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Autor Thema: Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein  (Gelesen 101890 mal)

miguhamburg1

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #255 am: 15. März 2017, 13:04:23 »

Mag ja sein, ist aber dennoch so ...

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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #256 am: 15. März 2017, 13:37:40 »

Vielen Dank - genau das, was Sie hier aufzeigten, ist aber etwas Anderes als das, was der Nutzer 0930 hier die ganze Zeit herumschwurbelte. Denn ein Verbot kann von der Bundesregierung nicht allgemein, sondern nur in einem ganz spezifischen Einzelfall versagen.

Und genau das Problem - oder die Unklarheit (!) des BVerfG - besteht nämlich darin, dass es im Einzelfall schwer ist zu entscheiden, tritt Politiker/Minister XY nun als Amtsperson oder als Privatmensch auf, der Wahlkampf für eine parteipolitische Vorstellung macht. Dass ein Minister Personenschutz auch in seiner Freizeit Personenschutz genießt, ist kein hinreichender Grund, seine öffentliche Rede zu verbieten, weil er als Amtsperson auftritt - das würde ja dazu führen, dass auch sämtliche inländischen Regierungsmitglieder bei Wahlkampfauftritten ihrer Parteien auf ihren Personenschutz verzichten müssen.

Also, ganz so einfach und platt, wie es 0930 und seine offenkundigen politischen Gesinnungsfreunde darstellen, lassen sich derartige Auftritte türkischer Politiker hier nicht verbieten.


Auch als Privatperson muss man Erdogan oder seine Kameraden nicht in die BRD einreisen lassen. Wenn ein tuerkischer Politker sich bei der Einreise als Privatperson bezeichnet, aber inhaltlich für eine "Reform" der eigenen Regierung wirbt, dann ist hier dies auch nur ein Deckmantel.

Sprich die Bundesregierung kann hier Wahlkampfaufrtitte tuerkischer Politker verbieten - will es aber nicht.
Auf der anderen Seite ist es kein Problem fuer die Tuerkei, Besuche von deutschen Bundestagsabgeordneten in Incirlik zu verbieten...


Eine der vielen Verschwoerungstheorien die durch die Tuerkei geistern
http://www.hurriyetdailynews.com/foreign-powers-performing-earthquake-tests-near-istanbul-to-destroy-economy-ankara-mayor.aspx?PageID=238&NID=109436&NewsCatID=341
Zitat
Foreign powers performing ‘earthquake tests’ near Istanbul to destroy economy: Ankara mayor
Recent earthquakes in the western province of Çanakkale could have been organized by dark external powers aiming to destroy Turkey’s economy with an “artificial earthquake” near Istanbul, Ankara Mayor Melih Gökçek has claimed.

“Today a serious earthquake occurred in Çanakkale. I have investigated and there is a ship conducting seismic research nearby. What this ship is researching and which country it belongs to should be resolved urgently. I worry about a potential earthquake that could occur artificially. This should definitely be investigated and announced to the public,” Gökçek tweeted
(...)
:D :D :D
« Letzte Änderung: 15. März 2017, 14:02:45 von Merowig »
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miguhamburg1

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #257 am: 15. März 2017, 13:45:49 »

Lieber Merowig, auch daneben:

Wenn unsere Bundeskanzlerin auf einer Wahlkampfrede ihrer Partei auftritt, dann tut sie dies rein rechtlich als Privatperson und prominentes Parteimitglied. Wird zum Beispiel auch dadurch erkennbar, dass die dafür entstandenen Fahrt- und Bewachungskosten separat ausgewiesen und der Parteikasse in Rechnung gestellt werden. Genauso verhält es sich mit Landesministern, Landräten Oberbürgermeistern etc.

Und eben jenes Problem entsteht genauso bei einem ausländischen Regierungsmitglied.
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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #258 am: 15. März 2017, 14:08:15 »

Wie gesagt, auch als Privatperson muss man Erdogan und Anhang nicht ins Land reinlassen.

Wenn hier tuerkische Regierungsmitglieder einreisen, Wahlkampf betreiben fuer den Umbau der Tuerkei,  vielleicht noch den faschistischen Wolfsgruss zeigen wie geschehen, dann geschieht das letztendlich mit Billigung der Bundesregierung. Das ist nicht "alternativlos" und dass muss man auch nicht "aushalten".
 

