Wer ist denn beim BMVG für das Thema Beihilfe zuständig?
Nicht das BMVg ist hier zunächst die richtige Ansprechstelle, sondern der dafür zuständige Sozialdienst !!
In seinem Fall ... der Sozialdienst Ausland.
Er will Etwas ... also muss er sich auch darum selbst kümmern !
Und ich glaube nicht, dass er weder Telefon, noch EMail hat...
Guten Morgen, mit Sozialdienst ist es aktuell etwas schwierig da er bis DZE in Italien stationiert ist.
Erreichbarkeit des Sozialdienstes Ausland
Postadresse
BAPersBw ZS 2.3
Sozialdienst Ausland
Alte Heerstraße 81
53757 St. Augustin
eMail: BAPersBwZS2.3SozialdienstAusland@bundeswehr.org (Org-Briefkasten)
Hausanschrift
Sozialdienst Ausland
Alte Heerstraße 81
Haus 3, 1. OG, Räume 113 bis 118
Telefon
Post: 00 49– (0)2241 – 15 – App
Bw 90 – 3471 – App
1.5. Ansprechpartner des Sozialdienstes
Die Einteilung der Länder in Zuständigkeitsbereiche ist nur für Länder mit einer Bundeswehrverwaltungsstelle vor Ort und Norwegen festgelegt.
In allen anderen Ländern der Welt ist die Zuständigkeit innerhalb des Fachbereiches individuell. 1.5.1.
Ansprechstelle Sozialdienst Ausland
App 2215 Herr Kothen (Geschäftszimmer)
(eMail: TilKothen@bundeswehr.org)
1.5.2.
Ansprechpartner Sozialberatung
App 2494 Frau Miksa (Sozialberaterin)
(eMail: KatharinaMiska@bundeswehr.org)
Zuständigkeitsbereich: Belgien, Großbritannien, Niederlande
App 2303 Frau Serafin (Sozialberaterin)
(eMail: JoannaSerafin@bundeswehr.org)
Zuständigkeitsbereich: Norwegen, USA
App 2844 Frau Wenzig (Sozialberaterin)
(eMail: KatharinaWenzig@bundeswehr.org)
Zuständigkeitsbereich: Frankreich, Griechenland,
Italien, Portugal, Spanien, Polen, Türkei