Wenn ich als A7er Erfahrungsstufe 2 erhalten hab (zur Zeit des alten Systems), erreiche ich dann auch als derzeitiger A9er nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3? Und ab der 3 greift dann vermutlich auch bei mir das neue System, oder?
Ich wurde im Herbst 2015 zur Zeit des alten Systems als A7er in die Erfahrungsstufe 2 hochgestuft.
Werde ich nun als derzeitiger A9er dann dennoch gemäß altem System (Leiste A3-A7) nach 2 1/4 Jahren die Erfahrungsstufe 3 erreichen?
Dass dazwischen die Besoldungsstufen gewechselt haben, ist unerheblich, oder?
Ich verstehe es so:
Da mit A7 nach altem System auf die Erfahrungsstufe 2 geklettert, müssen gemäß Leiste A3-A7 alt 2 1/4 Jahre vergehen bis zur Erfahrungsstufe 3.
Mit Erreichen Stufe 3 erfolgt bei mir der Wechsel auf neues System.
So richtig?
Hallo aus München!
Die bisherigen Antworten waren mir etwas zu schwammig.
Ich mag Fakten.
Im Rahmen der letzten Anpassung des BBesG (7. Besoldungsänderungsgesetz)
wurde jeder SaZ/BS der zum Stichtag 31.12.2015 Anspruch auf Dienstbezüge hatte in das "neue" Recht übergeleitet.
Das heißt das neue System greift auch bei dir schon seit Inkrafttreten.
Relevant für die Überleitung war am Stichtag 31.12.2015
1. Welcher Laufbahn gehört der Soldat an? (Mannschaften oder sonstige)
2. Welche Erfahrungsstufe hat der Soldat erreicht?
3. Und seit wann befindet sich der Soldat in dieser Stufe?
Dein Fallbeispiel:
Stichtag: Sonstige Laufbahn, Stufe 2 seit Herbst 2015 (fiktiv: 01.10.2015)
Die Überleitung erfolgte also mit Stufe 2.
Nach neuem Recht beträgt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 zum Aufstieg nach Stufe 3 drei Jahre.
Für Soldaten die jedoch am Stichtag 31.12.2015 zur Stufe 1 oder 2 zugeordnet waren, gilt eine Übergangsregelung
gem. § 82 Abs. 2 Siebtes Besoldungsänderungsgesetz. Diese Soldaten benötigen zum Aufstieg von Stufe 2 zu 3 nur 2 Jahre 3 Monate.
Du steigst also ausgehend vom Stufenbeginn 01.10.2015 Stufe 2 am
01.01.2018 in Stufe 3.
Bis Stufe 5 beträgt die Stufenlaufzeit in sonstigen Laufbahnen immer je 3 Jahre. Ab Stufe 5 sind des 4 Jahre.
Beförderungen und Statuswechsel haben keinen Einfluss mehr. Laufbahnwechsel ggf. schon.
Liebe Grüße