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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #259 am: 15. März 2017, 14:16:54 »

https://www.welt.de/politik/ausland/article162852826/Tuerkei-gefaehrdet-mit-ihrer-Blockade-Nato-Einsaetze.html
Zitat
Türkei gefährdet mit ihrer Blockade Nato-Einsätze
Der Streit zwischen Europa und der Türkei hat jetzt auch erste Folgen für die Nato. Die Regierung in Ankara behindert derzeit nach „Welt“-Informationen die gesamte militärische Zusammenarbeit zwischen den 28 Nato-Ländern und den Partnerstaaten aus Europa, Asien und den ehemaligen Sowjetrepubliken wie Georgien oder der Ukraine.
(...)

Welche Ueberraschung - Konsequenzen fuer die Tuerkei? Bis jetzt noch keine...



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miguhamburg1

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #260 am: 15. März 2017, 14:25:12 »

Ich rate dazu, die verschiedenen Aspekte nicht miteinander zu vermengen.

Wir alle sind uns klar, dass die türkische Regierung mit überwältigender Zustimmung ihrer in- und ausländischer Wählerschaft fast sämtliche Werte, die sie mit den EU- und NATO-Staaten verband, gekappt oder auf Rudimente zurückgestutzt hat.

Unstrittig ist hier wohl auch, dass ein diesbezügliches Zuwarten, ein Appeasement oder ein Verdrängen dieser Fakten durch verantwortliche Politiker in unseren Staaten mit westlichen Werten nicht sinnvoll ist und politisch vermutlich zum Gegenteil dessen führen wird, was möglicherweise damit beabsichtigt wird.

Dennoch ist in jedem Einzelfall möglicher Maßnahmen zu prüfen, was einerseits rechtmäßig und angemessen und andererseits politisch zielführend in der jeweiligen Situation ist. Ein generelles Auftrittsverbot von türkischen Spitzenpolitikern hier ist schlicht rechtlich nicht möglich, da müssen schon die vom BVerfG aufgezeigten zusätzlichen Aspekte berücksichtigt werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger habe ich dargestellt.
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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #261 am: 15. März 2017, 14:29:08 »

Es gibt kein Recht auf Einreise von tuerkischen Politikern - weder in Ihrer Amtsfunktion noch als Privatperson.
Die Bundesregierung kann eine Einreise billigen, muss es aber nicht.

Je nach Meldung sind 15 - 30 weitere Wahlkampfveranstaltungen der Tuerken in der BRD geplannt. Unter anderem will die NSDAPAKP Vize-Chefin kommen.



« Letzte Änderung: 15. März 2017, 14:58:53 von Merowig »
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miguhamburg1

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #262 am: 15. März 2017, 15:00:25 »

Merowig, auch wenn Sie es gebetsmühlenarti wiederholen, die Bundesregierung muss gedanklich deutlich umfangreicher prüfen, mit welcher Begründung sie das tun sollte, damit es rechtlich Bestand hätte. Denn wir befinden sich in einem Rechtsstaat - und so eine pauschale Einreiseverweigerung ist schneller gerichtlich kassiert, als sie veröffentlicht ist. Und keines unsererGerichtr wird Ohre eindimensional-platteAuslegubg eines einzelnen Rechtsguts für sein Urteil zugrundelegen.
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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #263 am: 15. März 2017, 15:03:12 »

Aufrechterhaltung der oeffentlichen Ordnung waere eine Idee.

Auf Basis von welchem Gesetz den bitte sollte sich z.B. Erdogan die Einreise einklagen?
« Letzte Änderung: 15. März 2017, 15:08:02 von Merowig »
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0930

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #264 am: 15. März 2017, 15:15:11 »

Und genau das Problem - oder die Unklarheit (!) des BVerfG - besteht nämlich darin, dass es im Einzelfall schwer ist zu entscheiden, tritt Politiker/Minister XY nun als Amtsperson oder als Privatmensch auf

Was für ein Quatsch, das ist überhaupt nicht "schwer zu entscheiden".

Ein AKP Politiker der hier in Deutschland eine pro-AKP Wahlkampfveranstaltung aufziehen will tut dies Garantiert nicht als Privatperson. Und selbst wenn, auch eine Privatperson aus der Türkei muss man nicht einreisen lassen und man kann annehmen das ein AKP Politiker der hier Wahlkampf macht eben nicht als Privatperson auftritt sondern UNTER INANSPRUCHNAHME DER AMTSAUTORITÄT. Und darauf GIBT ES KEINEN RECHTSANSPRUCH !

