Hallo zusammen
Erst einmal vorab zum Thema Schreckschusswaffe und kleiner Waffenschein:
ZITAT: Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum „Führen“ (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt.
Sprich, er kann auch ohne kleinen Waffenschein die Gewalt über die Schreckschusswaffe in der Wohnung ausüben.
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Notwehr:
Verhältnismäßigkeit sagt aus, das ich das mildeste Mittel anwende um die Gefahr von mir abzuwenden und den Angriff unmittelbar zu stoppen.
Nachdem wir hier keine Details haben ist das sicher schwer zu differenzieren.
Ist das Stiefvater jetzt 2,00m groß, wiegt 120 kg und ist Boxer und der TE ist nur (bitte nicht falsch verstehen) 1,70m klein und wiegt 65 kg, dann kann man nicht erwarten das er sich mit "Fäusten" wehrt. Vielleicht war ja somit die Schreckschusswaffe das nächstmögliche Mittel im Moment um den Angriff von sich abzuwehren?
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An den TE:
Ist nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden bzw. bist du darüber Unterrichtet worden das eines gegen dich läuft?
Nein -> Nimm deinen Einstellungstermin wahr. Allerdings würde ich es mit meinem Stiefvater dann klären das er auch keine Anzeige erstattet.
Ja -> KarrCBw melden, deine Einstellung ist pfutsch würde ich mal sagen.
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Logikfrage:
Du sagst, dass du die Schreckschusswaffe legal besitzt. Das ist ja okay.
Du sagst, dass dein Stiefvater dir gefolgt bist als du auf dem Weg in dein Zimmer warst und dort handgreiflich wurde? Warum hast du DEINE Schreckschusswaffe frei in der Wohung/Haus liegen?
Liebe Grüße,
Marc