Aufgrund der höheren Unfallgefahr, dürfen die normalen Übungsleiter Bw Radfahren und Geräteturnen nicht abnehmen. Wenn in deiner Einheit nur solche Übungsleiter vorhanden sind, ist es zulässig diese Disziplinen zu verwehren.
Es ist erstmal vollkommen bumms was die Übungsleiter abnehmen dürfen und was nicht, da danach überhaupt nicht gefragt war.
Der TE wollte wissen, ob zum Erwerb des DSA alle aufgelisteten Disziplinen angerechnet werden können, oder ob das bei einzelnen nicht der Fall ist.
Daher nochmal: Ja, es dürfen ALLE Disziplinen durchgeführt werden!
Dass eine Leistung von einem berechtigten Prüfer abgenommen werden müssen, ist wohl selbstverständlich. Ob es nun für jede Disziplin einen Berechtigten innerhalb der Bundeswehr, bzw einer bestimmten Einheit gibt, steht auf einem anderen Blatt.
In diesem Fall gilt das was dunstig schrieb: Wenn innerhalb der Bundeswehr kein berechtigter Prüfer zu finden ist, können die Disziplinen selbstverständlich auch von einem zivilen Prüfer in der Freizeit abgenommen werden. Wird allerdings nicht immer gerne gesehen - ändert aber nichts daran, dass es möglich ist.