Sogar Karlsruhe hat betont das es KEIN RECHT AUF EINREISE ausländischer Politiker gibt und das es KEIN RECHT AUF AUFTRITTE UNTER INANSPRUCHNAHME DER AMTSAUTORITÄT (= Wahlkampf) gibt.

Mein Gott nun winden sie sich doch nicht immer so elendig lange heraus wenn sie wieder einmal nachweislich falsch liegen...

Also, ganz so einfach und platt, wie es 0930 und seine offenkundigen politischen Gesinnungsfreunde darstellen, lassen sich derartige Auftritte türkischer Politiker hier nicht verbieten.

Wie sie bestimmt anhand des Kommentars von KlausP gesehen haben, ihre "einfachen und platten" Anschuldigungen und Verleumdungen (zb. mich als rechtsradikal zu bezeichnen) interessieren hier keinen !
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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #265 am: 15. März 2017, 15:27:17 »

Wie gesagt, ich bin gespannt auf welcher gesetzlichen Grundlage den ein Buerger der Tuerkei aus obiger Zielgruppe, die Einreise in die BRD angeblich einklagen koennte.


Oesterreich, die Niederlande und andere schaffen es hier die Einreise tuerkischer Politker zu stoppen - laut miguhamburg1 hoert es sich aber fast so an, als ob die BRD schon die Westtuerkei sei und man kein Recht haette zu entscheiden, wer einreisen darf und wer nicht...
« Letzte Änderung: 15. März 2017, 15:30:36 von Merowig »
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Andi

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #266 am: 15. März 2017, 15:30:16 »

Das tut die Bundesrepublik Deutschland. Aber nach Rechtsstaatlichen Methoden und nicht nach Willkür oder Nasenfaktor.

Letztlich kann allerdings rein logisch kein Gericht darüber befinden, was im Interesse der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik ist, denn das zu entscheiden ist grundgesetzliche Aufgabe der Bundesregierung und vorne an der Kanzlerin mit ihrer Richtlinienkompetenz.

Und ich sage es noch mal: Peter Altmaier hat ja genau diese Möglichkeit auch als möglichen Schritt ins Spiel gebracht.

Gruß Andi
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schlammtreiber

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #267 am: 15. März 2017, 15:38:51 »

Wie gesagt, ich bin gespannt auf welcher gesetzlichen Grundlage den ein Buerger der Tuerkei aus obiger Zielgruppe, die Einreise in die BRD angeblich einklagen koennte.

Asylrecht, weil er in der Türkei als AKP-Mitglied von bösen Putschisten und Fethullah Gülen verfolgt wird  :)
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Merowig

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #268 am: 15. März 2017, 15:39:07 »

Genau Andi und aktuelle Politik der Bundesregierung ist es nunmal bis auf weiteres Wahlkampfauftritte tuerkischer Politiker weiterhin zu erlauben. Wenn dann dort der Hitlergruss Wolfsgruss gezeigt wird, gibt man sich besorgt/ bestuerzt und das war es dann letztendlich.

Und zwei Tage spaeter wird dann die Bundesregierung als nazistisch dargestellt oder unterstuetzt Terroristen...
Und wenn dann Bundestagsabgeordnete Incirlik besuchen wollen, klappt das nicht...


Das die Niederlande oder Oesterreich oder...  mehr Rueckgrat hat als unsere Regierung, macht mich "zutiefst traurig", verwundert mich aber auch nicht mehr ;)


« Letzte Änderung: 15. März 2017, 16:06:43 von Merowig »
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Andi

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Antw:Armenien-Resolution / Erdogan / Türkei allgemein
« Antwort #269 am: 15. März 2017, 16:27:29 »

Genau Andi und aktuelle Politik der Bundesregierung ist es nunmal bis auf weiteres Wahlkampfauftritte tuerkischer Politiker weiterhin zu erlauben.

Woran scheitert es denn jetzt zwischen deinen Ohren? Die Bundesregierung erlaubt keine Wahlkampfauftritte türkischer Politiker in Deutschland. Sie könnte sie höchstens verbieten, wenn es dazu eine rechtliche Handhabe gibt.
Ob dem so ist entscheidet nicht Merowig, nicht Andi und auch nicht 0930, das tut die Bundesregierung, denn dazu wurde sie vom Bundestag beauftragt.
Darüber kann man sich jetzt halt mit Stammtischparolen echauffieren oder aber etwas sinnvolles tun und seine Meinung/seine Sorgen zum Beispiel mit einem Brief an seinen Abgeordneten argumentativ untermauert kundtun.

Gruß Andi
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