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Autor Thema: Widerspruch nach Absage des KC  (Gelesen 11067 mal)

Pascal93_

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Widerspruch nach Absage des KC
« am: 10. Dezember 2015, 20:44:01 »

Hallo Forumgemeinde,
ich hätte einmal ein paar fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Zuerst aber mal die Vorgeschichte.
Ich war im November 2014 im KC Hannover, wo ich beim Prüfoffizier leider durchgefallen bin und keine eignung bekommen habe. Nach einem Jahr Sperrfrist habe ich mich dieses Jahr im November wieder beworben. Leider mit negativen Ergebnis. Heute befand sich eine Absage in meinem Briefkasten. Nach einem Anruf beim KC und der nachfrage wieso die Absage wurde mir gesagt es gäbe seit meiner letzten Bewerbung keine positiven Änderungen im bezug auf Verbesserten Schulabschluss bzw. Berufsabschluss. Nun wundert mich dies insoweit weil ich seit 2 Jahren eine feste Stelle innehabe. Ist das nichts positives? Mir wurde auch erläutert ich könne einen Widerspruch schreiben. Nun die Frage die ich habe wäre, inwieweit bringt ein Widerspruch etwas? Und würde ich mir mit einem Widerspruch nur noch mehr die Tür versperren? Ich möchte wirklich gerne zur Bundeswehr. Nicht weil es mein letzter Ausweg ist sondern weil ich mich wirklich umfassend informiert habe und für mich selbst die Entscheidung getroffen habe das dies was für mich wäre.

In der Hoffnung auf hilfe und mit freundlichen Grüßen

Pascal
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KlausP

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2015, 20:47:21 »

Für welche Laufbahn haben Sie sich beworben? Dass Sie keinen Anspruch darauf haben zum Test eingeladen geschweige denn eingestellt zu werden ist Ihnen bewusst?
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Ralf

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2015, 20:48:59 »

Ein Widerspruch mit ordentlichen Argumenten kann natürlich dazu führen, dass sie dich noch mal einladen. Allerdings muss ich schon sagen, dass man dich nicht erneut einlädt zeigt zumindest, dass du damals ein wirklich schlechtes Ergebnis erreicht hast und ziemlich harten Fakten, die dagegen gesprochen haben. So eine erneute Absage nach Aktenlage bekommt nun nicht jeder.
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Tommie

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2015, 20:49:14 »

... Nach einem Anruf beim KC und der nachfrage wieso die Absage wurde mir gesagt es gäbe seit meiner letzten Bewerbung keine positiven Änderungen im bezug auf Verbesserten Schulabschluss bzw. Berufsabschluss. Nun wundert mich dies insoweit weil ich seit 2 Jahren eine feste Stelle innehabe. Ist das nichts positives?

Was hat die Tatsache, dass Sie seit zwei Jahren die gleiche Arbeitsstelle innehaben, mit Ihrem Schulabschluss zu tun oder aber mit einer Berufsausbildung? Haben Sie sich in den letzten zwei Jahren verbessert? Haben Sie jetzt statt vorher z. B. Hauptschulabschluss einen Realschulabschluss? Haben Sie inzwischen einen Beruf gelernt?

Wenn Sie nur warten, dass die Bundeswehr Sie irgendwann aus Mitleid einstellt, dann wird das wohl nicht werden!
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Pascal93_

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #4 am: 10. Dezember 2015, 20:57:17 »

@KlausP Ich habe mich für die Mannschaftslaufbahn beworben. Verwendungen waren Richt/Ladeschütze auf dem Leo 2. Ja es ist mir durchaus bewusst. Nur dieser Hinweis zwecks Widerspruch wurde mir von einem Dezernatsleiter des KC gegeben. Daher meine Frage.

@Ralf Ja das könnte man so auffassen das es schlecht lief. Nur war dies nicht so. Ich habe alles bestanden. Gespräch mit Prüfoffizier/Psychologe wurde ich gelobt für die Vorbereitung. Der Grund weshalb es nicht geklappt hatte war eine Jugendsünde, die in den Augen der Prüfer noch zu kurz zurück lag. Diese sagten mir ich solle mich in einem Jahr wieder bewerben und dann sieht die Welt anders aus.

