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Autor Thema: hib-Meldungen 060, 061, 065 und 067/2015 vom 4. Februar 2015  (Gelesen 1667 mal)

StOPfr

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Themen heute:

   • Deutsche Unterstützung für Peschmerga

   • Ermittlungsverfahren bei Bundesbediensteten

   • Mitsprache bei neuer Nato-Eingreiftruppe

   • Linke lehnt Nato-Eingreiftruppe ab


Deutsche Unterstützung für Peschmerga

Auswärtiges/Kleine Anfrage - 04.02.2015

Berlin: (hib/AHE) Die deutsche Unterstützung der Kurdischen Autonomieregion im Irak im Kampf gegen den Islamischen Staat (IS) thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/3828). Die Abgeordneten berufen sich darin auf Berichte von Presse und Nichtregierungsorganisationen, die auf Menschenrechtsverletzungen durch Funktionsträger der kurdischen Autonomieregion hinweisen. „Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen im Irak gibt es zunehmende Berichte über Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen des Völkerrechts und Kriegsverbrechen durch Truppen der zentralirakischen Regierung, schiitischer Milizen, aber auch durch nordirakische Einheiten der Peschmerga“, schreiben die Fragesteller.

Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, „auf welcher Ebene und von welchen Mitgliedern der Bundesregierung welche Berichte wann bei Gesprächen mit der kurdischen Regionalregierung erörtert“ worden sind und ob die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten Teil der Endverbleibserklärung ist, die von der kurdischen Regionalregierung vor Erhalt der deutschen Waffenlieferungen im Jahr 2014 unterzeichnet wurde. Weitere Fragen zielen auf „Zerstörungen in der mehrheitlich sunnitisch-arabisch bewohnten Stadt Barzanke im Zuge der Rückeroberung durch nordirakische Peschmerga“ und auf die Haftbedingungen von Mitgliedern beziehungsweisen Terrorverdächtigen des IS in der kurdischen Autonomieregion. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, welche Waffen bei der erneuten Anfrage der kurdischen Regionalregierung Ende 2014/Anfang 2015 in welcher Menge aus Deutschland erbeten worden seien und welche Vorsichtsmaßnahmen unternommen würden, „um zu verhindern, dass möglicherweise an Kriegsverbrechen beteiligte Personen durch Angehörige der Bundeswehr ausgebildet werden“.

Quelle


Ermittlungsverfahren bei Bundesbediensteten

Inneres/Antwort - 23.11.2011

Berlin: (hib/STO) „Ermittlungsverfahren gegen Bundesbedienstete und nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigte in der Bundesverwaltung“ sind Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/3782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3659). Wie die Fraktion darin schrieb, führt der aktuelle Bericht zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung für das Jahr 2013 19 Ermittlungsverfahren gegen Bundesbedienstete - vier im Auswärtigen Amt (AA), fünf im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), vier im Bundesinnnenministerium (BMI), drei im Bundesfinanzministerium (BMF), zwei im Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und eines im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - sowie acht Verfahren gegen nicht im öffentlichen Dienst Beschäftigte auf.

Der Antwort der Bundesregierung zufolge betrafen die 19 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten in der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung im Falle des AA ausschließlich die Auslandsvertretungen sowie im Falle der übrigen Ressorts ausschließlich den nachgeordneten Bereich. Die acht gegen Dritte eingeleiteten Verfahren betrafen laut Vorlage lediglich den Zuständigkeitsbereich der Ressorts und richteten sich nicht gegen Bundesbedienstete.

Wie die Regierung schreibt, wurden im Jahr 2013 im Geschäftsbereich des AA insgesamt vier Ermittlungsverfahren gegen insgesamt fünf Beschuldigte an den Auslandsvertretungen Ankara, Teheran, Sanaa und Lagos geführt. Betroffen seien ein Beamter sowie vier lokal Beschäftigte gewesen. Die zur Last gelegten Delikte seien Beihilfe zur unerlaubten Einreise beziehungsweise „Einschleusen von Ausländern/Visakorruption“. In zwei Fällen stellte die Staatsanwaltschaft den Angaben zufolge die Ermittlungen ein, in zwei weiteren Fällen ermittelten die zuständigen Staatsanwaltschaften noch.

Im BMAS-Bereich seien sieben Fälle von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet worden, heißt es in der Antwort weiter. Von diesen seien fünf auf Mitarbeiter der BA und zwei auf Externe entfallen. Laut Vorlage wurde den Mitarbeitern der BA jeweils Bestechlichkeit zur Last gelegt und den Externen Vorteilsgewährung beziehungsweise Bestechung. Das Amtsgericht Stuttgart habe einen Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Nach BA-Angaben sei in drei der fünf Fälle gegen Mitarbeiter eine Einstellung erfolgt, da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Anlass zur Erhebung einer Anklage gaben. In einem Fall seien die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Bei einem der externen Fälle sei ein Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung (24 Tagessätze à 20 Euro) erlassen worden. In einem weiteren externen Fall sei der BA noch kein Ergebnis der Strafanzeige mitgeteilt worden.

