechend den Beamten des gehobenen und höheren
Dienstes)
in den Stufen 2 bis 4 eine Laufzeit von drei Jahren (zwei Jahre von den vorgedienten vier sind für die Stufe 1 weg, jetzt also Stufe 2 und bereits zwei Jahre von den vorgenannten drei erfahren?)
Bedeutet, dass ich am 01.04.2017 in die Erfahrungsstufe 3 komme?)

- Sofern berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten vorhanden sind, setzt die
personalbearbeitende Stelle ggf. eine abweichende Stufe fest bzw. rechnet
anerkennungsfähige Vordienstzeiten als Erfahrungszeit in der jeweiligen Stufe an.
Berücksichtigungsfähig sind insbesondere:
• Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit
• Kinderbetreuungszeiten von bis zu 3 Jahren pro Kind (meine Lebensgefährtin hat damals eine Tochter mit in die Beziehung gebracht, sie ist jetzt zehn Jahre jung und wir alle wohnen in einem Haushalt. Dazu ist noch diesen Dezember unser gemeinsamer Sohn auf die Welt gekommen, welcher ebenfalls bei mir im Haushalt wohnt. Ist hier was anzurechnen?)

Vielen Dank!
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Ralf

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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #176 am: 23. Dezember 2015, 07:04:11 »

Da wird sicherlich was anzurechnen sein (m.M.n. mind. die 4 Jahre als SaZ, ggf. dann noch Zeiten aufgrund Zivilberuf) , wie viel, kann dir aber derzeit keiner sagen. Zum einen, weil es ja noch keine Erfahrungswerte gibt und zum anderen, weil das ja individuell berechnet wird. Deswegen: Zitat von LwPersFw:
Zitat
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LwPersFw

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« Antwort #177 am: 23. Dezember 2015, 12:30:01 »

Um Ralf noch zu ergänzen...

...hier die vorläufige Handlungsanweisung für die Truppe bei Neueinstellung und Erstverpflichtung von FWD zum SaZ:

"Mit Wirkung vom 1. Januar 2016 gelten für die Festsetzung der Erfahrungsstufe bei der
ersten Ernennung von Soldatinnen und Soldaten neue Regelungen.

Entsprechende Durchführungshinweise sollen mit der Zentralen Dienstvorschrift A-1451/1
"Erstfestsetzung der Erfahrungsstufe bei Soldatinnen und Soldaten" bekannt gegeben.

Die ZDv befindet sich derzeitig in der Mitzeichnung.

Unabhängig von der Veröffentlichung der Zentralen Dienstvorschrift, gilt bei der ersten
Ernennung einer Soldatin oder eines Soldaten folgendes:

Liegt zum Zeitpunkt der ersten Ernennung einer Soldatin oder eines Soldaten mit Anspruch auf Dienstbezüge
keine endgültige Stufenfestsetzung vor, ist nach § 27 Abs. 2 Satz 1 BBesG die Stufe 1 (vorläufig) festzusetzen.

Die endgültige Stufenfestsetzung ist baldmöglichst vorzunehmen.…"
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Antw:Erfahrungsstufen-wie funktioniert das?
« Antwort #178 am: 23. Dezember 2015, 14:17:29 »

Bei mir handelt es sich ja nicht um eine Ersternennung m.M.n?! Ich wurde ja bereits 2004 zum Soldaten auf Zeit SaZ 4 ernannt und habe auch die vollen vier Jahre gedient.
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Ralf

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« Antwort #179 am: 23. Dezember 2015, 14:22:02 »

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