Käse.....; dies sind die Leitsätze des Urteils:
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Beschluss vom 23.04.1998
- 2 M 168/97 -
(weitere Fundstellen: DÖD 1999, 43 f.)
Leitsätze
1) Die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung des angehenden Beamten ist ein wesentlicher Bestandteil des Ernennungsverfahrens.
2) Dem Recht der Ernennungsbehörde, die gesundheitliche Eignung des Bewerbers zu überprüfen, steht einer Mitwirkungspflicht (bzw. Mitwirkungsobliegenheit) des Bewerbers gegenüber.
3) Unrichtige Angaben über für die Ernennung wesentliche Umstände sind stets eine Täuschung, unabhängig davon, ob die Ernennungsbehörde hiernach gefragt hat oder nicht.
4)Die Täuschung kann auch in einem Verschweigen von Tatsachen liegen; der Bewerber braucht aber nicht ungefragt auf gesundheitliche Probleme jeglicher Art aufmerksam zu machen
5) Werden bestimmte Gesundheitsprobleme vor der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe verschwiegen, während der Probezeit aber offenbart, und nimmt die zuständige Stelle gleichwohl die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit vor, so läßt dies regelmäßig den Schluß zu, daß eine frühere Kenntnis dieser Umstände auch der ersten Ernennung nicht hinderlich gewesen wäre.
So. Im Gesundheitsfragebogen werden ALLE Organsysteme abgefragt. ALLE. Mit ALLE meine ich ALLE. (Tatsächlich bin ich beauftragter Arzt bei Annahmeverfahren für Bewerber die sich für eine Laufbahn als Beamter mD/gD/hD bewerben UND für reine Zivilstellen als Tarifbeschäftigter.
Da also nach 2) Mitwirkungspflicht besteht, im Fragebogen und Anamnesegespräch alle erheblichen Erkrankungen abgefragt werden, kommt der Teilssatz "der Bewerber braucht aber nicht ungefragt auf gesundheitliche Probleme jeglicher Art aufmerksam zu machen" von 4) garnicht zur Entfaltung.
Wobei ich anmerke Psychische Erkrankungen sind nicht gleich Psychische Erkrankungen, Hier in diesem Beispiel gab es eine Zwangserkrankung. Wenn es eine andere Psychische Erkrankung gewesen wäre, wäre das Urteil höchstwarscheinlich milder ausgefallen.
Es wäre auch schön, wenn die Kuh auch noch Eier legen würde, tut sie aber nicht.
Egal welche psychische/psychiatrische Erkrankung; ist eine Therapie in irgendeiner Form vorhergegangen, erfolgt unter meiner Ägide eine 24!! monatige (oder 12 monatige) Sperrfrist.