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Autor Thema: Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein  (Gelesen 101896 mal)

schlammtreiber

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #240 am: 15. März 2017, 10:03:54 »

Die Merkel- Regierung hat Erdogan nun sowohl Wahlkampfauftritte als auch Wahllokale offiziell erlaubt.

Quelle? Ich lese nur von Wahllokalen...
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Andi

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #241 am: 15. März 2017, 10:05:25 »

...und davon, das Altmeyer explizit auf die Möglichkeit der Bundesregierung verwiesen hat Angehörigen der türkischen Regierung die Einreise zu verweigern...
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0930

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #242 am: 15. März 2017, 10:16:06 »

Die Merkel- Regierung hat Erdogan nun sowohl Wahlkampfauftritte als auch Wahllokale offiziell erlaubt.

Quelle? Ich lese nur von Wahllokalen...

Quelle ist Spiegel Online. Die Bundesregierung schiebt die Verantwortung wie gesagt ab und erlaubt Wahlkampfauftritte generell. Letztendlich ist es dann Sache der Länder/Kommunen.

...und davon, das Altmeyer explizit auf die Möglichkeit der Bundesregierung verwiesen hat Angehörigen der türkischen Regierung die Einreise zu verweigern...

Oh ja, ganz sicher. Alles nur Gerede, die Bundesregierung (!) hat bis jetzt nichts unternommen und wird vor dem Referendum auch rein garnichts unternehmen.

Solche Äußerungen aus Berlin interessieren in der AKP doch niemanden, die wissen genau das dies alles nur heiße Luft ist.
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miguhamburg1

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #243 am: 15. März 2017, 10:26:02 »

Dass Sie sich hier seit geraumer Zeit mit rechtsradikalen Sprüchen von AfDlern und Pegidisten an unserer Bundesregierung abarbeiten, ist nun mehr als deutlich zu erkennen.

Die Bundesregierung hat überhaupt keine Wahlkampfauftritte generell erlaubt. Was der Spiegel dazu veröffentlicht, muss ja zunächst einmal daraufhin geprüft werden, ob es sich um eine Meldung, einen Beitrag oder einen Kommentar oder eine Mischform daraus handelt.

Da Sie hier die Bundesregierung zitieren, wäre ich Ihnen dankbar, dass Sie eine Quelle der Bundesregierung für Ihre steile Behauptung bennen oder schlicht schweigen würden. Denn die Bundesregierung hat korrekt darauf hingewiesen, dass sie für die Genehmigung derlei Veranstaltung schlicht nicht zuständig wäre. Das mögen Sie als generelle Genehmigung interpretieren, aber das ist völlig unmaßgeblich.
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schlammtreiber

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #244 am: 15. März 2017, 10:35:06 »

Die Merkel- Regierung hat Erdogan nun sowohl Wahlkampfauftritte als auch Wahllokale offiziell erlaubt.

Quelle? Ich lese nur von Wahllokalen...

Quelle ist Spiegel Online. .

Auch da lese ich nur von Wahllokalen:
Bundesregierung genehmigt türkische Wahllokale
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/recep-tayyip-erdogan-deutschland-genehmigt-tuerkische-wahllokale-fuer-referendum-a-1138783.html

Wahlkampfauftritte bzw deren transparente Anmeldung werden explizit unter den Bedingungen aufgeführt, nicht unter "generell genehmigt".
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0930

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #245 am: 15. März 2017, 10:37:52 »

Denn die Bundesregierung hat korrekt darauf hingewiesen, dass sie für die Genehmigung derlei Veranstaltung schlicht nicht zuständig wäre. Das mögen Sie als generelle Genehmigung interpretieren, aber das ist völlig unmaßgeblich.

Die Bundesregierung könnte aber, was ja vor kurzem Karlsruhe entschieden hat, Wahlkampfauftritte von türkischen Politikern hierzulande verbieten.

Trotz heftiger Beleidigungen, Angriffen, Drohungen und Lügen aus Richtung der Türkei schweigt die Bundesregierung, verbietet nicht generell und wälzt die Verantwortung an andere ab.

Ganz schwach eben. Kennt man ja.
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miguhamburg1

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #246 am: 15. März 2017, 10:50:41 »

Mit Verlaub, durch die bekannte Praktik der von mir zitierten Rechtsradikalen, einfach einen nicht verfangenen Beitrag durch die nächste Behauptung zu ersetzen, bestätigen Sie Ihre rechtsradikale Gesinnung:

Was bitte genau hat das Bundesverfassungsgericht am Rande eines Urteils in anderem Zusammenhang erläutert? Zumindest das, was Sie hier von sich geben, kommt nicht von unserem höchsten Gericht.

