Hallo zusammen,
ich habe nochmal eine Nachfrage zu diesem Threat: Ich werde mich dieses Jahr für die ROA Laufbahn bewerben, habe aufgrund eines Hochschulabschlusses jetzt die Wahl zwischen einer Bewerbung nach § 43 Abs. 2 SLV und nach §43 Abs. 3 i.V.m. § 26 Abs. 4 SLV. Das BAPers hat mir aufgrund der insgesamt besseren Aussichten zum "normalen" ROA nach § 43 Abs. 2 SLV geraten. Ich habe vier Jahre Vordienstzeit und den Dienstgrad Obermaat d.R., in dem ich 2 Jahre gedient habe (werde allerdings als ROA die TSK wechseln müssen, da ich nicht mehr Borddienstverwendungsfähig bin).
Kann mir jemand sagen, wie es sich bei mir mit den Beförderung zum Fähnrich verhalten würde? Aus der Zentralrichtlinie A-1340/49 Nr. 317 habe ich entnommen, dass man bis zum Fahnjunker 24 WD-Tage und 12 Monate Bundeswehr benötigt, für den Fähnrich weitere 24 WD-Tage und insgesamt 21 Monate Bundeswehr. Vom BAPers habe ich die Auskunft bekommen, dass mir weder auf die WD-Tage noch die Bundeswehr-Monate etwas angerechnet wird, da ich bisher kein ROA war. Aber müsste mir vor dem Hintergrund von § 24 SLV bzw. A-1340/49 Nr. 312 nicht ein Teil meiner Vordienstzeit irgendwie (also zumindest auf die Bundeswehr-Monate oder auch auf die WD-Tage) angerechnet werden?
Ich würde mich über fachkundige Auskünfte sehr freuen!