JEDER Arbeitgeber muss/ wird seinen potentiellen Arbeitnehmern ihre Ausbildungen/ Erfahrungen/ Weiterbildungen/ Qualifikationen/ etc. anrechnen und dotieren (wenn diese dem Job mehr oder weniger zuträglich sind), denn sonst kommt keiner. Weder in der zivilen Wirtschaft noch im staatlichen Angestelltenverhältnis.
In der zivilen Wirtschaft macht dies definitiv
nicht JEDER Arbeitgeber ... und
müssen...
muss er dies überhaupt
nicht...
Würde es JEDER Arbeitgeber tun ...
...würde es z.B. nicht vorkommen, dass gerade Frauen, bei
gleicher Qualifikation und Leistung wie Männer, in weiten Bereichen 15 - 20 % weniger verdienen.
...würden nicht viele Arbeitnehmer deutlich
unter ihren Qualifikationen eingesetzt und bezahlt werden (und im Niedriglohnsektor, in der Zeitarbeit sind nicht nur Hauptschüler ohne Berufsabschluss...)
Aber der Arbeitgeber Bundeswehr
muss jedem die gleiche Besoldung zahlen, die das BBesG gesetzlich vorschreibt.
Und selbst die Zeiten, die dabei einer "Kann"-Regelung unterliegen - sind zu berücksichtigen, wenn die geforderten Bedingungen erfüllt werden.
Und ... wer sich vor Einstellung damit beschäftigt ... was ich von einem gebildeten Erwachsenen nicht nur erwarte, sondern fordere,
kann in Zeiten des Internet sehr wohl selbst die Erfahrungsstufe mit einem
guten Näherungswert ermitteln.
Man muss sich mit der Thematik nur selbst auseinandersetzen. Und nicht nur erwarten, dass alles vorgekaut wird.
Wenn man Probleme im Bereich der zivilen Krankenversorgung hat ... erläutert auch niemand dem Bürger das komplette SGB...
Definitiv kann ich den Wert der EF 1 bestimmen.
Und wem es zum "Vertragsabschluss" zu ungewiss ist ... zu wissen, dass er z.B. bei Einstellung als StUffz (ledig), ab Dienstantritt
mindestens ein Gehalt von ca. 1900 €/netto haben wird,
ohne das er dem Arbeitgeber
zunächst irgendetwas bringen wird,
da ja erst mal in der Ausbildung, der soll es halt lassen...
Niemand wird gezwungen.
...oder aber man akzeptiert, dass die Behörde etwas Zeit für die verwaltungstechnischen Abläufe benötigt und freut sich dann,
wenn im Bescheid steht, dass man anstatt EF 1... rückwirkend EF 2...oder sogar noch höher hat...
StUffz (ledig,
ohne Berücksichtigung unter/über 25):
Netto gesamt (Erhöhung ab 01.03.18):
EF 1 1984.22 €
EF 2 2044.21 €
EF 3 2104.47 €
EF 4 2150.25 €
EF 5 2197.51 €
EF 6 2242.85 €