Ebenfalls ist Ihre Behauptung nicht zutreffend: Die Bundesregierung könnte nur etwas abwälzen, wofür sie zuständig ist. Sie ist aber nicht für die Genehmigung von Veranstaltungen jedweder Art in Deutschland zuständig, kann also diese Verantwortung auch nicht abwälzen. Umgekehrt würde ein Schuh draus: Würde sie die Genehmigung derartiger Veranstaltungen an sich ziehen, dann würde sie selbst einen Rechtsbruch begehen.
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theodor_rannt

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #247 am: 15. März 2017, 11:16:16 »

Ich bin jetzt im Völkerrecht nicht ganz so bewandert, aber die Wahllokale, die sich nicht innerhalb türkischer Vertretungen befinden, müssten doch deutsches Hoheitsgebiet sein. Folglich ist es doch in diesen Wahllokalen für Erdogan-Gegner wesentlich sicherer zu wählen als auf türkischem Hoheitsgebiet.
Ob dies das Nein-Lager letztendlich stärken wird bleibt abzuwarten.
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Andi

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #248 am: 15. März 2017, 11:22:42 »

Auch Botschaften und Konsulate in Deutschland sind deutsches Hoheitsgebiet.
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0930

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #249 am: 15. März 2017, 11:53:05 »

Mit Verlaub, durch die bekannte Praktik der von mir zitierten Rechtsradikalen, einfach einen nicht verfangenen Beitrag durch die nächste Behauptung zu ersetzen, bestätigen Sie Ihre rechtsradikale Gesinnung:

Was ? Wie bitte ? Ihre lächerlichen Anschuldigungen können sie sich sparen, die nimmt hier sowieso keiner ernst.

Was bitte genau hat das Bundesverfassungsgericht am Rande eines Urteils in anderem Zusammenhang erläutert? Zumindest das, was Sie hier von sich geben, kommt nicht von unserem höchsten Gericht.

Ebenfalls ist Ihre Behauptung nicht zutreffend: Die Bundesregierung könnte nur etwas abwälzen, wofür sie zuständig ist. Sie ist aber nicht für die Genehmigung von Veranstaltungen jedweder Art in Deutschland zuständig, kann also diese Verantwortung auch nicht abwälzen. Umgekehrt würde ein Schuh draus: Würde sie die Genehmigung derartiger Veranstaltungen an sich ziehen, dann würde sie selbst einen Rechtsbruch begehen.

Was ? Das was sie schreiben ergibt mal wieder keinen Sinn.

Ich erkläre es ihnen nochmals: Ausländische Politiker haben keinen RECHTSANSPRUCH auf Wahlkampfauftritte in Deutschland !
Die Richter haben angemerkt das solche Wahlkampfauftritte IMMER von der ZUSTIMMUNG der Bundesregierung abhängen da es in deren ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH fällt wenn ausländische Politiker auf deutschem Boden in amtlicher Funktion auftreten wollen.

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #250 am: 15. März 2017, 12:22:39 »

Sie können sich noch viel mehr sparen:

Bitte belegen Sie Ihre Behauptung das Bundesverfassungsgericht betreffend mit seriösen Quellen oder unterlassen Sie sie.

Ich hatte Sie bereits zuvor dazu aufgefordert. Was daran so schwer verständlich sein soll, ist mir unerfindlich.
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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #251 am: 15. März 2017, 12:33:54 »

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-016.html
Zitat
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Auftritt des türkischen Ministerpräsidenten in Deutschland
(...)
1. Zwar haben Staatsoberhäupter und Mitglieder ausländischer Regierungen weder von Verfassungs wegen noch nach einer allgemeinen Regel des Völkerrechts einen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet und die Ausübung amtlicher Funktionen in Deutschland. Hierzu bedarf es der Zustimmung der Bundesregierung, in deren Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten eine solche Entscheidung fällt. Soweit ausländische Staatsoberhäupter oder Mitglieder ausländischer Regierungen in amtlicher Eigenschaft und unter Inanspruchnahme ihrer Amtsautorität in Deutschland auftreten, können sie sich nicht auf Grundrechte berufen. Denn bei einer Versagung der Zustimmung würde es sich nicht um eine Entscheidung eines deutschen Hoheitsträgers gegenüber einem ausländischen Bürger handeln, sondern um eine Entscheidung im Bereich der Außenpolitik, bei der sich die deutsche und die türkische Regierung auf der Grundlage des Prinzips der souveränen Gleichheit der Staaten begegnen.
(...)

Sprich die Bundesregierung kann Wahlkampfauftritte auslaendischer Politker verhindern, indem sie die Einreise verhindert.
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KlausP

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miguhamburg1

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #253 am: 15. März 2017, 12:44:16 »

Vielen Dank - genau das, was Sie hier aufzeigten, ist aber etwas Anderes als das, was der Nutzer 0930 hier die ganze Zeit herumschwurbelte. Denn ein Verbot kann von der Bundesregierung nicht allgemein, sondern nur in einem ganz spezifischen Einzelfall versagen.

Und genau das Problem - oder die Unklarheit (!) des BVerfG - besteht nämlich darin, dass es im Einzelfall schwer ist zu entscheiden, tritt Politiker/Minister XY nun als Amtsperson oder als Privatmensch auf, der Wahlkampf für eine parteipolitische Vorstellung macht. Dass ein Minister Personenschutz auch in seiner Freizeit Personenschutz genießt, ist kein hinreichender Grund, seine öffentliche Rede zu verbieten, weil er als Amtsperson auftritt - das würde ja dazu führen, dass auch sämtliche inländischen Regierungsmitglieder bei Wahlkampfauftritten ihrer Parteien auf ihren Personenschutz verzichten müssen.

Also, ganz so einfach und platt, wie es 0930 und seine offenkundigen politischen Gesinnungsfreunde darstellen, lassen sich derartige Auftritte türkischer Politiker hier nicht verbieten.
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KlausP

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #254 am: 15. März 2017, 12:55:01 »

Zitat
... 0930 und seine offenkundigen politischen Gesinnungsfreunde  ...

Langsam wird es langweilig ...
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