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Autor Thema: Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn  (Gelesen 11377 mal)

Jens79

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #30 am: 16. August 2015, 20:56:27 »

Newmann

Es spielt überhaupt keine Rolle was du als Verhältnismäßig siehst. Dafür werden Juristen teuer bezahlt. Außerdem fehlen uns etliche Informationen um sich überhaupt ein Bild des Geschehens machen zu dürfen. Die Angaben des TE spiegeln nur seine Geschichte wieder. Das reicht nicht aus.

Aber wir sind uns zumindest einig das er erstmal erledigt ist.  ;)
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Flexscan

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #31 am: 16. August 2015, 21:00:30 »

Wegen der Waffe kann mir nichts angehangen werden, da ist alles legal, da es in den eigenen vier Wänden war.

Da irrst du aber gewaltig.
Die Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Auch da hat man sich an Gesetze zu halten und darf nicht irgendwelche Waffen zur Eigensicherung horten.
Selbst für kleinere Schreckschusswaffen benötigt man inzwischen den kleinen Waffenschein.

Eine Waffe sollte immer als letztes Mittel eingesetzt werden. Es wurde nicht erwähnt, das der Angreifer bewaffnet war.
Von daher sehe ich die Verhältnismässigkeit nicht gegeben und würde nicht so ohne weiteres davon ausgehen, daß das Verfahren so ohne weiteres geschlossen wird.
siehe Klaus

Den Antrittstermin 1.10. wirst Du wohl erst mal streichen können.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #32 am: 16. August 2015, 21:07:26 »

Zitat
... Selbst für kleinere Schreckschusswaffen benötigt man inzwischen den kleinen Waffenschein.  ...

Antwort von Sender Jerewan: "Im Prinzip ja, aber ..."

Zitat
... Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem neuen Waffengesetz (WaffG) vom 11. Oktober 2002 eingeführt, das am 1. April 2003 in Kraft trat. Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. ...

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleiner_Waffenschein
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jens79

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #33 am: 16. August 2015, 21:09:20 »

Flexscan

Er kann mehrere Schreckschusswaffen in seiner Wohnung haben. Für den Erwerb und den Besitz benötigt er keinen Kleinen Waffenschein. Das hatten wir aber schon.  ;)

Und der Rest ist Spekulation deinerseits.
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Newman

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #34 am: 16. August 2015, 21:10:36 »



Aber wir sind uns zumindest einig das er erstmal erledigt ist.  ;)

@Jens79
naja wenigstens was ;D
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Elvis22

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #35 am: 16. August 2015, 21:12:19 »

Selbst für kleinere Schreckschusswaffen benötigt man inzwischen den kleinen Waffenschein.

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Tiger123

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #36 am: 19. August 2015, 13:23:56 »

Hallo zusammen :)

Erst einmal vorab zum Thema Schreckschusswaffe und kleiner Waffenschein:

ZITAT: Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt.

Sprich, er kann auch ohne kleinen Waffenschein die Gewalt über die Schreckschusswaffe in der Wohnung ausüben.

_________________________

Notwehr:
Verhältnismäßigkeit sagt aus, das ich das mildeste Mittel anwende um die Gefahr von mir abzuwenden und den Angriff unmittelbar zu stoppen.
Nachdem wir hier keine Details haben ist das sicher schwer zu differenzieren.

Ist das Stiefvater jetzt 2,00m  groß, wiegt 120 kg und ist Boxer und der TE ist nur (bitte nicht falsch verstehen) 1,70m klein und wiegt 65 kg, dann kann man nicht erwarten das er sich mit "Fäusten" wehrt. Vielleicht war ja somit die Schreckschusswaffe das nächstmögliche Mittel im Moment um den Angriff von sich abzuwehren?
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An den TE:

Ist nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden bzw. bist du darüber Unterrichtet worden das eines gegen dich läuft?
Nein -> Nimm deinen Einstellungstermin wahr. Allerdings würde ich es mit meinem Stiefvater dann klären das er auch keine Anzeige erstattet.
Ja -> KarrCBw melden, deine Einstellung ist pfutsch würde ich mal sagen.

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Logikfrage:
Du sagst, dass du die Schreckschusswaffe legal besitzt. Das ist ja okay.
Du sagst, dass dein Stiefvater dir gefolgt bist als du auf dem Weg in dein Zimmer warst und dort handgreiflich wurde? Warum hast du DEINE Schreckschusswaffe frei in der Wohung/Haus liegen?


Liebe Grüße,
Marc
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