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Autor Thema: Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn  (Gelesen 11377 mal)

GastK1

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Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« am: 16. August 2015, 12:26:52 »

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt sie beantworten.
Ab 01.10.2015 beginnt mein Dienst als SAZ für 8 Jahre. Ich bin derzeit 18 Jahre alt und polizeilich völlig unbekannt. Vor einigen Tagen kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung in der eigenen Wohnung mit dem "Liebhaber" meiner Mutter. Es kam zum Streit, er wurde handgreiflich, ich fühlte mich bedroht und habe ihm mit einer Schreckschusswaffe ins Gesicht geschossen. Aufgrund der geringen Distanz wurden seine Augen verletzt, er musste operiert werden, ist aber auf dem Weg der Besserung und wird voraussichtlich keine Folgeschäden haben.
Nun ist die Frage, wie sich die Sache im Falle einer Anzeige auf die BW auswirkt?

Danke schonmal,
Grüße
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KlausP

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #1 am: 16. August 2015, 12:30:14 »

Zitat
... Nun ist die Frage, wie sich die Sache im Falle einer Anzeige auf die BW auswirkt? ...

So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden Sie nicht eingestellt. Alle Veränderungen, die Ihre Einstellung "gefährden" können, müssen Sie dem Karrierecenter mitteilen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Getulio

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #2 am: 16. August 2015, 12:30:49 »

Wenn das zu einer Verurteilung führt, was nach deiner Schilderung ziemlich wahrscheinlich sein dürfte, dann wäre es das vermutlich gewesen mit der Bundeswehr.

Für meinen Geschmack auch zu Recht, denn die Nummer ist wahrlich kein Kavaliersdelikt mehr.
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KlausP

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #3 am: 16. August 2015, 12:33:39 »

Wenn das zu einer Verurteilung führt, was nach deiner Schilderung ziemlich wahrscheinlich sein dürfte, dann wäre es das vermutlich gewesen mit der Bundeswehr.

Für meinen Geschmack auch zu Recht, denn die Nummer ist wahrlich kein Kavaliersdelikt mehr.

Von einwer Verurteilung sind wir im Moment aber noch meilenweit entfernt. Maximal gibt es ein Ermittlungsverfahren von Amts wegen, wenn der Vorfall polizeibekannt geworden ist.
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Getulio

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #4 am: 16. August 2015, 12:36:12 »

Richtig. Allerdings würde ich aus meiner Erfahrung die Wahrscheinlichkeit recht hoch einschätzen, dass ein Verfahren in einem solchen Fall nicht einfach eingestellt wird, sondern zu Staatsanwalt und Kadi geht.

Unter dem Strich hat der TE seiner Karriere bei der Bundeswehr mit der Aktion sicher nicht geholfen.
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miT

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #5 am: 16. August 2015, 12:39:47 »

 Im Zweifel für den Angeklagten!  Während des Ermittlungsverfahrens werden sie wahrscheinlich nicht eingestellt doch sollte sich eine Notwehrhandlung bestätigen und Sie freigesprochen werden steht ihrem Einstellungstermin natürlich nichts im Wege beziehungsweise einer späteren Einstellung.
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Kameradschaftliche Grüße!

Tommie

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #6 am: 16. August 2015, 12:42:54 »

Ab 01.10.2015 beginnt mein Dienst als SAZ für 8 Jahre.

Tja, das war´s dann wohl fürs erste ... ! Wenn Sie die Tatsache, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, dem KarrCBw mitteilen, wird als erstes die Heranziehungen aufgehoben, d. h. Sie werden ausgeplant! Und dann möchte der RB Akteneinsicht haben! Rechnen Sie, egal wie das Verfahren läuft, nicht mit einer Einstellung in die Bundeswehr vor Ablauf eines Jahres, es sei denn der RB verhängt eine längere Sperrfrist für Ihre erneute Bewerbung! Mit einer Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung, und bei diesem Tatbestand sind wir schon alleine deshalb, weil Sie dazu eine Waffe benutzt haben, kann es auch sein, dass Sie überhaupt nicht mehr eingestellt werden! Sollten Sie für die Schreckschusswaffe keinen "kleinen Waffenschein" haben, kommt eher noch was drauf statt weg, dann nimmt die Bundeswehr sie ohnehin nicht mehr!

Ach ja, sollten Sie den Gedanken hegen, einfach im Oktober hinzugehen und nichts zu sagen, dann könnte das schrecklich für Sie enden ;) ! Wenn die Bundeswehr dann über die "MiStra" erfährt, dass da was war, sind Sie nach § 55 Soldatengesetz schneller draußen als Sie eigestellt waren, natürlich unter Aberkennung eines Dienstgrades und anschließend ohne jede Chance auf eine Wiedereinstellung!
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ulli76

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #7 am: 16. August 2015, 12:49:37 »

Läuft denn überhaupt ein Ermittlungsverfahren? Und weiss der TE überhaupt, dass gegen ihn eins läuft?