@Tommie Nein gewiss nicht. Aber ich habe vor diesem Job noch nicht realisiert wie wichtig das Leben ist und das man es sich selbst gestalten muss. Dies hat sich geändert. Durch interne Fortbildungen in der Firma denke ich schon das ich mich positiv verändert habe. Auch wenn ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe.
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KlausP

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #5 am: 10. Dezember 2015, 21:04:03 »

Zitat
@Ralf Ja das könnte man so auffassen das es schlecht lief. Nur war dies nicht so. Ich habe alles bestanden. Gespräch mit Prüfoffizier/Psychologe wurde ich gelobt für die Vorbereitung. Der Grund weshalb es nicht geklappt hatte war eine Jugendsünde, die in den Augen der Prüfer noch zu kurz zurück lag. Diese sagten mir ich solle mich in einem Jahr wieder bewerben und dann sieht die Welt anders aus.

Dann wird wohl der Rechtsberater die Sache etwas anders gesehen haben.
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Ralf

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #6 am: 10. Dezember 2015, 21:06:19 »

Zitat
war eine Jugendsünde, die in den Augen der Prüfer noch zu kurz zurück lag.
Mit der Information macht das schon mehr Sinn.

Zitat
Dann wird wohl der Rechtsberater die Sache etwas anders gesehen haben.
Das halte ich auch für wahrscheinlich.
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Pascal93_

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #7 am: 10. Dezember 2015, 21:11:07 »

@KlausP @Ralf Das könnte man annehmen. Aber der Rechtsberater hat im letzten Jahr die Akte eingesehen und ein positives Urteil gegeben. Da wurde ich ja auch eingeladen. Der Grund weshalb es da nicht geklappt hat war, das der Zeitraum für die Prüfer zu kurz war. Diese sagten mir ich solle es im nächsten Jahr wieder versuchen. Und dieses mal musste die Akte nicht vom RB eingesehen werden, da dieser es ja schon positiv beurteilt hatte.
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KlausP

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #8 am: 10. Dezember 2015, 21:17:05 »

Ich kann mich da nur wiederholen, weil ich die genauen Hintergründe nicht kenne:

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, eingeladen zu werden. Das KC muss Ihnen noch nicht einmal Gründe für eine Ablehnung nennen.
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Pascal93_

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #9 am: 10. Dezember 2015, 21:21:36 »

@KlausP Da haben sie ja auch Recht. Aber wenn ein Dezernatsleiter mir rät einen Widerspruch einzulegen muss das doch was dran sein? Ich frage mich ja nur wie die Erfolgsaussichten diesbezüglich sind bzw. ob hier jemand damit schon Erfahrung gemacht hat.
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Tommie

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #10 am: 10. Dezember 2015, 21:22:26 »

Was kostet es Sie, herauszufinden, welchen Erfolg der Widerspruch hat? Richtig, das Porto für den Brief ;) !
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Pascal93_

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #11 am: 10. Dezember 2015, 21:24:02 »

Was kostet es Sie, herauszufinden, welchen Erfolg der Widerspruch hat? Richtig, das Porto für den Brief ;) !

Sollte es aber nachträglich Konsequenzen haben, falls ich mich in einem Jahr erneut bewerbe kostet es schon verdammt viel würde ich meinen.
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Tommie

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #12 am: 10. Dezember 2015, 21:25:29 »

Blödsinn! Entweder man stellt sie ein nach dem Widerspruch oder man stellt sie auch in einem Jahr nicht ein ;) !
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Pascal93_

  • Gast
Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #13 am: 10. Dezember 2015, 21:32:15 »

So oder so. Versuchen tu ich es nächstes Jahr definitiv. Wollte vorab zwecks dem anderen Thema nur informationen sammeln
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dunstig

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Antw:Widerspruch nach Absage des KC
« Antwort #14 am: 10. Dezember 2015, 21:36:38 »

Ich kenne Ihre gesamten und genauen Umstände nicht, aber falls es meiner Meinung nach mit der Bundeswehr ernsthaft was werden soll:

- vernünftigen Schulabschluss machen, falls noch nicht vorhanden
- eine vernünftige und anerkannte Ausbildung machen und bestmöglich abschließen
- erneut bewerben

Ein Einspruch wird meiner Meinung nach dieses Jahr genauso wenig Erfolg haben wie nächstes Jahr, falls sich die persönlichen "handfesten" Qualifikationen nicht grundlegend verbessern.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck
 

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