Ich kan mich bei der ganzen Diskussion nur selber zitieren. Das steht im aktuelle Bewerbungsbogen und das sollte man sich genau durchlesen und buchstabengetreu beantworten, dann dürfte es keine Probleme geben.
Das steht so im Bewerbungsbogen unter "Hinweise und Belehrung zu Fragen 22 bis 25":
... Bewerber/innen für sonstige Laufbahnen
Das Bundesministerium der Verteidigung hat als oberste Bundesbehörde nach einer erfolgreichen Teilnahme am Auswahlverfahren das Recht auf unbeschränkte Auskunft aus dem BZR (§ 41 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeszentralregistergesetzes-BZRG).
Daher müssen Sie in diesen Fällen Angaben machen, sobald Sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, also auch zu Verurteilungen, die nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs. 3, 4 BZRG (Führungszeugnis für Behörden) aufzunehmen oder zu tilgen sind,
selbst wenn eine Eintragung in ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 1 BZRG nicht erfolgt(e) (z.B. Strafbefehle/Verurteilungen, mit denen auf Geldstrafe bis einschließlich
90 Tagessätze erkannt wurde) und können sich gemäß § 53 Abs. 1 und 2 BZRG nicht darauf berufen, unbestraft bzw. nicht vorbestraft zu sein. ...
Meine 2 Verurteilungen habe ich angegeben,
somit habe ich diese Pflicht erfüllt.
Mehr ist laut diesem Auszug nicht angefordert.PS: Ich kann es voll und ganz nachvollziehen das ich mit
meinen Angaben, 2 Straftaten und den eingestellten Verfahren
einen schlechten und ungeeigneten Eindruck hinterlasse.
Würde ich das als neutraler User selber lesen
würde ich genau so denken.
Jedoch sollte man beachten das man sich
erst ein vollständiges Bild einer Person machen kann ,
wenn man sie auch persöhnlich kennt.
Ich wurde ärztlich untersucht,
zustätzlich Intelligenz
und meine Fitness wurde getestet.
Außerdem habe ich das psychologische Gespräch meistern müssen.
Mein Fachabitur und meine Berufsausbildung habe ich gut abgeschlossen.
Laut dem Offizier bzw dem anwesendem Psychologen
habe ich insgesamt sehr gut abgeschnitten.
Das die 2 Straftaten
negativ ins Gewicht fallen
ist ja selbstverständlich.
Wichtig ist eben das ich insgesamt
die Feldwebel Eignung bekommen habe.
Der Rest liegt in den Händen Rechtsabteilung.
Wie gesagt ich kann viele Reaktionen absolut nachvollziehen!
Trotzdem danke ich euch auf jeden Fall für die Hilfe/Antworten.