Bitte aufpassen...
Die o.g. "Anwartschaft der GKV'en" ist eine Besonderheit ausschließlich bei Auslandsverwendungen !
Beispiel:
Der Ehemann (Soldat) wird für 4 Jahre an einen MilAttStab nach Südamerika versetzt.
Seine Ehefrau war bis zur Versetzung in der GKV.
Das Ehepaar zieht für 4 Jahre ins Ausland. Kein deutscher Wohnsitz mehr.
Folgen:
Der Soldat unterliegt weiter der truppenärztlichen Versorgung - mit bestimmten Regeln für das jeweilige Einsatzland.
Er benötigt ggf. nur eine ergänzende Auslandsreisekostenversicherung...wenn er z.B. in einem anderen Land Urlaub machen möchte...
Die Ehefrau unterliegt durch den fehlenden Wohnsitz in Deutschland im nicht-EU-Ausland nicht mehr der Versicherungspflicht
in einer Krankenversicherung !
Die GKV übernimmt im nicht-EU-Ausland keine Leistungen.
Lösung : Die Ehefrau erhält 70% über die Beihilfe und muss sich für 30 % in einer privaten KV versichern.
Solange die Ehefrau bei Vertragsabschluss gesund ist...geht das i.d.R. auch problemlos.
Bleibt die Frage ... wie kommt die Ehefrau nach Ende der Auslandsverwendung wieder in die GKV ??
Einfachster Weg ... sofortige Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit...oder vergleichbaren...
Es kann aber Konstellationen geben, wo kein Zugang zur GKV möglich ist...
Und hier kann dann die "Anwartschaft der GKV" helfen !
Die Ehefrau ist dann praktisch 4 Jahre freiwilliges Mitglied, deren Anspruch auf Leistungen während eines
beruflich bedingten Auslandsaufenthaltes oder aufgrund des Anspruchs auf Beihilfe ruht.
Die Beitragseinstufung erfolgt hier bundeseinheitlich in Höhe von 10 v. H. der monatlichen Bezugsgröße.
Dies sind im Moment monatlich ca. 64 €.
Da die Mitgliedschaft also nahtlos besteht, nur keine Leistungen erbracht werden, ist sie ab dem 1. Tag
in Deutschland weiterhin in der GKV.
Mira, wenn Sie also nach Ihrer Dienstzeit definitiv wieder den Zugang zur GKV sicherstellen wollen...
...bleibt Ihnen aus meiner Sicht - bei dem Alter das Sie dann haben - nur eine Möglichkeit:
Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ernennung zum SaZ der GKV erklären,
dass Sie freiwilliges Mitglied bleiben wollen.
Ja, Sie zahlen dann 13 Jahre "umsonst" Beiträge...
Nur ... was machen Sie wenn Sie dann mit Ablauf der Beihilfe - 63/64 - sich zu 100 % in
der PKV versichern müssten... weil Sie nicht die Zugangskriterien für die GKV erfüllen... ?
Aus der Info des BMVg
"Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"
"Wer vor Übernahme zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit zuletzt
gesetzlich krankenversichert war, für den lebt nach dem Wehrdienst der Versicherungsschutz
bei der bisherigen Krankenkasse wieder auf.
Sofern im Rahmen einer Familienversicherung berücksichtigungsfähige
Angehörige (Lebenspartnerin/Lebenspartner, Ehegattin/Ehegatte, Kinder)
vorhanden sind, muss die Mitgliedschaft während des Wehrdienstes – zur
Aufrechterhaltung der Familienversicherung – im Rahmen einer freiwilligen
Versicherung weitergeführt werden. Alternativ kann bei Vorliegen der sonstigen
Voraussetzungen eine eigene freiwillige Mitgliedschaft der Angehörigen
begründet werden.
Achtung!
Dies muss der Krankenkasse innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist
von drei Monaten mitgeteilt werden.
Die Frist beginnt spätestens mit der Ernennung zur Soldatin auf Zeit
oder zum Soldaten auf Zeit.
Trotz Ihrer freiwilligen Mitgliedschaft haben Sie für Ihre eigene Person
im Falle einer Erkrankung keinen Anspruch auf Leistungen aus der GKV.
Der Anspruch ruht, da Sie unentgeltliche truppenärztliche Versorgung erhalten.
Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn die sonstigen gesetzlichen
Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. kein oder nur geringes Einkommen
der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners,
Kinder in Schul- oder Berufsausbildung).
Es besteht nahtloser Versicherungsschutz unmittelbar am Ende der
Dienstzeit, d. h. Sie haben sofort beim Ausscheiden aus der Bundeswehr den
vollen Leistungsanspruch aus der GKV."
Und noch zum Thema Anwartschaft für die 30% Restkostenversicherung über eine
PKV, wenn Sie nach DZE, während der ÜG, über die Beihilfe + PKV versichert sein wollen:
Die Beiträge der PKV richten sich nach dem Eintrittsalter.
Wenn Sie also dann mit 58 dort "einsteigen"...auch wenn es nur 30 % sind...
könnte es doch ein erheblicher Beitrag sein !
Lassen Sie sich also Angebote machen, die Ihnen die Beitragsgestaltung
aufzeigen, wenn Sie
a) eine "kleine" Anwartschaft (nur Zugang ohne Gesundheitsprüfung)
oder
b) eine "große" Anwartschaft (Zugang ohne Gesundheitsprüfung + Beitrag nach Alter bei Abschluss der Anwartschaft)
bei Diensteintritt abschließen.