Beim BMVI betraf der Fall laut Vorlage das Luftfahrt-Bundesamt. Dabei sei es laut Anklageschrift um Vorteilsannahme gegangen. Das Hauptsacheverfahren sei noch nicht durchgeführt worden.

Im Bereich des BMVg betrafen die beiden Fälle das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAIN Bw) sowie das Marinestützpunktkommando Eckernförde, wie aus der Antwort weiter hervorgeht. Danach ging es in beiden Fällen um den Verdacht der Vorteilsannahme. Im Fall des Tatverdachts gegen einen Mitarbeiter des Marinestützpunktkommandos habe die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren eingestellt; im Verfahren zum BAAIN Bw sei eine Anklage bisher nicht erfolgt.

Im BMI-Bereich betraf ein Fall das Beschaffungsamt und drei Fälle das Bundeskriminalamt (BKA), wie die Regierung weiter ausführt. Dabei sei es um den Verdacht der gewerbsmäßigen Untreue, des Betruges und der Urkundenfälschung gegangen, um den Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie um den Verdacht der Vorteilsannahme. Während das Verfahren im Bereich des Beschaffungsamtes vor der Anklageerhebung stehe, sei es in den Verfahren im Bereich des BKA zu Verfahrenseinstellungen gekommen.

Beim BMF handelt sich der Antwort zufolge um zwei Verfahren im Bereich der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, bei denen es um Betrugsverdacht und Vorteilsnahme bei der Auftragsvergabe ging, sowie ein Verfahren im Bereich der Zollverwaltung, bei dem Bestechlichkeit sowie Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht zur Last gelegt wurden. Das letztere Verfahren wurde laut Bundesregierung vor einem Amtsgericht geführt und mit der Auflage der Zahlung eines Geldbetrages an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt. Bei einem der beiden anderen Verfahren „wird nach derzeitigem Kenntnisstand noch ermittelt“; das andere sei eingestellt worden.

Quelle


Mitsprache bei neuer Nato-Eingreiftruppe

Auswärtiges/Antrag - 04.02.2015

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/3922), den Bundestag in die Entscheidung über die neue schnelle Nato-Eingreiftruppe einzubeziehen. Diese sei Teil des „Readiness Action Plan“, den die Nato-Mitglieder<span> </span>als Reaktion auf die von mehreren Mitgliedsstaaten geäußerten Sicherheitsbedenken im September 2014 beschlossen haben, die wegen der Situation in der Ukraine eine veränderte Bedrohungslage konstatierten. „Viele Fragen zu Struktur, Ausrichtung und Aufgabe des Verbandes sind noch offen, insbesondere was die Entscheidungshoheit, die Befehlskette, die Verwendung der Truppen, vor allem aber die Wahrung der Parlamentsbeteiligungsrechte bei der Entsendung bewaffneter Streitkräfte angeht“, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf dem NATO-Verteidigungsministertreffen am morgigen Donnerstag in Brüssel „keine abschließende Entscheidung über das Konzept“ Eingreiftruppe zu treffen, „ohne den Deutschen Bundestag vorher eingehend zu konsultieren“. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Beteiligungsrechte des Bundestags zur Mandatierung von Einsätzen im Rahmen der Eingreiftruppe „nicht eingeschränkt oder umgangen werden“.

Der Antrag steht am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Quelle


Linke lehnt Nato- Eingreiftruppe ab

Auswärtiges/Antrag - 04.02.2015

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke lehnt die Schaffung einer Nato-Eingreiftruppe („Very High Readiness Task Force“) im Osten Europas ab. „Die Stationierung von Vorausposten für eine solche militärische ‚Speerspitze‘ ist ein gefährlicher Schritt, der entscheidend zur Dynamik der Feindseligkeiten im Verhältnis zwischen Russland und der Nato beiträgt“, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (18/3913), der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Nötig sei vielmehr „ein klares Stoppzeichen gegen die Eskalation: keine Entsendung zusätzlicher NATO-Truppen nach Osteuropa.“ Auch eingedenk ihrer Geschichte solle sich die Bundesrepublik Deutschland für eine grundlegende Entspannung, und eine Demilitarisierung in Osteuropa einsetzen, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, keine Einheiten der Bundeswehr für die „Provisional Response Capability“ und die „Very High Readiness Task Force“ der Nato zur Verfügung zu stellen und die deutsche Zustimmung zur Aufstellung und Stationierung dieser Eingreiftruppe im Nato-Rat zurückzunehmen. Zudem soll sich die Bundesregierung für „Schritte einer räumlichen Trennung der militärischen Kräfte der westlichen Allianz und Russlands entlang der russischen Westgrenze“ sowie für den Beginn einer umfassenden Demilitarisierung der Konfliktparteien in der Ukraine einsetzen, „um endlich ernsthafte humanitäre Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung des Donbass zu ermöglichen“.

Quelle


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