Lieber Merowig,
es ist immer ein Problem, was übrigens auch in völlig anderen Lebensbereichen geschieht, dass eine einzelne Gesetzes-, Vertrags- oder Vorschriftenbestimmung für jeweils konkrete Sachverhalte herangezogen wird, um mit ihr (dieser Einzelbestimmung) seine eigene Auffassung über einen Aspekt zu begründen.
Dies ist jedoch bei Weitem nicht ausreichend, regelmäßig noch nicht einmal bei miltärischen Vorschriften, die jeweils auch in einem Kontext anderer Vorschriften, Verordnungen und Gesetze stehen. So ist es eben auch mit dem Artikel 5 des NATO-Vertrages, dass er eben die Basis dafür ist, dass ein militärisch angegriffenes Land um Beistand bei der NATO nachsucht. Das ist eben kein Automatismus, sondern in der "Geschäftordnung" der NATO so vorgesehen.
Der Artikel 6 des NATO-Vertrags regelt das Gebiet, in dem der Vertrag Gültigkeit besitzt. Dennoch hat ungeachtet dieses Aspekts UK auch niemals den Bündnisfall ausrufen wollen und hat noch nicht einmal verbündete Staaten um Unterstützung gebeten. Deshalb ging F_Ks Bemerkung auch vollkommen in die Leere, um als Präzedenzfall für eine eventuelle Nichtbeachtung der Beistandsverpflichtung herhalten zu können.
Fakt ist, dass die NATO in Polen, den Baltenstaaten und Rumänien Kommandos aufbaut und dort Vorbereitungen für die schnelle Stationierung von Truppen trifft. DIE NRF hat im Baltikum geübt. Das nennt man Abschreckung/Show of Force.
Dennoch ist es sicher vollkommen unangemessen, den Russen Expansionsgelüste in Richtung NATO zu unterstellen. Auch Russland ist nun längst aus dem Kalten Krieg in der Realität globaler Sicherheit gekommen. Was nicht heißt, dass es im dem von ihm empfundenen Inneren (also dem Raum der ehemaligen GUS-Staaten) seine Interessen auch militärisch durchsetzt.