Wenn nein- Füße stillhalten und warten bis was kommt. Und dann wenn du noch Zivilist bist mit dem Einplaner, wenn du dann schon eingestellt bist mal vertrauensvoll mit deinem Zugführer sprechen (der wird dich dann an den weiterleiten, der zuständig ist)
Wenn ja- nochmal genau in den Unterlagen nachlesen, was gemeldet werden muss. Und DANN mal Verbindung mit dem Einplaner aufnehmen. Das ganze hört sich auf den ersten Blick ja wie eine Notwehr an. Ist aber noch die Frage ob du legal an die Waffe gekommen bist.

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miT

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #8 am: 16. August 2015, 12:50:22 »

 Du, Tommi, ch bin zwar kein Jurist aber ich glaube in den eigenen vier Wänden darf er auch ohne kleinen Waffenschein eine Schreckschusswaffe führen und zu Selbstverteidigung einsetzen. Das Gericht wird sich aber fragen warum er sie griffbereit hatte .... Und viele andere Kleinigkeiten wie "Vorsätzlich Gesicht?!"
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markxxx6

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #9 am: 16. August 2015, 12:53:02 »

Ab 01.10.2015 beginnt mein Dienst als SAZ für 8 Jahre.

! Sollten Sie für die Schreckschusswaffe keinen "kleinen Waffenschein" haben, kommt eher noch was drauf statt weg, dann nimmt die Bundeswehr sie ohnehin nicht mehr!
Zum führen in den eigenen vier Wänden wird kein kleiner Waffenschein benötigt
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ulli76

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #10 am: 16. August 2015, 12:57:21 »

Wir wissen ja noch nicht einmal, ob es seine Waffe war oder ob sie dem potentiellen Stiefvater oder evtl. sogar der Mutter gehört und er sie einfach nur gegriffen hat.
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miT

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #11 am: 16. August 2015, 13:03:36 »

Hach ist das Spannent :-)) Wir brauchen mehr Infos ☺️☺️  Nein Ernst es gibt nur zwei Fakten eine davon ist sie werden aktuell nicht eingestellt sollte ein Ermittlungsverfahren laufen und je nach Ergebnis des Ermittlungsverfahrens steht nichts im Wege oder sie werden halt definitiv nicht mehr eingestellt !  Sollte kein Ermittlungsverfahren laufen oder sie nicht offiziell darüber belehrt worden sein oder Kenntnis haben treten Sie den Dienst ganz normal an.  Mit dem Hintergedanken dass es relativ schnell wieder vorbei sein kann
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A-Bomb

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #12 am: 16. August 2015, 13:07:11 »

Ab 01.10.2015 beginnt mein Dienst als SAZ für 8 Jahre.

Tja, das war´s dann wohl fürs erste ... ! Wenn Sie die Tatsache, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, dem KarrCBw mitteilen, wird als erstes die Heranziehungen aufgehoben, d. h. Sie werden ausgeplant! Und dann möchte der RB Akteneinsicht haben! Rechnen Sie, egal wie das Verfahren läuft, nicht mit einer Einstellung in die Bundeswehr vor Ablauf eines Jahres, es sei denn der RB verhängt eine längere Sperrfrist für Ihre erneute Bewerbung! Mit einer Vorstrafe wegen schwerer Körperverletzung, und bei diesem Tatbestand sind wir schon alleine deshalb, weil Sie dazu eine Waffe benutzt haben, kann es auch sein, dass Sie überhaupt nicht mehr eingestellt werden! Sollten Sie für die Schreckschusswaffe keinen "kleinen Waffenschein" haben, kommt eher noch was drauf statt weg, dann nimmt die Bundeswehr sie ohnehin nicht mehr!

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Moin Tommie,

da muss ich dich leider verbessern. Das eine Waffe benutzt wird erfüllt den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Eine schwere KV wird es erst wenn die Augen dauerhaft ihre Sehfähigkeit verlieren.  ;)
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Jens79

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #13 am: 16. August 2015, 13:08:41 »

Zitat
... Nun ist die Frage, wie sich die Sache im Falle einer Anzeige auf die BW auswirkt? ...

So lange das Verfahren nicht abgeschlossen ist, werden Sie nicht eingestellt. Alle Veränderungen, die Ihre Einstellung "gefährden" können, müssen Sie dem Karrierecenter mitteilen.

Wenn denn überhaupt ein Verfahren eingeleitet wurde. Das wurde ja vom TE nicht näher erläutert. Das wäre noch wichtig zu Wissen.

Richtig ist auch, dass der TE laut eigener Schilderung eine Gefährliche Körperverletzung begangen hat. Aus der KÖNNTE vielleicht eine schwere werden.
Er benötigt keinen "Kleinen Waffenschein" wenn er diese Waffe NICHT AUSSERHALB der eigenen vier Wände führt.

Und so wie Ulli schon schrieb, wissen wir weiter Garnichts.
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F_K

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Antw:Strafverfahren kurz vor Dienstbeginn
« Antwort #14 am: 16. August 2015, 14:00:23 »

Teilweise Offtopic:

Es gibt kein Führen von Waffen innerhalb des eigenen befriedeten Grundstücks /   Wohnung.

... Und bei einer Notwehr Handlung ist es erstmal "egal", wie man da an die Waffe gekommen ist - und selbstverständlich muss man schon ins Gesicht Schiessen, um mit diesem Waffentyp eine Verteidigung zu bewirken.
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