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Autor Thema: Schießausbilder nSAK Befugnisse  (Gelesen 13066 mal)

SchAusHW

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Schießausbilder nSAK Befugnisse
« am: 01. September 2016, 20:47:45 »

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum SchießAus HW nSAK.
Wenn ich über den Lehrgangskatalog danach suche, finde ich leider nur verweise auf diverse Lehrgänge wie z.B. Fw AMT usw. aber nirgendwo steht dabei wozu man genau befugt ist mit der ATN.
Weiß Jemand wo ich das Nachlesen kann?

Mein Sachstand ist. Der Schießausbilder Handwaffen nSAK darf ein Schulschießen jeder Art (GL, ES, NB, W) auf einer Standort/Sammelstandortschießanlage Leiten und durchführen.
Auf freiem Gelände oder Übungsplätze muss der Leitende ein Offizier sein. Oder Gibt es für Schulschießen auf Übungsplätze ausnahmen?

Was darf der Schießausbilder der noch nicht nach nSAK ausgebildet wurde?
Darf er trotzdem Schießen leiten und ausbilden nach nSAK, solange es keine Nahbereichsübungen sind?
Denn die meisten alten Übungen wurden ja übernommen und heißen jetzt GL oder ES.
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funker07

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #1 am: 01. September 2016, 21:04:08 »

Für das Schießen auf der Schießbahn auf dem TrÜbPl braucht man den Schießlehrer.
Vor 1-2 Jahren gab es noch den Schießlehrer nSAK, der Schießlehrer und -ausbilder ausbilden durfte und den Schießlehrer Handwaffen, Panzerabwehrhandwaffen für die Gruppengefechtssschießen usw.

Inzwischen sollen die wohl zusammengelegt worden sein.
Schießlehrer nSAK werden nur noch zentral ausgebildet.


Die nSAK-Übungen basieren auf nSAK d.h. auch wenn die den alten ähneln, braucht man dafür einen SchAusb nSAK und in nSAK ausgebildete Schützen.
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SchAusHW

  • Gast
Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #2 am: 02. September 2016, 07:24:21 »

Kann man das irgendwo nachlesen Ihre Aussagen?

Bei uns ist man der Meinung die alten Übungen dürfen auch von den alten Ausbildern geleitet werden.
Z.B. die alte S-9 die jetzt ES-5 oder ES-6 heißt.

Für Schulschießübungen auf dem Truppenübungsplatz gibt es dann auch keine Ausnahmen, es muss ein Schießlehrer sein?
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Jens79

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #3 am: 02. September 2016, 07:34:35 »

Wenn ich nicht nach nSaK schieße, brauche ich auch keinen Ausbilder nSaK.

Wer was wie leiten darf, steht genauestens in der Anlage X der "Neuen" ZDv 44/10
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MiraC

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #4 am: 02. September 2016, 10:14:37 »

Als alter Ausbilder darf ich das nSAK leiten, brauche dann aber noch einen Ausbilder an meiner Seite.  So steht es in der Vorschrift.
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SchAusHW

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #5 am: 08. September 2016, 20:48:27 »

Wenn ich nicht nach nSaK schieße, brauche ich auch keinen Ausbilder nSaK.

Wer was wie leiten darf, steht genauestens in der Anlage X der "Neuen" ZDv 44/10

Tut es leider nicht oder ich bin blind.

In der neuen 3/12 steht das:

5.3 Schießen auf Übungsplätzen und im freien Gelände
516. Bei Schießen auf Übungsplätzen und in freiem Gelände müssen
Leitende im Dienstgrad Offizier sein, sofern die Regelung zur „Schießsicherheit“
keine Ausnahme zulässt (siehe Anlage 17.12, Nr. 13). Zusätzlich ist ein
Sicherheitsoffizier einzuteilen. Außer einem Offizier als Sicherheitsoffizier kann
auch ein erfahrener Unteroffizier mit Portepee eingesetzt werden.

Ansonsten habe ich in keiner Vorschrift/Regelung etwas zum Thema leitender auf Übungsplätze gefunden.
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Jens79

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #6 am: 09. September 2016, 06:56:08 »

Ich schrieb NEUE 44/10, nicht 3/12.
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SchAusHW

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #7 am: 09. September 2016, 13:10:37 »

Ich schrieb NEUE 44/10, nicht 3/12.

Ja und meine Aussage war so auch richtig, aber ich erweitere sie um es eindeutig zu machen.

In der 44/10 konnte ich nichts darüber finden, wer auf Übungsplätze oder freie Flächen Schießen leiten darf.
Jede Menge über Bestimmungen zum Aufbau und Betrieb von Übungsplätzen, aber nicht zum Thema Schießleitung.

Ich habe nur in der 3/12...... siehe Text oben
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Jens79

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #8 am: 09. September 2016, 13:17:40 »

Also wenn du in der neun 44/10 nichts darüber findest wer welche schießen leiten darf, solltest du echt mal zum Augenarzt gehen. Sorry. Aber wenn es mich nicht täuscht steht es in der Anlage 6.

Diese Vorschrift beschäftigt sich mit nichts anderem als rund um Schießsicherheit. Da gehört das Leitungs- und Funktionspersonal dazu.
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Jens79

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #9 am: 14. September 2016, 08:38:20 »

A2-2090/0-0-1, Nr. 709
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Der Reservist

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #10 am: 19. Oktober 2016, 17:53:31 »

Wie gestaltet es sich eigentlich, wenn ein Mannschaftssoldat (FA) auf den nSAK Schießausbilder geht, diesen besteht und anschließend die Laufbahnausbildung abbrechen würde. Dürfe in diesem Fall ein Mannschafter oder Uffz die "Aufsicht beim Schützen" bei nSAK stellen?
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Tommie

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #11 am: 19. Oktober 2016, 18:52:21 »

Diese Frage ist sehr einfach zu beantworten ;) : Ein Mannschafter geht nicht auf diesen Lehrgang, weil man für die Zuweisung eines Lehrgangsplatzes mindestens Feldwebel sein muss! ich werde das aber morgen noch einmal kontrollieren, weil wir aktuell für zwei Portepees diesen Lehrgang gebucht haben!
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dunstig

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #12 am: 19. Oktober 2016, 19:43:30 »

Hmm, bei mir waren vor zwei Jahren definitiv Uffz/StUffz (FA) mit in der Ausbildung. Weiß allerdings nicht, inwiefern sich da vielleicht etwas geändert hat.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tommie

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #13 am: 19. Oktober 2016, 19:45:47 »

Nachdem der Schießausbilder Neues SAK für z. B. die Luftwaffe, den Zentralen Sanitätsdienst und die SKB nur in Nebenfunktion ausgeübt wird, sollte hier die Laufbahnausbildung abgeschlossen sein, bevor man eine Zulassung zum Lehrgang erhält! ich werde das aber morgen prüfen ...
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Der Reservist

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Antw:Schießausbilder nSAK Befugnisse
« Antwort #14 am: 19. Oktober 2016, 21:11:49 »

Ich meine, dass bei den Feldwebelanwärtern beim Heer der Schießausbilder Bestandteil der Ausbildung ist. Jedenfalls haben die Uffz/Stuffz FA bei uns mehrheitlich den nSAK Schießausbilder bereits abgeschlossen.
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