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Autor Thema: kein FvD trotz we dienst  (Gelesen 3677 mal)

daniel8491

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kein FvD trotz we dienst
« am: 08. Januar 2006, 18:02:12 »

Hi ich hätte da mal ne frage vieleicht kann mir ja jemand helfen also bei uns in der Kompanie war es bis jetzt so geregelt wenn mann am Wochenende dienst gemacht hat sprich Sa. und So.
hat man dafür einen bzw 2 tage frei bekkommen.
Gibt es davür irgend eine regelung oder ist es dem Spies überlassen was er einem gibt Frei oder Finanz?
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MatStd

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #1 am: 08. Januar 2006, 19:02:54 »

Mir wurde erklärt, dass man ein Recht auf einen freien Tag hat, wenn man an einem eigentlich freien Tag Dienst geleistet hat. Wäre bei dir also der Fall.
Für einen Sonntagdienst  gab es bei uns dementsprechend einen freien Tag und einmal finanziellen Ausgleich.

Für Dienste in der Woche hat man also kein Recht auf einen zusätzlichen freien Tag. Und bei Übungen und so gilt dies soweit ich weiß auch nicht...

PS: Bin mir nicht hundertprozentig sicher, habe keine Vorschrift zur Hand. Wie oben beschrieben wurde es in meiner Einheit gehandhabt. Also bitte vorsichtig mit der Aussage umgehen und mich ggf korrigieren ;)
« Letzte Änderung: 08. Januar 2006, 22:32:48 von MatStd »
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Casper

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #2 am: 08. Januar 2006, 19:42:40 »

Als FWDL/GWDLer haben wir für Dienste von Sonntag auf Montag zwei Anrechnungsfälle bekommen. Für den Rest der Woche jeweils einen Anrechnungsfall. Wen nich mich richtig erinnere, konnten wir dafür aber nicht freinehmen, sondern mussten uns auszahlen lassen.
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Mikroboy

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #3 am: 10. Januar 2006, 13:38:06 »

Laut Vorschrift ist der Dienst an Sonn und Feiertagen doppelt zu vergüten...im Regelfall gibts dann vom Chef einen tag vergütet und einen Tag frei....Ob es vergütet oder frei gegeben wird hat vollkommen der chef zu entscheiden, im Regelfall kann man bei dem aber auch seine Wünsche dazu äußern...Bei übungen die über die kompanieebene hinausgehen, verfällt NUR das Recht auf die Zulage Dienst zu Ungünstigen Zeiten...
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Anne

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #4 am: 21. Januar 2006, 14:46:52 »

Am besten du wendest idch da an die Truppenverwaltung, die können dir da ganz genau auskunft geben, dafür sind sie ja da...

Die sind eigentlich immer bemüht, zu helfen.
Es kommt auch darauf an, ob du UvD/ GvD oder OvWa warst.......

Alles in allem liegt das aber nicht in der Hand vom Spieß, dafür gibt es Vorschriften.

(was das minimum angeht, er kann natürlich, wenn er sozial ist, noch das ein oder andere zu deinem Vorteil ändern...)
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Uffz

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #5 am: 21. Januar 2006, 16:47:56 »

Bei übungen die über die kompanieebene hinausgehen, verfällt NUR das Recht auf die Zulage Dienst zu Ungünstigen Zeiten...

Das ist so nicht richtig, es kommt genau drauf an was es war. Ich meine mich zu erinnern bei Zug-Übungen bekommt man was, bei Kp-Übungen nicht.

Dann meine ich noch mich an einen Text zu erinnern, wo stand, wenn man den FvD in dem Jahr abbauen kann, kann er gewährt werden, ansonsten Finanziell. Es liegt aber am Chef, wie schon geschrieben wurde.
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Uffz

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #6 am: 21. Januar 2006, 16:51:58 »

Es kommt auch darauf an, ob du UvD/ GvD oder OvWa warst.......

und wo ist der Unterscheid?
von Mo-Fr bekomme ich zwischen 12 und 16 h Dienst 1/2 AF
ab 16 h 1 AF
Am Wochenende war es glaube ich über 10 h, 1 AF

Und da ist es doch egal ob ich Uvd, GvD oder OvWa bin, wieso soll da ein unterschied sein?
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StUffz

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #7 am: 24. Januar 2006, 07:57:21 »

Also meines Wissens nach sagt die Vorschrift, dass bis zum 11. Dienstmonat nur Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht und erst danach FvD genehmigt werden kann.

