Moin,
ich hätte bezüglich der Neuregulung mal eine Frage zu der ich bisher leider nichts finden konnte.
Soweit ich es verstanden habe geht es primär darum junge Soldaten und Quereinsteiger mit Berufserfahrung oder entsprechenden Qualifikationen besser zu stellen.
Nun bin ich 27 Jahre alt, seit fast genau 10 Jahren Soldat und befinde mich noch immer in Erfahrungsstufe 3, da sich bei mir die Erfahrungsstufe noch immer nach der alten Berechnung nach Vollendung des 21. Lebensjahres zusammensetzt.
Wenn sich nun also ein 27 Jahre alter Zivilist, welcher mit 17 eine Ausbildung begonnen hat und bis dato seinem Beruf nachgegangen ist für einen Quereinstieg bei der Bundeswehr entscheidet, bedeutet dies meinem Verständnis nach, dass die Möglichkeit besteht, dass er mit Erfahrungsstufe 4 eingestellt wird. Oder sogar im nächsten Jahr mit Stufe 5, welche ich schon gar nicht mehr in meiner Dienstzeit als SaZ 12 erreichen kann.
Wie kann dies rechtens sein und warum wurde die Erfahrungsstufe der betroffenen Soldaten, deren Anzahl sich wahrscheinlich in Maßen hält, nicht angepasst? Falls jemand etwas zu solchen Szenarien gehört hat wäre ich für Informationen sehr dankbar. Ich kann verstehen wenn Gesetzesänderungen dazu führen, dass ab einem gewissen Zeitpunkt neu eingestellte Soldaten besser gestellt sind, als ich es damals war, jedoch kann es meiner Meinung nach nicht gerechtfertigt sein, dass ein Quereinsteiger mit einer ähnlichen Qualifikation und selben Alter eine höhere Erfahrungsstufe bekommt.
Beste Grüße!