Es gibt da grundsätzlich drei Möglichkeiten:
Es gibt noch viel mehr Möglichkeiten, vor allem diejenigen, die hier auch wirklich in Betracht kommen.
1) Einstellung als Referendar mit Ableistung des zweijährigen Refrendariats mit Laufbahnprüfung am Ende; danach erfolgt bei Bestehen und Bedarf die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Übernahme zum Regierungsrat - während des Refrendariats werden Anwärterbezüge bezahlt.
2) Einstellung als Angestellter als "wie auch immer bezeichneter Anwärter" mit Ableistung eines bis zu zweijährigen Vorbereitungsdienstes mit einer Art Laufbahnprüfung am Ende; danach erfolgt bei Bestehen und Bedarf die Verbeamtung auf Lebenszeit und die Übernahme zum Regierungsrat - während dieses "Vorbereitungsdienstes" werden normale Angestelltenbezüge bezahlt. Bin mir nur nicht sicher, ob die Bundeswehr schon so fortschrittlich ist und das auch praktiziert.
3) Einstellung als Fachkraft auf Basis eines spezifischen Universitätsabschlusses für eine spezifische Tätigkeit. Die "Probezeit" kann hier flexibel von 6 Monaten bis zu 2 Jahren vereinbart werden. Es erfolgt nach einer den jeweiligen umständen angepassten Einsarbeitung nur eine Bewertung des Leistungsbildes und danach dann bei entsprechender Leistung die Übernahme zum Beamten auf Lebenszeit.[/quote]
Keine dieser Varianten ist einschlägig, zumal der Fragesteller selbst schon seinen Status genannt hat, nämlich Beamter auf Probe. Offensichtlich ist er nicht mehr in der Ausbildung, sondern bereits fertig.
Bei denen, die mit fertiger Qualifikation anfangen, gilt folgendes:
Wer die grundsätzliche Qualifikation für den höheren Dienst hat (also in der Regel ein Studium), der wird als Beamter auf Probe mit dem Dienstgrad Regierungsrat eingestellt. Man ist von Anfang an ganz normaler Beamter im höheren Dienst und wird demgemäß auch ganz normal seinem Dienstgrad entsprechend bezahlt. Als Regierungsrat bekommt man A 13.
Wenn die 3 Jahre Probezeit vorbei ist, wird man üblicherweise dann zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Etwa zur gleichen Zeit erfolgt üblicherweise auch die Beförderung zum Oberregierungsrat A 14.
Nach der Einstellung sitzt man sofort auf dem Dienstposten, den man auch tatsächlich besetzen soll. Man fängt also auf seinem Dienstposten an. Das heißt, man wird quasi durchaus ins kalte Wasser geworfen. Allerdings ist es üblich, von diesem Dienstposten aus dann Lehrgänge zu besuchen, die notwendig sind. Dies erfolgt im Rahmen einer Abordnung (bei Soldaten würde man sowas Kommandierung nennen). Welche Lehrgänge notwendig sind, erfährt man durch den Personalführer oder - nach Einstellung - von den unmittelbaren Dienstvorgesetzten.