Gruß
StUffz
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Mikroboy

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #8 am: 24. Januar 2006, 08:00:44 »

Also meines Wissens nach sagt die Vorschrift, dass bis zum 11. Dienstmonat nur Anspruch auf finanziellen Ausgleich besteht und erst danach FvD genehmigt werden kann.

Gruß
StUffz

Falsch das sagt die vorschrift nicht...hundertprozentig....

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Mikroboy

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #9 am: 24. Januar 2006, 08:01:39 »

Bei übungen die über die kompanieebene hinausgehen, verfällt NUR das Recht auf die Zulage Dienst zu Ungünstigen Zeiten...

Das ist so nicht richtig, es kommt genau drauf an was es war. Ich meine mich zu erinnern bei Zug-Übungen bekommt man was, bei Kp-Übungen nicht.

Dann meine ich noch mich an einen Text zu erinnern, wo stand, wenn man den FvD in dem Jahr abbauen kann, kann er gewährt werden, ansonsten Finanziell. Es liegt aber am Chef, wie schon geschrieben wurde.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil.. ;D..ich versuche mal die Vorschrift digital zu beschaffen und dann könnt ihr ja mal selbst lesen....
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mib

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #10 am: 24. Januar 2006, 10:11:24 »

@alle
Wer nachschlagen will: geregelt ist das Ganze im 'Erlaß über den Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen der Soldaten'. Dort ist aufgeführt wer wie unter welchen Umständen zeitliche Belastung ausgeglichen bekommt.
@Jung / Uffz
Mit der Ebene (Zug/Kp/Btl) hat das ganze nichts zu tun. Es geht immer um 'Dienst'. (und bitte nicht verwechseln mit der Erschwerniszulage 'Dienst zu ungünstigen Zeiten' die es nur für Zeitsoldaten/BS gibt)
@Anne
Auf die Art des Dienstes kommt es zwar schon an, aber die von Dir genannten machen keinen Unterschied (anders: Schichtdienst, Rufbereitschaft, Reisezeit, etc...)
@Stuffz
Fast richtig. Vom ersten bis dritten Dienstmonat gibt es überhaupt keinen Ausgleich (weder finanziell noch zeitlich). Vom vierten bis neunten Monat soll grundsätzlich (mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen) ein finanzieller Ausgleich stattfinden.
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Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Mikroboy

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #11 am: 24. Januar 2006, 10:27:18 »


@Jung / Uffz
Mit der Ebene (Zug/Kp/Btl) hat das ganze nichts zu tun. Es geht immer um 'Dienst'. (und bitte nicht verwechseln mit der Erschwerniszulage 'Dienst zu ungünstigen Zeiten' die es nur für Zeitsoldaten/BS gibt)


sagte ich doch!!!  :P
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PitBull

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Re:kein FvD trotz we dienst
« Antwort #12 am: 24. Januar 2006, 12:33:52 »

Nah, super wie ihr das in Deutschland regelt.

Wenn ich Sa/So in meiner ABA vor drei Jahren ChvT hatte, dann hatte ich danach 2 h Nachbereitung und durfte dann "Glück ab!" wieder in den Dienst. Ansonsten von 18 Uhr am Sonntag (Dienstübernahme) frei unda mächsten morgen um 0730 Uhr Dienstbeginn.
Am Kurs war das besonders fein, wenn man es sich mit dem ZgKdt vertan hatte... ich war im Zug (Jägerlehrgang) die einzige und durfte 3 Wochenenden Dienst schieben (yippieh!)
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