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Autor Thema: Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?  (Gelesen 10360 mal)

Dackellackierer

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Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« am: 04. Mai 2015, 12:49:37 »

Hallo Forumgemeinde,
ich habe heute mal eine Frage an Euch zum Thema " Der Wehrbeauftrage des deutschen Bundestages".

Wir haben uns in den letzten Tagen lang und breit im Büro darüber unterhalten ob eine Eingabe dem einzelnen Soldaten helfen kann oder ob man nur ein Brief a la "Schön das Sie uns geschrieben haben, recht haben sie vielleicht auch, aber iss so" zurück bekommt.

Ohne konkret werden zu wollen, hat schon mal jemand etwas für sich über den Weg der Eingabe erreicht, außer vielleicht die Erwähnung im nächsten Jahresbericht?
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Jens79

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #1 am: 04. Mai 2015, 13:06:14 »

Kennen Sie den Bericht des Wehrbeauftragten der jedes Jahr erscheint?
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Dackellackierer

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #2 am: 04. Mai 2015, 13:13:33 »

Kennen sie "man antwortet nicht mit einer Gegenfrage auf eine Frage"?
Danke
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Ralf

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #3 am: 04. Mai 2015, 13:25:10 »

Auf eine Frage kann an durchaus mit einer Gegenfrage antworten, wenn z.B. die Frage nicht eindeutig war oder man ausloten will, wo man mit der Antwort ansetzen muss. Beim Urschlamm oder doch schon weiter oben. Und man sollte dann auch nicht so pikiert reagieren, sonst gibt's vielleicht keine zielführenden Antworten.

Zum Thema:
Meiner Meinung nach wird das sinnvolle Instrument des Wehrbeauftragten mittlerweile oftmals missbraucht. Es gibt keine Nacht, die man einhalten muss und eine Email ist mal eben auch mit 2 Promille schnell getickert. Was man damit "anrichtet", also welcher Arbeitsaufwand und wie viele Mann-/Frau-Stunden da dran hängen, da machen sich viele keine Gedanken.
Für die meisten Dinge, in denen man sich falsch behandelt fühlt, reicht das Instrument der Beschwerde, diese hat nämlich auch Rechtsbindung in ihrer Entscheidung und zeigt den weiteren Weg zum Einlegen von Rechtsmitteln auf. Mit dieser wird geprüft, ob alle Rechtsvorschriften, Erlasse etc. eingehalten wurden.
Der WBdBT ist eher dafür gedacht, generelle Missstände aufzuzeigen.
Eine rechtliche Bindung an die Meinung des WBdBT gibt es nicht. Gleichwohl wird das dort Recherchierte und die Empfehlung oftmals im Rahmen der Dienstaufsicht umgesetzt.
« Letzte Änderung: 04. Mai 2015, 14:00:02 von Ralf »
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Jens79

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #4 am: 04. Mai 2015, 13:26:51 »



Ja. Es gibt Soldaten den wurde schon im konkreten Fall geholfen und ja, es gibt auch Soldaten die sich beschwert fühlten und als Antwort bekamen das es so wie es ist richtig ist.

Sie, oder wer auch immer meint eine Eingabe schreiben zu müssen, wird es ja dann selbst erfahren.
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dv_uffz

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #5 am: 04. Mai 2015, 14:01:37 »

Hallo,

nach fast 11 Jahren Dienstzeit habe ich mich vor kurzem auch entschieden, mich mit "drei" Missständen an den Wehrbeauftragten zu wenden. Diese Angelegenheiten beschäftigen mich jetzt schon seit langem, da diese vermutlich nicht nur mich, sondern auch andere Kameraden betreffen könnte. Der Wille zu einer Eingabe an den Wehrbeauftragten ist dementsprechend aus persönlichem Nachteil entstanden.

Da ich bis jetzt nur die beiden obligatorischen Standardschreiben (Eingangsbescheid, Abgabe zur Prüfung an die entsprechenden Stellen) erhalten habe, kann ich bisher keine Aussage über einen möglichen Ausgang / Erfolg treffen.

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F_K

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #6 am: 04. Mai 2015, 14:10:52 »

@ DV_Uffz:

.. und was war der Tenor des Beschwerdebescheides?
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dv_uffz

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #7 am: 04. Mai 2015, 14:18:53 »

Dass es derzeit geprüft wird ;)

Oder wolltest du etwas über meine Eingabe wissen ?
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F_K

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #8 am: 04. Mai 2015, 14:23:49 »

@ dv_uffz:

... wenn Deine "Beschwer" nun schon jahrelang vorliegt, muss die Bearbeitungszeit einer Beschwerde nach WBO von vier Wochen doch schon lange rum sein, es gibt also einen Beschwerdebescheid !?

("Zwangsweise" dauert eine Eingabe immer länger als eine Beschwerde ... und eine Eingabe hat rechtlich keine Bindungswirkung - die "Dienstaufsicht" kann man auch durch eine Meldung / Dienstaufsichtsbeschwerde an die Pflichten erinnern ....).
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dv_uffz

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #9 am: 04. Mai 2015, 14:33:20 »

ohhh, ich glaube da hast du mich missverstanden bzw. ich mich ungünstig ausgedrückt ;)

Eine Beschwerde hat es nie gegeben

Für mich war persönlich sehr schnell klar, dass diese Angelegenheiten nicht über eine Beschwerde hätten geregelt werden können, weil es nicht nur mich betreffen könnte, sondern möglicherweise auch andere Kameraden.

