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Autor Thema: Fahrtkostenrückerstattung DVag  (Gelesen 5171 mal)

LoislF

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Fahrtkostenrückerstattung DVag
« am: 16. März 2016, 15:34:56 »

Mahlzeit Kameraden,

wollte nur mal kurz fragen wie lange das in der Regel dauert bis man sein Geld für die Hin- und Rückfahrt zur DVag erhält. Warte schon seit 1 1/2 Monaten auf das Geld. Gibt es eine übliche Zeit an der man sich orientieren kann?

Horrido!
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Zostler

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #1 am: 16. März 2016, 16:01:10 »

Ich habe meine Fahrtkosten von einer DVag aus November 2015 erst vor wenigen Tagen überwiesen bekommen. Kann also dauern...
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schlammtreiber

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #2 am: 16. März 2016, 16:26:10 »

Kann sehr unterschiedlich sein, stimmt.
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miguhamburg1

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #3 am: 17. März 2016, 12:55:59 »

Sind für die Reisekostenerstatungen bei DVag nicht ganz normal die Reisestellen der zuständigen BwDLZ zuständig?

Dann würde ich dort doch mal anrufen und nachfragen. Ich kenne es nur so, dass die dort beschäftigten Damen und Herren in aller Regel sehr freundlich antworten.
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DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #4 am: 10. Juli 2017, 11:28:02 »

Hallo Kameraden,

ich weiß, dass der Beitrag schon etwas älter ist, aber bei der Suche habe ich nichts passenderes gefunden.

Also, ich soll demnächst eine eintägige DVag machen, man sagte mir, dass die Zuziehung jetzt vorbereitet wird.
Darum mine ganz naive Frage: Was ist denn eine DVag und wie unterscheidet sie sich von einer Wehrübung (heisst jetzt glaube ich Reservedienstleistung?) ??

Wehrübungen habe ich früher schon einige gemacht, aber DVag noch nie. Könnte mir jemand in wenigen Worten erklären, worin sich das unterscheidet? Wehrsold gibts ja bei einer DVag anscheinend nicht (lohnt sich ja für einen Tag auch kaum). Wie ist es mit Fahrtkosten, Essen, UTV, UTE usw? Muss ich das auch meiner Krankenkasse melden?

Im voraus schon mal lieben Dank für eure Mühen und Antworten.
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schlammtreiber

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #5 am: 10. Juli 2017, 11:46:15 »

Wehrübungen habe ich früher schon einige gemacht, aber DVag noch nie. Könnte mir jemand in wenigen Worten erklären, worin sich das unterscheidet? Wehrsold gibts ja bei einer DVag anscheinend nicht

Richtig, Sold oder RDL-Prämie oder Verdienstausfall oder oder oder gibt es nicht, kurz gesagt: man wird nicht bezahlt  ;)

Zitat
Wie ist es mit Fahrtkosten, Essen, UTV

Fahrtkosten, Verpflegung, Arzt ist alles "inklusive", keine Sorge.

Zitat
Muss ich das auch meiner Krankenkasse melden?


Nein, musst Du nicht.

Einfach hinfahren, Fahrtkostenantrag ausfüllen, wieder heimfahren.
Uniform darfst Du auch bei An- und Abreise tragen, während der DVAG bist Du Soldat mit allen Rechten und Pflichten.
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DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #6 am: 10. Juli 2017, 12:30:26 »

Einfach hinfahren, Fahrtkostenantrag ausfüllen, wieder heimfahren.
Uniform darfst Du auch bei An- und Abreise tragen, während der DVAG bist Du Soldat mit allen Rechten und Pflichten.

Oh vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann muss ich ja bis dahin noch meine graue Kutte rauskramen, hoffentlich passt die noch. In grün hab ich leider nichts mehr. Aber Pullover reicht ja sicher auch (?)...
Und zum Friseur vorher wäre wohl nötig, sonst sieht man gleich so nach Reservist aus.
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F_K

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #7 am: 10. Juli 2017, 13:09:06 »

Die Anzugart ist auf der Zuziehung zur DVag festgelegt - wenn da "Dienstanzug" steht wäre es sicherlich nicht zweckmäßig im "Pullover" anzureisen - da diese Abwandlung nicht für Dienstreisen vorgesehen ist.
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DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #8 am: 10. Juli 2017, 14:26:50 »

Die Anzugart ist auf der Zuziehung zur DVag festgelegt - wenn da "Dienstanzug" steht wäre es sicherlich nicht zweckmäßig im "Pullover" anzureisen - da diese Abwandlung nicht für Dienstreisen vorgesehen ist.

Das nag so sein, wenn mir jedoch nach etlichen Jahren die graue Jacke nicht mehr passt, bleibt mir gar nichts anderes übrig. Alternativ bliebe noch einfach Diensthemd kurzer Arm.
Soviel Eigenständigkeit maße ich mir jetzt mal an :)
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schlammtreiber

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #9 am: 10. Juli 2017, 14:27:46 »

Wenn die Zeit noch reicht, vorher einkleiden lassen mit Teilesatz Reservist?
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DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #10 am: 10. Juli 2017, 15:03:49 »

Wenn die Zeit noch reicht, vorher einkleiden lassen mit Teilesatz Reservist?

Nein, reicht nicht mehr. Bin außerdem vorher im Urlaub. Hab ja meine Selbsteinkleider-Sachen noch im Schrank. Wird schon passen, ist ja nur eintägig.

Trotzdem euch allen vielen Dank für die Hinweise.
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Exberliner

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #11 am: 10. Juli 2017, 15:19:37 »

Ganz oft ist ja bei DVag "Uniform" oder "angemessene Zivilkleidung" angekreuzt
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DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #12 am: 10. Juli 2017, 18:09:43 »

Ganz oft ist ja bei DVag "Uniform" oder "angemessene Zivilkleidung" angekreuzt

Oh und dann darf man keine Uniform tragen, wenn "Zivil" angekreuzt ist?
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F_K

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #13 am: 10. Juli 2017, 18:33:54 »

"..ganz oft"?

Selber noch nie gehabt - und nur als Ausnahme gesehen (also ganz selten).

@ TE:
Scheint ja eine Einzel DVag zu sein - sprich mit dem Einladenden.
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DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #14 am: 10. Juli 2017, 19:32:41 »

@ TE:
Scheint ja eine Einzel DVag zu sein - sprich mit dem Einladenden.

Gibts auch Sammel DVag?
Ja, das ist wohl nur für mich ganz allein. Bin schon sehr gespannt wie's wird.
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