Oke. (Also für SaZ und BS).
Bin nämlich verwirrt.
Auf der Reservistenseite steht, dass nach §43 mit verwertbaren Studium eine Einstellung sogar als Major möglich ist (Master mit Berufserfahrung).
Gleichzeitig steht auf einem Informationsschreiben, dass Offiziere des
Truppendienstes (SLV §26.2) grundsätzlich der Teilnahme "besonderer Auslandsverwendung" zustimmen müssen. Das steht bei den Offizieren des MilFD (SLV §26.2) nicht dabei. (Quelle:
https://mil.bundeswehr-karriere.de > Ihre Karriere > Mit Hochschulbildun > Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad > Informationsschreiben zum Verfahren §43 (3) SLV). Nun habe ich nicht direkt in der SLV nachgeschaut. Nur in dem Informationsschreiben.
Ergo haben beide die Möglichkeit StOffz zu werden.
Es wäre demnach möglich, mit einem Bachelor und verwendbarem Studium als Oberleutnant eingestellt zu werden, nach Offz-Kursen und Prüfung natürlich, dann nebenbei ein Master-Studium zu machen (z.B. Fernstudium oder nach 12 Jahren). Zwei Jahre im Beruf arbeitet Wirtschaft, und sich als Major wiedereinstellen lässt (mit Studium und Berufserfahrung im MilFD, ohne besondere Auslandsverwendung) oder sogar als Reservist zurückkommt und dann einen Antrag auf Übernahme zum BS stellt.
Selbst für einen SaZ 12 Uffz/Offz im MilFD wäre es sinnvoll die Bundeswehr zu verlassen, mit dem BFD ein Studium zu machen und ggf. wieder höher eingestellt zu werden als MilFD. Wie realistisch das ist sei einmal dahingestellt. Aber nach Aktenlage wäre es möglich und vielleicht sinnvoller, sofern man ein StOffz Dienstgrad anstrebt.