Im übertragenen Sinne wollte ich nur meinen Unmut über diverse Missstände äußern, um mein Gewissen zu beruhigen. Was letztendlich raus kommt, werde ich sehen :)

Wenn du mehr wissen möchtest (=> PN)
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wolverine

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #10 am: 04. Mai 2015, 15:32:06 »

Also, da ich wohl wahrscheinlich die meiste "Erfahrung mit dem Wehrbeauftragten" habe, kurz eine Erklärung, die hier im Forum aber schon ein (paar) mal stehen sollte: Der Wehrbeauftragte ist ein parlamentarisches Kontrollorgan und kein Vorgesetzter in der Hierarchie der Bundeswehr. Somit kann "der Wehrbeauftragte" schon grundsätzlich keinem Soldaten persönlich in seiner Sache helfen: Er kann niemandem etwas befehlen und keine Dienststellen anweisen.
Wenn der WB aber Kenntnis von tatsächlichen oder vermeintlichen Missständen erhält, ermittelt er, d. h. es geht ein Prüfauftrag die gesamte Bw-Kette herunter (angefangen oft beim BMVg). D. h. für den Betroffenen, dass jede Menge Dienstaufsicht bewegt wird. Das hat zwar den von Ralf beschriebenen Nachteil, dass die Bearbeitung einer Eingabe unheimlich aufwendig und teuer ist, für den Beschwerdeführer aber den Effekt, dass sehr schnell hohe Dienstaufsicht mit dem konkreten Fall befasst ist und hier oft auch höher qualifiziertes Personal. Wurde z. B. irgendeine Exotenvorschrift nicht beachtet weil die auf Einheits- oder Verbandsebene keiner kennt, kann es sein, dass die Dienstaufsicht im FüKdo hier schnell interveniert und Abhilfe schafft. Das führt dann beim Betroffenen zum Gefühl: "Der WB hat mir geholfen".
Man kann sich das etwa so vorstellen, dass die Eingabe quasi entgegensetzt zur Beschwerde verläuft: bei Letzter prüft zuerst die Einheits-, dann die Verbandsebene usw. Bei der Eingabe geht es vom Ministerium oder FüKdo runter.
Wird aber letztlich festgestellt, dass von Bw-Seite alles richtig gemacht wurde (d. h. Gesetze und Vorschriften wurden formal richtig beachtet und angewendet), geht der Bericht so an den WB. Wenn der das in Ordnung empfindet, bekommt der Eingebende tatsächlich nur das beschriebene "Danke-Schreiben". Findet der WB das Ergebnis nicht in Ordnung, schreibt er das in seinen Bericht als Mangel. Dem Eingebenden hilft das aber gar nichts.
Also Fazit: Vordringliches Mittel sollte immer (!) zunächst das Gespräch mit dem oder den Vorgesetzten sein und dann die Beschwerde! Wenn dann einer wirklich noch meint, hier wird Recht missachtet oder das bestehende Recht gehört auf den parlamentarischen Prüfstand, dann ist die Eingabe das Mittel der Wahl.
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Jägerlein1

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #11 am: 04. Mai 2015, 20:54:25 »

Ich melde mich hier auch mal zu Wort, ich habe auch einmal eine Eingabe geschrieben und mir persönlich, sowie anderen Betroffenen konnte geholfen werden, da der aufgezeigte Mangel dann tatsächlich abgestellt wurde.
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justice005

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #12 am: 05. Mai 2015, 06:53:58 »

Ich unterschreibe jedes Wort, das wolverine geschrieben hat.

Der Wehrbeauftragte hat keinerlei Eingriffsrechte, um einem einzelnen Soldaten zu helfen. Wenn also (übertrieben gesagt) die Bundeswehr dem Wehrbeauftragten den Stinkefinger zeigt, dann kann der Wehrbeauftragte nichts dagegen machen, außer in seinem Jahresbericht darüber zu lamentieren oder zwischendurch mal an die Presse zu gehen.

Deshalb ist juristisch betrachtet die Wehrbeschwerde nach der WBO deutlich besser, da dies ein echter Rechtsbehelf ist und man mit diesem Mittel notfalls vor Gericht sein Recht erstreiten kann.

Das Gefühl "der Wehrbeauftragte hat mir geholfen" rührt einzig und alleine daher, dass die verschiedenen Ebenen der Dienstaufsicht sich alle mit dem Fall befassen. Wenn sich also in der Sache des Soldaten etwas tut, dann weil irgendjemand in der Hierachie im Rahmen der Dienstaufsicht eine Entscheidung im Sinne des Soldaten getroffen hat. Dann hat aber nicht der Wehrbeauftragte geholfen, sondern irgendein Vorgesetzter, der aufgrund der Eingabe mit der Sache befasst war.

Ich selbst würde mich nur dann an den Wehrbeauftragten wenden, wenn es grundsätzliche Mängel geben würde, die die unmittelbaren Vorgesetzten auf Kompanie oder Bataillonsebene nicht lösen können. Wenn ich mich aber durch ein bestimmtes Verhalten von Vorgesetzten oder Kameraden falsch behandelt fühlen würde, würde ich immer die echte Beschwerde nach der WBO nutzen.

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OSG Oschi

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #13 am: 05. Mai 2015, 07:19:12 »

Ich denke mal die "Tattoo Geschichte" ist da ein gutes Beispiel... da hagelte es auch Eingaben und letztendlich hat sich auch was getan.
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funker07

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Antw:Habt ihr Erfahrungen mit dem Wehrbeauftragten?
« Antwort #14 am: 05. Mai 2015, 11:33:28 »

Letztendlich hat die militärische Führung auf Vorschlag des Wehrbeauftragten gehandelt.
Es kann sein, dass viele Eingaben dazu führen, dass rechtliche Rahmenbedingungen geändert werden.

Wenn sich ein Soldat in einem Einzelfall aber unrechtmäßig behandelt fühlt, ist die WBO besser geeignet.
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